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Sie sind selbstständig und Ihre Einkünfte reichen zurzeit nicht aus, um die laufenden Kosten zu decken? Ihre finanziellen Reserven sind aufgebraucht? Sie haben Schulden und jeden Monat werden es mehr? Viele Unternehmer*innen wissen nicht, dass sie in dieser Situation unter Umständen Sozialleistungen beziehen können. Ihre Selbstständigkeit aufgeben müssen sie deswegen nicht.
Selten, aber möglich:
Wenn Sie kaum noch Aufträge haben und das Geld nicht reicht, kann Arbeitslosengeld ein Weg sein, die Auftragsflaute zu überbrücken und die Lebenshaltungskosten zu decken. Das schafft Ihnen Freiräume, um Ihr Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen, und kann verhindern, dass Sie sich weiter verschulden.
Eigentlich ist Arbeitslosengeld eine Versicherungsleistung für Beschäftigte, um das Risiko des Jobverlustes abzufedern. Selbstständige können sich jedoch freiwillig versichern. Arbeitslosengeld 1 können Sie nur beantragen, wenn Sie sich freiwillig versichert und über einen bestimmten Zeitraum eingezahlt haben. Dabei gilt die Regel: Läuft Ihre selbstständige Tätigkeit so schlecht, dass Sie weniger als fünfzehn Stunden pro Woche damit beschäftigt sind, gelten Sie als arbeitslos und können den Antrag an die Arbeitsagentur stellen.
Zudem gibt es eine zweite Möglichkeit, die Sie prüfen sollten: Wenn Sie während der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate lang versichert waren, haben Sie ebenfalls noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.
Grundsicherung für alle:
Anders als der Name vermuten lässt, ist das Arbeitslosengeld 2 (ALG 2 oder auch Hartz 4) eine reine Sozialleistung und unterscheidet sich damit fundamental vom Arbeitslosengeld 1. Da diese Leistung zu hundert Prozent über Steuern finanziert wird, spielt es keine Rolle, ob und wie viel Beiträge jemand zuvor eingezahlt hat. Einziges Kriterium für den Anspruch ist die Bedürftigkeit.
Dem Gesetz nach haben in Deutschland alle erwerbsfähigen Personen Anspruch auf ALG 2, wenn ihr Geld nicht fürs Leben reicht. Erwerbsfähig sind Sie, wenn Sie mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Daraus folgt: Auch als Selbstständige*r können Sie diese laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, sobald Ihre Geschäfte nicht mehr genug Geld einbringen, um Ihnen ein Leben über dem Existenzminimum zu sichern.
Das gilt auch für Ihre Angehörigen, die mit Ihnen zusammenleben und eine Bedarfsgemeinschaft bilden, wie es im Amtsdeutsch heißt.
Um ALG 2 zu beziehen, müssen Sie Ihre Selbstständigkeit nicht aufgeben. Sie gehören dann zu den Empfänger*innen dieser Leistungen, die gar nicht arbeitslos sind, sondern arbeiten (teils angestellt, teils selbstständig), aber trotzdem so wenig Geld verdienen, dass sie es aufstocken müssen. Diese Gruppe macht gut ein Viertel aller ALG-2-Empfänger*innen aus.
Wenn Ihr Unternehmen nicht genug Geld abwirft, um Ihren Lebensunterhalt zu decken, sollten Sie schnell klären, ob Sie ALG 2 beantragen können. Dadurch verhindern Sie, dass sich noch mehr Schulden auftürmen und Sie unter Umständen sogar Ihre Wohnung räumen müssen, weil Sie mit der Miete in Rückstand geraten.
Sie sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass ALG 2 keine Dauerlösung ist. Überlegen Sie, wie Sie Ihr Unternehmen wieder rentabel machen können, um Ihre Existenz in Zukunft wieder eigenständig zu sichern.
Darauf wird auch das Jobcenter bestehen. Können Sie nicht überzeugend darlegen, wie Sie Ihren Betrieb wieder auf Kurs bringen wollen, wird Ihr Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin Sie wahrscheinlich dazu auffordern, Ihre Selbstständigkeit an den Nagel zu hängen und sich einen festen Job zu suchen.
Arbeitslosgengeld 2 wird erst bewilligt, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Normalerweise müssen Sie zum Beispiel den größten Teil Ihrer Reserven aufgebraucht haben. Während der Coronapandemie hat der Gesetzgeber den Zugang vereinfacht. So sollen die wirtschaftlichen Folgen insbesondere für Soloselbstständige und Kleinunternehmer*innen abgemildert werden. Die vereinfachten Regeln gelten vorerst bis Ende 2022.
Das sind die wichtigsten Änderungen:
Es gibt keinen pauschalen ALG-2-Betrag. Die Höhe der Leistungen hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Entscheidend sind unter anderem Ihre Wohn- und Heizkosten (s. o.), die Anzahl Ihrer Kinder, die Höhe Ihres Einkommens oder das Einkommen der anderen Mitglieder Ihres Haushalts.
Die Leistungen setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
ALG 2 wird erst dann gezahlt, wenn Sie keine vorrangigen Sozialleistungsansprüche haben. Damit sind insbesondere folgende Leistungen gemeint:
Prüfen Sie als Erstes, ob Sie Anspruch auf eine oder mehrere dieser Leistungen haben. Möglicherweise erübrigt sich dann ein Antrag auf Arbeitslosengeld 2.
Den Antrag auf ALG 2 zu stellen ist einfach:
In einigen Städten gibt es extra Anlaufstellen für Selbstständige. In Hamburg befinde sich der Standort für Selbstständige zum Beispiel im Marie-Bautz-Weg 15 im Stadtteil Farmsen-Berne.
Weitere Hilfen und Formulare zum ALG-2-Antrag finden Sie hier: Antrag zur Grundsicherung. Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Grundsicherung und Coronakrise sind hier zusammengefasst: FAQ der Arbeitsagentur. Es gibt auch eine Hotline, wo Sie Ihre Fragen zur Grundsicherung persönlich stellen können: 0800 4555521 (von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, gebührenfrei).
In der Regel wird Ihnen das Arbeitslosengeld 2 für sechs Monate bewilligt. Dann können Sie einen Folgeantrag stellen, falls sich Ihre wirtschaftliche Lage nicht verbessert haben sollte.
Arbeitslosengeld 2 ist eine Möglichkeit für Selbstständige, ihren Lebensunterhalt zu sichern, wenn sie in eine wirtschaftliche Notlage gerutscht sind. Eine Dauerlösung ist es nicht.
Zu wissen, dass Ihre Wohnung gesichert ist und Sie und Ihre Familie weder hungern noch frieren müssen, verschafft Ihnen den nötigen Freiraum, den Sie brauchen, um über Ihre Zukunft nachzudenken. Nutzen Sie Ihn!
Verzweifeln Sie nicht an Ihrer Situation, hören Sie auf, sich Vorwürfe zu machen, sondern packen Sie die Dinge an. Ja, Sie haben vielleicht Fehler gemacht. Aber das macht Sie noch lange nicht zu einem Versager oder einer Versagerin. Manchmal, wenn das Geld vorne und hinten nicht reicht, verliert man die eigenen Stärken aus dem Blick. Wir von InStart helfen Ihnen, Ihr Potenzial zu erkennen und eine tragfähige Perspektive für Ihre berufliche Zukunft zu entwickeln.
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Für Soloselbstständige und Kleinunternehmen aus Hamburg.