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InStart-Zuschuss - damit Ihr Erfolgsmotor wieder auf Touren kommt

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Porträt einer sitzenden Frau

Neue Förderung für Soloselbstständige und Kleinunternehmen in Hamburg

Wir freuen uns, dass wir Selbstständigen aus Hamburg den Neustart nach der Krise jetzt auch mit einer finanziellen Förderung erleichtern können. Bis zu neun Monate lang können wir den InStart-Zuschuss in Höhe von 1500 EUR pro Monat gewähren! Die Mittel sind zweckgebunden, die Anzahl der geförderten Personen ist begrenzt und ein Rechtsanspruch besteht nicht. 

InStart und der InStart-Zuschuss werden von der Stadt Hamburg und dem Europäischen Sozialfonds finanziert.

Was ist der InStart-Zuschuss?

Der InStart-Zuschuss ist ein Sachkostenzuschuss, der Ihnen den erfolgreichen Neustart nach der Krise erleichtern soll.  

  • Förderhöhe: maximal 1.500 EUR pro Monat 
  • Förderdauer: maximal 9 Monat 

Sie ist eingebettet in das dreistufige InStart-Programm, das Sie mit InStart durchlaufen: 

  1. Grundsatzentscheidung 
    In diese Phase verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Situation und treffen eine Entscheidung, wie Sie Ihre Schulden regulieren und wieder neu durchstarten möchten (Zertifikat 1). 
  2. Zukunftsplan 
    Anschließend erstellen Sie einen konkreten Plan, der eine Fehler- und Potenzialanalyse sowie Maßnahmen für einen erfolgreichen Neustart umfasst (Zertifikat 2). 
  3. Umsetzung 
    In der letzten Phase unterstützen wir Sie mit Weiterbildungen, Beratung und Trainings bei der Umsetzung Ihres Zukunftsplans. Das Ziel ist, dass Sie schuldenfrei sind und Ihren Lebensunterhalt wieder eigenständig sichern können. 

Während der Umsetzungsphase können Sie den InStart-Zuschuss als einen gesonderten Sachkostenzuschuss beantragen, um Ihre finanziellen Herausforderungen in dieser Zeit zu bewältigen. Mit dem Geld können Sie zum Beispiel Software-Lizenzen, Büromaterial, ein Coaching, die Miete für Ihr Büro oder die Abschreibung für einen neuen Laptop bezahlen. Personalkosten, Investitionen und Ihre privaten Lebenshaltungskosten sind von der Förderung ausgenommen. 

Voraussetzungen für den InStart-Zuschuss

Für eine Bewilligung des InStart-Zuschusses müssen folgende Kriterien erfüllt sein: 

  • Sie sind soloselbstständig bzw. Kleinunternehmer*in und leben oder arbeiten in Hamburg. 
  • Sie nehmen am InStart-Programm teil und haben bereits eine Grundsatzentscheidung getroffen (Zertifikat 1) und einen realistischen Zukunftsplan erstellt (Zertifikat 2). 
  • Sie möchten weiter selbstständig bleiben. 

Die vollständige Auszahlung des InStart-Zuschusses ist an das Erreichen von drei Meilensteinen gekoppelt, die alle drei Monate erreicht werden sollen. Die ersten beiden Meilensteine können Sie selbst bestimmen. Der letzte Meilenstein wird nach neun Monaten erreicht und ist in allen Fällen die weitgehende Umsetzung des Zukunftsplans. Sie müssen in dieser Zeit an den InStart-Trainings und -Veranstaltungen für die Umsetzungsphase Ihres Zukunftsplans teilnehmen. 

Bitte überlegen Sie sich vor der Antragstellung, welche Meilensteine Sie erreichen möchten und wie sich die Ergebnisse messen bzw. belegen lassen.  

Falls Sie einen Meilenstein nicht erreichen oder nicht regelmäßig an den Trainingsangeboten teilnehmen, kann das zur Folge haben, dass die Förderung vorzeitig beendet wird. Es ist aber möglich, in Abstimmung mit Ihrem InStart-Tutor oder Ihrer InStart-Tutorin die Meilensteine während des Förderzeitraums anzupassen.

Den InStart-Zuschuss beantragen – so geht‘s

InStarter*innen, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, finden das Antragsformular für den InStart-Zuschuss automatisch in ihrem Login-Bereich und können es bequem online ausfüllen und einreichen. 

Anschließend wird der Antrag durch den oder die InStart-Tutor*in und eine unabhängige Fachperson aus dem InStart-Beratungsteam nach dem Vier-Augen-Prinzip und auf Basis eines Kriterienkatalogs geprüft und ggf. bewilligt. 

Wenn Sie Interesse an dem InStart-Zuschuss haben, aber bislang noch nicht zur InStart-Community gehören, vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein telefonisches Erstgespräch.

FAQ: InStart-Zuschuss

Der InStart-Zuschuss von 1.500 EUR pro Monat richtet sich an Einzelunternehmer*innen mit Wohn- oder Geschäftssitz in Hamburg, die erfolgreich am Programm InStart teilnehmen. Der InStart-Zuschuss kann nur von natürlichen Personen beantragt werden. Juristische Personen (GmbH, UG, AG, KG etc.) sind von der Beantragung ausgeschlossen. Es kann maximal eine Förderung je Unternehmung gewährt werden (z. B. bei GbR). 

Voraussetzung für den InStart-Zuschuss sind die Zertifikate 1 und 2. Sobald Sie Zertifikat 2 abgeschlossen haben, wird ein einfaches Zuschuss-Formular in Ihrem InStart-Login-Bereich freigeschaltet. In dem Formular geben Sie an, wofür Sie die Förderung einsetzen möchten, welche Meilensteine Sie erreichen und wie Sie den Erfolg nachweisen wollen.

Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, müssen Sie nichts weiter tun. Die Bearbeitung erfolgt automatisch. In der Regel bekommen Sie innerhalb von 14 Tagen eine Zu- oder Absage. 

Alle direkten Ausgaben, die nicht Personalausgaben sind, können als Sachkosten gefördert werden, z. B. Ausgaben für Fort- und Weiterbildungen, Raummieten, Software-Lizenzen, Telekommunikation, Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Öffentlichkeitsarbeit und berufliche Reisen. Für Anschaffungen können nur die Abschreibungen angerechnet werden.

Personalkosten und Kosten für Ihren Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung/Altersvorsorge/KSK u.ä.), sowie Investitionen.

Der Zuschuss wird als gleichbleibender monatlicher Betrag von 1.500 EUR ausgezahlt. Um einen möglichst großen Nutzen für die Zukunft der Unternehmung und eine positive Tragfähigkeitsprognose zu erzielen, sollen auch mindestens monatliche (Brutto-)Kosten in dieser Höhe für die Förderdauer verplant werden. Dies kann insbesondere auch Kosten umfassen, die Sie zur Unterstützung des Neustarts als sinnvoll und erfolgversprechend betrachten. Kommt es im Verlauf der Förderung unplanmäßig zu geringeren Ausgaben, kann die Differenz zurückgefordert werden. 

Die Förderdauer beträgt maximal 9 Monate, d. h. sie verkürzt sich entsprechend, wenn Sie die Förderung erst nach März 2024 beantragen können (das Projekt InStart läuft bis 12/2024). Der InStart-Zuschuss kann zurückgefordert werden, wenn er nicht gemäß dem angegebenen Zweck verwendet wird. Alle Ausgaben, die Sie sich fördern lassen, müssen Sie daher mit Rechnungen/Quittungen belegen können. Heben Sie alle Belege für Prüfzwecke auf. Unabhängig hiervon verpflichten Sie sich zur Teilnahme an Folgebefragungen nach Ende Ihrer InStart-Teilnahme.

Ihre InStart-Tutor*innen und Berater*innen entscheiden zeitnah über Ihren Antrag und bewilligen ihn, wenn die formalen Bedingungen erfüllt sind und der Zukunftsplan (Z2) eine plausible Zukunftsperspektive aufzeigt. 

In der Regel erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen eine Zu- oder Absage.

Grundsätzlich endet die Förderung, wenn ein Meilenstein nicht erreicht wird. Allerdings dürfen Meilensteine im Verlauf des Projektes modifiziert werden, falls sie nicht mehr passen. Diese Anpassung muss mit Ihrem/r InStart-Tutor*in gemeinsam vorgenommen werden. Sollten mehr als zwei von drei Meilensteinen nicht erreichbar sein, müssen wir gemeinsam über das weitere Vorgehen sprechen. Ein veränderter Projektverlauf sowie ein Abbruch können dann sinnvoll sein.

Der InStart-Zuschuss gilt als Betriebseinnahme und ist daher in der Steuererklärung anzugeben. 

Der InStart-Zuschuss ist ein Sachkostenzuschuss im Sinne einer Auslagenerstattung. Dieser wird als Bruttobetrag ausgezahlt und beinhaltet die ausgewiesene Umsatzsteuer unabhängig davon, ob sich die antragstellende Person steuerlich als Kleinunternehmen angemeldet hat.  

Solange der Sachkostenzuschuss nur für Ausgaben wie für Fort- und Weiterbildungen, Raummieten, Software-Lizenzen, Telekommunikation, Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Öffentlichkeitsarbeit und berufliche Reisen ausgegeben wird, ist er nicht ohne Weiteres auf das Bürgergeld anrechenbar. Sprechen Sie aber in jedem Fall mit dem Jobcenter über Ihren geplanten Bezug des InStart-Zuschusses.

Bei dem InStart-Zuschuss handelt es sich um einen öffentlichen Zuschuss. Die Gelder stammen von der Hamburger Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration und dem ESF Plus-Förderprogramm. Sollte es weitere öffentliche Zuschüsse für das Unternehmen geben, so sind diese bitte umgehend bei InStart anzuzeigen. 

Wenn das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde, fällt das Geld als Förderzuschuss grundsätzlich nicht in die Insolvenzmasse – sofern die Weiterführung der Selbstständigkeit durch den*die Insolvenzverwalter*in freigegeben wurde. Sprechen Sie aber in jedem Fall mit dem*der Insolvenzverwalter*in über Ihren geplanten Bezug des InStart-Zuschusses. 

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bhp