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Rückzah­lung der Corona-Soforthil­fen:
Was tun?

Prträt eines Mannes mit Maßband um den Hals hängend

Inhalt

Das Wichtigste in Kürze

  • Selbstständige, die zu Beginn der Coronapandemie im Frühjahr 2020 Hamburger Corona Soforthilfen (HCS) beantragt haben, müssen das Geld unter Umständen ganz oder zum Teil zurückzahlen.
  • Die Frist für die Rückzahlung der Coronahilfen an die IFB Hamburg endete am 31.12.2023.  
  • Seit Januar 2024 ist die Kasse.Hamburg für die Rückzahlung zuständig
  • Sobald Sie eine formelle Rückzahlungsforderung von der Kasse.Hamburg erhalten haben, sollten Sie sich dort melden, um eine zinsfreie Ratenzahlung zu vereinbaren.
  • Wenn Sie das Rückmeldeverfahren versäumt haben, können Sie dies jetzt nicht mehr nachholen. Die entsprechende Website der IFB und der Link zum Online-Formular wurden bereits abgeschaltet.
  • Bei der Antragstellung haben Sie sich verpflichtet, später am Rückmeldeverfahren teilzunehmen. Wenn Sie dieser Pflicht nicht nachgekommen sind, sind Sie verpflichtet, die gesamten Hilfen zurückzuzahlen. 

Update: Neue Zuständigkeit für die Corona-Soforthilfen

Am 31.12.2023 ist die Frist für die zinslose Rückzahlung der Corona-Soforthilfen an die IFB Hamburg abgelaufen. Seit Januar 2024 ist nicht mehr die IFB, sondern die Kasse.Hamburg für die Rückzahlung der Corona-Soforthilfen zuständig. Sie ist Ihre Anlaufstelle für alle weiteren Verhandlungen über die Rückzahlungsbedingungen. 

Sobald Sie eine Rückzahlungsaufforderung von der Kasse.Hamburg erhalten haben, sollten Sie sich mit den Mitarbeiter*innen dort in Verbindung setzen. Wenn Sie es wünschen, können Sie eine Ratenzahlung mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten vereinbaren. Für die Ratenzahlung berechnet die Kasse.Hamburg keine Zinsen.

Wichtig ist, dass die Möglichkeit einer Ratenzahlung nicht automatisch besteht. Sie müssen aktiv werden! 

Rückzahlung der Corona Soforthilfe stellt Selbstständige vor Probleme

Viele Selbstständige, die im Frühjahr 2020 Corona Soforthilfe erhalten haben, müssen diese ganz oder zum Teil zurückzahlen. Aber wovon? Auf die Pandemie folgten die Energiekrise und die hohe Inflation, und in etlichen Branchen sind die Geschäfte kaum oder nur langsam angelaufen. Gerade kleine Unternehmen haben sich von den Umsatzeinbrüchen der letzten Jahre noch immer nicht erholt und kämpfen schon wieder mit neuen Problemen. Für sie kommt der Rückforderungsbescheid der IFB zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt. Nicht selten droht ihnen dadurch sogar die Insolvenz

Zwar hat die IFB in der Vergangenheit durchaus Verständnis für die Lage der Selbstständigen in Hamburg gezeigt und die Frist für die Rückzahlung der Coronahilfen um ein Jahr verlängert (bis zum 31.12.2023). Aber auch diese Frist ist inzwischen abgelaufen und seit Januar 2024 ist nicht mehr die IFB, sondern die Kasse.Hamburg für die Zahlungen zuständig.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie jetzt haben, wenn Sie die Coronahilfen ganz oder teilweise zurückzahlen müssen. 

Worum es hier geht: Die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)

Im Frühjahr 2020 – zu Beginn der Coronapandemie – hat die Stadt ein Soforthilfeprogramm für Soloselbstständige, Vereine und Unternehmen aus Hamburg aufgelegt: das Hamburger Corona Soforthilfeprogramm (HCS). 

Die Corona Soforthilfe setzten sich aus den Bundeshilfen in Höhe von maximal 9000 Euro für betriebliche Ausgaben und einer zusätzlichen Pauschalförderung durch die Stadt Hamburg in Höhe von 2500 Euro zusammen. Sie wurden für einen Zeitraum von drei Monaten ab der Antragsstellung gewährt, um die Liquidität der Selbstständigen zu sichern. Die Frist für die Anträge endete am 31. Mai 2020.

Innerhalb von zwei Monaten hat die für die Bewilligung zuständige Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) 54.000 Anträge bewilligt und das Geld ausgezahlt

Da zum damaligen Zeitpunkt noch nicht absehbar war, wie hoch die Liquiditätsengpässe der Antragsteller*innen wirklich ausfallen würden, wurde erst nachträglich (im Sommer 2021) geprüft, ob das ausgezahlte Geld dem tatsächlichen Förderbedarf entsprach und zweckgemäß verwendet wurde. Bei diesen Prüfungen (dem sogenannten Rückmeldeverfahren) stellte sich heraus, dass teilweise zu viel Geld ausgezahlt wurde. Dieses Geld hat die IFB Hamburg im Nachhinein zurückgefordert.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auch in der passenden KriseChance-Podcastfolge. Darin zieht Marco Habschick eine erste Zwischenbilanz zur Startphase des InStart-Hilfsprogramms. Sein Gesprächspartner Jan Duken aus dem InStart-Beratungsteam gibt hilfreiche Tipps für alle Betroffenen – auch zur Rückzahlung der Corona Soforthilfen. Hören Sie rein!

Warum muss ich die Corona Soforthilfe zurückzahlen?

Wenn Sie von der IFB Hamburg aufgefordert wurden, die Corona-Soforthilfe vollständig oder in Teilen zurückzuzahlen, kann es dafür zwei Gründe geben: 

  1. Die Auswertung Ihres Rückmeldeformulars hat ergeben, dass Sie im Förderzeitraum doch keine Liquiditätsengpässe erlitten haben oder diese nicht so hoch ausgefallen sind wie erwartet. Dann hat die IFB den zu viel gezahlten Teil der Förderung zurückgefordert. Sie müssten mit der Post einen Teil-Widerrufsbescheid oder einen Komplett-Widerrufsbescheid erhalten haben (vermutlich kam das erste Schreiben der IFB mit der Rückforderung Ende 2021 oder spätestens Anfang 2022).
  2. Sie haben das Rückmeldeverfahren verschlafen und versehentlich den Rückmeldebogen überhaupt nicht ausgefüllt. In diesem Fall hat die IFB den vollen Betrag zurückgefordert. Sie haben vermutlich einen Komplett-Widerrufsbescheid erhalten, unabhängig davon, ob Sie die Coronahilfen ursprünglich zu Recht erhalten haben oder nicht.

Hintergrund: Bedeutung und Ablauf des Rückmeldeverfahrens

Da die staatliche Hilfe während des ersten Lockdowns möglichst schnell bei den Selbstständigen ankommen sollte, wurde das Geld unbürokratisch und ohne jede Prüfung überwiesen. Erst im Nachhinein sollte ermittelt werden, ob und in welcher Höhe die Förderung berechtigt war. Schon als Sie den Antrag im Frühjahr 2020 gestellt haben, wurde Ihnen daher mitgeteilt, dass Sie als Empfänger*in der Fördermittel verpflichtet sind, nachträglich Ihren tatsächlichen Liquiditätsbedarf zu prüfen und das Geld, das Sie doch nicht zur Sicherung der Liquidität im Förderzeitraum benötigt haben, zurückzuzahlen. 

Zu diesem Zweck hat die IFB Hamburg im Laufe des Jahres 2021 allen Empfänger*innen der Hamburger Corona Soforthilfen eine E-Mail geschickt mit der Aufforderung, am  Rückmeldeverfahren teilzunehmen. Über ein Online-Rückmeldeformular (auch Anhörungsbogen genannt) wurden verschiedene Informationen zu den tatsächlichen Einnahmen und betrieblichen Ausgaben im Förderzeitraum abgefragt. Es handelte sich dabei weitgehend um Angaben, die Sie auch für die Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) fürs Finanzamt benötigen, mit dem Unterschied, dass die EÜR ein ganzes Jahr umfasst, während es beim HCS-Rückmeldeverfahren um einen Zeitraum von maximal drei Monaten ging. 

Nach dem Ausfüllen des Rückmeldeformulars wurde den Empfänger*innen der Corona Soforthilfe automatisch die Differenz zwischen der erhaltenen Fördersumme und dem tatsächlichen Förderbedarf angezeigt. In den Fällen, in denen der ausgezahlte Betrag über dem Bedarf lag, wurde anschließend ein Rückforderungsbescheid verschickt. 

Frist für das Rückmeldeverfahren ist abgelaufen

Die Rückmeldung über das Online-Formular war für alle Empfänger*innen der HCS verpflichtend. Aber nicht alle haben die E-Mails der IFB bekommen, einige haben sie übersehen, andere wohl auch ignoriert – nicht ahnend, welch schwerwiegende Folgen das haben würde: die Rückforderung der gesamten Coronahilfen.

Am 30. September 2021 ist die Frist für das Rückmeldeverfahren endgültig abgelaufen. Wenn Sie das Formular bis heute noch nicht ausgefüllt haben, können Sie dies also auch nicht mehr ohne Weiteres nachholen. Die digitale Plattform für die Coronahilfen wurde zum 1.7.2022 abgeschaltet. 

Was können Sie tun?

Wenn Sie Corona-Soforthilfen zurückzahlen müssen, ist seit dem 1. Januar 2024 die Kasse.Hamburg Ihre Ansprechpartnerin. Zum Jahreswechsel hat die IFB Hamburg nämlich alle offenen Forderungen aus dem Corona-Soforthilfe-Verfahren an die Kasse.Hamburg übergeben. Vielleicht haben Sie ja schon eine Rückzahlungsaufforderung mit den neuen Kontakt- und Bankdaten erhalten. 

Die gute Nachricht ist: Auch die Kasse.Hamburg zeigt sich offen gegenüber zinsfreien Ratenzahlungen. Allerdings wird Ihnen diese Möglichkeit nicht automatisch eröffnet. Voraussetzung ist, dass Sie sich rechtzeitig mit der Kasse.Hamburg in Verbindung setzen. Nehmen Sie also nach der ersten formellen Zahlungsaufforderung schnellstmöglich mit der Kasse Kontakt auf, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich auch gerne an die Berater*innen von InStart wenden.

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Fazit

Wenn Sie Corona-Soforthilfe zurückzahlen müssen, aber nicht können, müssen Sie in irgendeiner Form tätig werden. Die verlängerte Frist für die Rückzahlung an die IFB Hamburg ist zum 31.12.2023 abgelaufen. 

Seit dem 1. Januar 2024 ist nicht mehr die IFB Hamburg, sondern die Kasse.Hamburg zuständig. Wenden Sie sich umgehend an die Mitarbeiter*innen dort, um Ihre Situation zu besprechen. Nach wie vor dürfen Sie mit Verständnis für die schwierige Situation vieler Selbstständiger rechnen. Und auch jetzt noch sind Ratenzahlungen möglich, wenn Sie sich rechtzeitig melden. 

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bhp