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Steuerschulden sind eine ernste Sache. Was können Sie tun, wenn Sie Schulden beim Finanzamt haben? Können Steuerschulden auch verjähren? Und lässt das Finanzamt mit sich verhandeln? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert dieser Ratgeber.
Viele Selbstständige kennen das: Ausgerechnet, wenn das Geld ohnehin schon knapp ist, kommt auch noch das Finanzamt um die Ecke und fordert eine saftige Steuernachzahlung. Doch woher nehmen, wenn nicht stehlen?
Die gute Nachricht vorweg: Auch wenn Sie Ihre Steuerschulden nicht sofort in voller Höhe begleichen können, gibt es Lösungen. Wichtig ist, dass Sie schnell mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen und signalisieren, dass Sie zahlungswillig sind. Und zwar am besten, bevor die Zahlungsfrist ins Land gegangen ist.
Die meisten Steuerzahler*innen dürfen sich über eine Steuerrückzahlung freuen, wenn sie den Steuerbescheid erhalten. Aber auch eine Steuernachzahlung ist nichts Ungewöhnliches. Schon gar nicht bei Selbstständigen, bei denen die Steuer nicht automatisch vom Einkommen abgezogen wird. Zum Problem wird das erst, wenn Sie kein Geld haben, um Ihre Steuerschulden fristgerecht zu bezahlen. Denn dann drohen Säumniszuschläge und weitere Konsequenzen.
Eine Steuernachzahlung kann zum Beispiel dadurch zustande kommen, dass Ihre Geschäfte besser gelaufen sind als in den Jahren zuvor und Sie Ihre monatliche oder vierteljährliche Steuervorauszahlung nicht entsprechend angepasst haben. Wenn Sie es versäumen, die zu wenig erhobene Steuer beiseitezulegen und das Geld stattdessen ausgeben, kann die Steuernachzahlung dazu führen, dass Sie zahlungsunfähig werden und einen Insolvenzantrag stellen müssen. Zumal die Steuernachzahlung in der Regel mit einer gleichzeitigen Erhöhung der regelmäßigen Steuervorauszahlung verbunden ist – diese Kombination kann einen Betrieb schnell in eine finanzielle Schieflage bringen.
Einige Selbstständige machen Steuerschulden, weil sie keine Steuererklärung abgeben. Das passiert besonders dann, wenn die Dinge ohnehin schon nicht mehr rund laufen, sie an allen Ecken „Feuerwehr“ spielen müssen und darüber hinaus immer mehr den Durchblick bei ihren Finanzen verlieren. Das Finanzamt schätzt dann einfach die Gewinne und damit die Steuerlast und greift dabei in der Regel eher zu hoch. Die Betroffenen müssen folglich mehr Steuern zahlen, als sie eigentlich aufgrund ihrer Einnahmen zahlen müssten – und das ausgerechnet in einer Situation, in der das Geld sowieso schon knapp ist und sich vielleicht auch noch Schulden bei anderen Gläubiger*innen angehäuft haben.
Tipp: Wenn Sie Schulden haben und nicht mehr wissen, wie Sie aus der Situation herauskommen sollen, lesen Sie unseren Rategeber Raus aus den Schulden. Die ersten Schritte aus der Krise. Darin erfahren Sie, was Sie in welcher Reihenfolge tun sollten.
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Andere Selbstständige, die für sich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, vergessen, das Finanzamt darüber zu informieren, dass sie den Kleinunternehmerstatus überschreiten. Wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zu hohe Umsätze machen, verlieren sie den Status und ihre Geschäfte werden umsatzsteuerpflichtig. Dadurch können hohe Umsatzsteuernachzahlungen auf sie zukommen, die zusätzlich zu den übrigen laufenden Steuern zu begleichen sind.
Überhaupt ist die Umsatzsteuer ein heikles Thema. Machen Sie sich bewusst, dass Sie dieses Geld im Grunde lediglich im Auftrag des Fiskus eintreiben. Sie bekommen es zwar zusammen mit Ihren Einnahmen auf Ihr Konto, es gehört Ihnen aber nicht. Es auszugeben, mag verlockend sein – eine gute Idee ist es nicht.
Sie brauchen Hilfe im Umgang mit dem Finanzamt ? Bei InStart bekommen Sie kostenfrei Unterstützung und Beratung auf Ihrem Weg. Überzeugen Sie sich selbst - Mitglieder der InStart-Community berichten von ihren Erfahrungen.
Das Finanzamt hat verschiedene Möglichkeiten, säumige Steuerzahler*innen dazu zu bewegen, ihre Steuerschulden zu begleichen. Diese reichen von einer schriftlichen Mahnung über Säumniszuschläge, Zinsen oder Strafgebühren bis hin zu einer Zwangsvollstreckung in Form einer Kontopfändung. Wenn das alles nicht fruchtet, kann das Finanzamt auch einen Insolvenzantrag gegen seine Schuldner*innen stellen.
Anders als private Gläubiger*innen kann sich das Finanzamt bei einer Zwangsvollstreckung den Umweg über ein Gericht übrigens sparen. Insbesondere eine Kontopfändung kann es direkt selbst anordnen. Im Artikel "Kontopfändung - was tun?” erfahren Sie mehr zu diesem Thema.
Ob und welche Maßnahmen das Finanzamt ergreift, ist vom Einzelfall abhängig und hängt auch stark von Ihrer Kooperationsbereitschaft ab. Am meisten erreichen Sie, wenn Sie umgehend bei Ihrer Ansprechperson im Finanzamt anrufen und vollkommen ehrlich und transparent kommunizieren.
Was also können Sie tun, wenn der Steuerbescheid ins Haus flattert, Sie aber schlicht kein Geld haben, um den geforderten Betrag fristgerecht zu bezahlen? Sie können mit dem Finanzamt verhandeln – vorausgesetzt, Sie zeigen glaubhaft, dass Sie zahlungsbereit sind und eben nicht zu der Sorte Mensch gehören, die einfach keine Steuern zahlen wollen, obwohl sie es könnten.
Nehmen Sie umgehend und von sich aus Kontakt auf. Legen Sie sich einen Plan zurecht, bis wann und in welchen Raten Sie die Steuern nachzahlen können.
Tipp: Mit einer Liquiditätsplanung können Sie einschätzen, wie sich Ihr Kontostand in den kommenden Monaten entwickelt. Auf dieser Grundlage können Sie dann eine realistische Schuldenregulierung mit dem Finanzamt vereinbaren. In unseren Werkzeugkisten finden Sie neben einer Vorlage für eine solche Liquiditätsplanung auch Musterbriefe für Ratenzahlungen oder Stundungen.
Wichtig ist, dass Sie eine einmal getroffene Vereinbarung auch einhalten können. Am besten, Sie bieten dem Finanzamt an, einen Teil der Summe als Anzahlung zu leisten und den Rest in Raten zu überweisen. Auch eine Stundung ist auf Antrag möglich. Allerdings müssen Steuerschulden in der Regel innerhalb von sechs Monaten beglichen werden.
Soloselbstständige und Kleinunternehmer*innen aus Hamburg, die Schulden beim Finanzamt oder anderswo haben, bekommen kostenfrei Unterstützung von InStart. Rufen Sie gleich an unter 040 - 52 474 1818 oder vereinbaren Sie Termin.
Wenn Sie meinen, dass die Steuerschuld durch das Finanzamt falsch bemessen wurde und die Forderung ungerechtfertigt ist, können Sie Widerspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen. Das kann am ehesten Ihr/Ihre Steuerberater*in beurteilen.
In seltenen Fällen ist auch ein vollständiger oder teilweiser Schuldenerlass denkbar, und zwar dann, wenn das Einziehen der Steuern „unbillig“ wäre. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn dadurch Ihre wirtschaftliche Existenz bedroht wäre. Finanzielle Schwierigkeiten allein sind jedoch kein Argument. Im Grunde müssen Sie nachweisen, dass Sie unverschuldet in Existenznot geraten sind – was in der Praxis gar nicht so einfach ist. Außerdem müssen Sie in der Vergangenheit immer zu 100 Prozent ehrlich gegenüber dem Finanzamt und den Behörden aufgetreten sein. Einen Rechtsanspruch auf einen Schuldenerlass haben Sie nicht.
Versuchen Sie, alle Ihre Abmachungen schriftlich festzuhalten. Dann haben Sie etwas in der Hand, auf das Sie sich berufen können, falls etwa Ihre Ansprechperson im Finanzamt wechseln sollte.
Wenn Sie sich entscheiden sollten, einen Insolvenzantrag zu stellen, werden Ihre Steuerschulden genauso behandelt wie alle anderen Schulden auch. Sie werden also in die Liste der Forderungen aufgenommen.
Erreichen Sie nach drei Jahren die Restschuldbefreiung, werden auch die Schulden, die Sie beim Finanzamt noch haben, gelöscht. Das ist sowohl bei einer Verbraucherinsolvenz als auch bei einer Regelinsolvenz der Fall.
Ausgenommen sind allerdings Steuerschulden, die aus einer Steuerhinterziehung resultieren.
Grundsätzlich können Steuerschulden tatsächlich verjähren. Das kommt aber nur selten vor, da die Finanzbeamt*innen meist peinlich genau darauf achten, alle Fristen einzuhalten und genau dies zu verhindern.
Gewöhnliche Steuerschulden verjähren nach fünf Jahren, Schulden, die aus Straftaten wie Steuerhinterziehung oder Hehlerei entstanden sind, verjähren nach zehn Jahren. Klingt nach einer realistischen Perspektive? Eher nicht. Die Steuern verfallen nämlich nur dann, wenn Sie in der Zwischenzeit nichts vom Finanzamt hören. Mit jedem Brief und jeder Aktion seitens des Finanzamts beginnt die Verjährungsfrist von vorn. Daraus folgt: Den Steuerbescheid des Finanzamts standhaft zu ignorieren, können wir unter keinen Umständen empfehlen. Die Konsequenzen können höchst unangenehm sein.
Die Finanzbeamt*innen zeigen in der Regel Verständnis für säumige Steuerzahler*innen, sofern diese erkennbar bereit sind, an einer Lösung mitzuarbeiten. Wenn Sie sich rechtzeitig melden und Ihre Zahlungsbereitschaft signalisieren, haben Sie gute Chancen, mit Ihrer Ansprechperson über eine Stundung Ihrer Steuerschulden oder über Ratenzahlungen verhandeln. Das lohnt sich allerdings nicht immer: Beim Finanzamt liegen die Zinsen für die Stundung häufig über den bankenüblichen Kreditzinsen. Es kann daher klüger sein, stattdessen einen Bankkredit aufzunehmen, um die Steuerschulden zu begleichen.
Auch ein Schuldenerlass kann Teil Ihrer Verhandlungslösung sein. Allerdings sollten Sie sich im Hinblick auf die eigentlichen Steuern, die Sie nachzahlen müssen, keine allzu großen Hoffnungen machen. Bei den sogenannten Nebenschulden, also den Mahngebühren und Säumniszuschlägen, die bereits gegen Sie verhängt wurden, sind die Verhandlungsspielräume etwas größer.
Am besten ist es natürlich, Steuerschulden von vornherein zu vermeiden. Legen Sie deshalb immer einen bestimmten Anteil Ihrer Einnahmen auf einem separaten Konto zurück. Wie groß dieser Anteil sein sollte, ist abhängig von Ihrem Geschäftsmodell. Als grobe Richtlinie können Sie von einer Steuerbelastung von etwa 30 Prozent ausgehen, die Sie von Ihrem Ertrag an das Finanzamt zahlen müssen. Dieses Geld sollten Sie niemals verwenden, um Engpässe auf Ihrem Konto auszugleichen.
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie Ihre Steuervorauszahlung regelmäßig an Ihre Geschäftsentwicklung anpassen. Das ist ohne großen Aufwand möglich. Setzen Sie das Finanzamt einfach darüber in Kenntnis, wie sich Ihre Umsätze verändert haben. Keine Sorge, falls es in ein paar Wochen schlechter laufen sollte, können Sie Ihre Vorauszahlung ebenso einfach wieder nach unten korrigieren.
Mit Steuerschulden ist nicht zu spaßen. Das Finanzamt hat gegenüber säumigen Steuerzahler*innen viele Hebel in der Hand. Andererseits arbeiten dort auch keine Unmenschen. Wenn Sie frühzeitig und transparent kommunizieren und zeigen, dass Sie zahlungsbereit sind, dürfen Sie auf Verständnis hoffen. Eine Stundung und Ratenzahlungen, in seltenen Fällen auch ein Teilerlass zumindest Ihrer Nebenschulden, sind durchaus möglich.
Wenn Sie diese fünf Regeln im Umgang mit dem Finanzamt beherzigen, machen Sie sich das Leben um einiges leichter:
Sprechen Sie mit unseren Berater*innen über Ihre Situation, um zu klären, wie Sie aus der Krise kommen und was die nächsten Schritte sind.
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