Schulden beim Finanzamt: So verhalten Sie sich richtig!
Sie haben Steuerschulden und wissen nicht weiter? Wir erklären Ihnen, wie Sie in der Krise mit Schulden beim Finanzamt umgehen und was Sie jetzt tun können.
Inhalt
Steuerschulden sind eine ernste Sache. Was können Sie tun, wenn Sie Schulden beim Finanzamt haben? Können Steuerschulden auch verjähren? Und lässt das Finanzamt mit sich verhandeln? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert dieser Ratgeber.
Viele Selbstständige kennen das: Ausgerechnet, wenn das Geld ohnehin schon knapp ist, kommt auch noch das Finanzamt um die Ecke und fordert eine saftige Steuernachzahlung. Doch woher nehmen, wenn nicht stehlen?
Die gute Nachricht vorweg: Auch wenn Sie Ihre Steuerschulden nicht sofort in voller Höhe begleichen können, gibt es Lösungen. Wichtig ist, dass Sie schnell mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen und signalisieren, dass Sie zahlungswillig sind. Und zwar am besten, bevor die Zahlungsfrist ins Land gegangen ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Steuerschulden sollten Sie niemals ignorieren – sonst drohen Säumniszuschläge, Strafgebühren bis hin zur Kontopfändung oder einer Insolvenzantrag.
- Melden Sie sich frühzeitig beim Finanzamt und zeigen Sie Zahlungsbereitschaft – Ratenzahlung oder Stundung sind bei Steuerschulden oft möglich.
- Im Rahmen einer Insolvenz können Steuerschulden nach drei Jahren erlassen werden (außer bei Steuerhinterziehung).
- Am besten beugen Sie vor: Legen Sie rund 30 Prozent Ihrer Einnahmen für Steuern zurück und passen Sie Ihre Vorauszahlungen regelmäßig an.
- InStart unterstützt Hamburger Soloselbstständige und Kleinunternehmer*innen kostenfrei bei Schulden – auch gegenüber dem Finanzamt.
Schulden beim Finanzamt?
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Was sind Steuerschulden und wie kommen sie zustande?
Eine Steuernachzahlung ist nichts Ungewöhnliches. Schon gar nicht bei Selbstständigen, bei denen die Steuer nicht automatisch vom Einkommen abgezogen wird. Zum Problem wird sie erst, wenn kein Geld da ist. Dann drohen Säumniszuschläge, Vollstreckungsmaßnahmen und weitere Konsequenzen.
Zu einer Steuernachzahlung kann es kommen, wenn Ihre Geschäfte besser gelaufen sind als zuvor und Sie Ihre monatliche oder vierteljährliche Steuervorauszahlung nicht entsprechend angepasst haben. Wenn Sie es versäumen, die Differenz beiseitezulegen und das Geld stattdessen ausgeben, kann die Steuernachzahlung im schlechtesten Fall dazu führen, dass Sie zahlungsunfähig werden und einen Insolvenzantrag stellen müssen. Zumal die Steuernachzahlung in der Regel mit einer gleichzeitigen Erhöhung der regelmäßigen Steuervorauszahlung verbunden ist – diese Kombination kann einen Betrieb schnell in eine finanzielle Schieflage bringen.
Einige Selbstständige machen Steuerschulden, weil sie keine Steuererklärung abgeben. Das passiert besonders dann, wenn die Dinge ohnehin schon nicht mehr rund laufen, sie an allen Ecken „Feuerwehr“ spielen müssen und immer mehr den Durchblick bei ihren Finanzen verlieren. Das Finanzamt schätzt dann die Gewinne und damit die Steuerlast und greift dabei in der Regel eher zu hoch. Die Betroffenen müssen mehr Steuern zahlen, als sie eigentlich müssten – und das ausgerechnet in einer Situation, in der das Geld sowieso schon knapp ist und sich vielleicht auch noch Schulden bei anderen Gläubiger*innen angehäuft haben.
Tipp: Wenn Sie Schulden haben und nicht mehr wissen, wie Sie aus der Situation herauskommen sollen, lesen Sie unseren Ratgeber Raus aus den Schulden. Die ersten Schritte aus der Krise.
Selbstständige aus Hamburg können sich an InStart wenden. Mit kostenloser Beratung, Webinaren, digitalen Tools und Online-Gruppentrainings begleiten wir Sie Schritt für Schritt bei Ihrem Neustart. Wir analysieren gemeinsam Ihre Situation und prüfen, welche Schritte jetzt sinnvoll sind. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin – je früher Sie handeln, desto größer ist Ihr Spielraum!
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Für Hamburger Soloselbstständige und Kleinunternehmer*innen
Einige Selbstständige, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, vergessen, das Finanzamt darüber zu informieren, dass sie den Kleinunternehmerstatus überschreiten. Wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zu hohe Umsätze machen, verlieren sie den Status und ihre Geschäfte werden umsatzsteuerpflichtig. Dadurch können hohe Umsatzsteuernachzahlungen auf sie zukommen, die zusätzlich zu den übrigen laufenden Steuern zu begleichen sind.
Überhaupt ist die Umsatzsteuer ein heikles Thema. Machen Sie sich bewusst, dass Sie dieses Geld im Grunde lediglich im Auftrag des Fiskus eintreiben. Sie bekommen es zwar zusammen mit Ihren Einnahmen auf Ihr Konto, es gehört Ihnen aber nicht. Es auszugeben, mag verlockend sein – eine gute Idee ist es nicht.
Sie brauchen Hilfe im Umgang mit dem Finanzamt ? Bei InStart bekommen Sie kostenfrei Unterstützung und Beratung auf Ihrem Weg. Überzeugen Sie sich selbst – Mitglieder der InStart-Community berichten von ihren Erfahrungen.
Was kann passieren, wenn Sie Ihre Schulden beim Finanzamt nicht bezahlen?
Das Finanzamt hat verschiedene Möglichkeiten, säumige Steuerzahler*innen dazu zu bewegen, ihre Steuerschulden zu begleichen. Diese reichen von einer schriftlichen Mahnung über Säumniszuschläge, Zinsen oder Strafgebühren bis hin zu einer Zwangsvollstreckung in Form einer Kontopfändung. Wenn das alles nicht fruchtet, kann das Finanzamt auch einen Insolvenzantrag gegen seine Schuldner*innen stellen.
Anders als private Gläubiger*innen kann sich das Finanzamt bei einer Zwangsvollstreckung den Umweg über ein Gericht übrigens sparen. Insbesondere eine Kontopfändung kann es direkt selbst anordnen. Im Artikel "Kontopfändung - was tun?” erfahren Sie mehr zu diesem Thema.
Ob und welche Maßnahmen das Finanzamt ergreift, ist vom Einzelfall abhängig und hängt auch stark von Ihrer Kooperationsbereitschaft ab. Am meisten erreichen Sie, wenn Sie umgehend bei Ihrer Ansprechperson im Finanzamt anrufen und vollkommen ehrlich und transparent kommunizieren.
Sie haben Schulden beim Finanzamt – was nun?
Was also können Sie tun, wenn der Steuerbescheid ins Haus flattert, Sie aber schlicht kein Geld haben, um den geforderten Betrag fristgerecht zu bezahlen? Sie können mit dem Finanzamt verhandeln – vorausgesetzt, Sie zeigen glaubhaft, dass Sie zahlungsbereit sind und eben nicht zu der Sorte Mensch gehören, die einfach keine Steuern zahlen wollen, obwohl sie es könnten.
Nehmen Sie umgehend und von sich aus Kontakt auf. Legen Sie sich einen Plan zurecht, bis wann und in welchen Raten Sie die Steuern nachzahlen können.
Tipp: Mit einer Liquiditätsplanung können Sie einschätzen, wie sich Ihr Kontostand in den kommenden Monaten entwickelt. Auf dieser Grundlage können Sie dann eine realistische Schuldenregulierung mit dem Finanzamt vereinbaren. In unseren Werkzeugkisten finden Sie neben einer Vorlage für eine solche Liquiditätsplanung auch Musterbriefe für Ratenzahlungen oder Stundungen.
Wichtig ist, dass Sie eine einmal getroffene Vereinbarung auch einhalten können. Am besten, Sie bieten dem Finanzamt an, einen Teil der Summe als Anzahlung zu leisten und den Rest in Raten zu überweisen. Auch eine Stundung ist auf Antrag möglich. Allerdings müssen Steuerschulden in der Regel innerhalb von sechs Monaten beglichen werden.
Soloselbstständige und Kleinunternehmer*innen aus Hamburg, die Schulden beim Finanzamt oder anderswo haben, bekommen kostenfrei Unterstützung von InStart. Rufen Sie gleich an unter 040 - 52 474 1818 oder vereinbaren Sie Termin.
Wenn Sie meinen, dass die Steuerschuld durch das Finanzamt falsch bemessen wurde und die Forderung ungerechtfertigt ist, können Sie Widerspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen. Das kann am ehesten Ihr/Ihre Steuerberater*in beurteilen.
In seltenen Fällen ist auch ein vollständiger oder teilweiser Schuldenerlass denkbar, und zwar dann, wenn das Einziehen der Steuern „unbillig“ wäre. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn dadurch Ihre wirtschaftliche Existenz bedroht wäre. Finanzielle Schwierigkeiten allein sind jedoch kein Argument. Im Grunde müssen Sie nachweisen, dass Sie unverschuldet in Existenznot geraten sind – was in der Praxis gar nicht so einfach ist. Außerdem müssen Sie in der Vergangenheit immer zu 100 Prozent ehrlich gegenüber dem Finanzamt und den Behörden aufgetreten sein. Einen Rechtsanspruch auf einen Schuldenerlass haben Sie nicht.
Versuchen Sie, alle Ihre Abmachungen schriftlich festzuhalten. Dann haben Sie etwas in der Hand, auf das Sie sich berufen können, falls etwa Ihre Ansprechperson im Finanzamt wechseln sollte.
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Schulden beim Finanzamt – wie unterstützt Sie InStart konkret?
Wenn Sie Schulden beim Finanzamt haben, brauchen Sie einen klaren Plan – und jemanden an Ihrer Seite, der mit Ihnen auf Augenhöhe eine Lösung sucht. InStart unterstützt Hamburger Soloselbstständige und Kleinunternehmen kostenfrei auf dem Weg aus der Krise.
Was sind die Vorteile von InStart?
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- Begleitung durch schwierige Entscheidungen – bis hin zur Insolvenz, wenn nötig
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Sie stehen nicht mehr allein vor einem Berg aus Briefen. Sie gewinnen Klarheit, Sicherheit und neue Handlungsfähigkeit.
Was erwartet Sie konkret?
Zuerst analysieren Sie Ihre wirtschaftliche Lage. Dann treffen Sie eine fundierte Entscheidung: Wollen Sie Ihr Unternehmen stabilisieren oder aufgeben? Wie wollen Sie Ihre Schulden regulieren? Ist eine Insolvenz der richtige Weg? Wie kann der Neustart nach der Krise gelingen?
InStart begleitet Sie dabei über mehrere Monate – mit klarer Struktur, verbindlichen Terminen und konkreten Aufgaben. Sie arbeiten aktiv mit. So entsteht Schritt für Schritt ein tragfähiger Zukunftsplan.
Warum ist InStart kostenfrei?
Das Programm wird von der Stadt Hamburg und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Ziel ist es, Soloselbstständige und kleine Unternehmen zu stabilisieren und ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern. Deshalb ist das komplette Angebot für Sie kostenfrei und streng vertraulich.
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Das berichten andere InStarter*innen:
Ist bei Steuerschulden eine Privatinsolvenz möglich?
Wenn Sie sich entscheiden sollten, einen Insolvenzantrag zu stellen, werden Ihre Steuerschulden genauso behandelt wie alle anderen Schulden auch. Sie werden also in die Liste der Forderungen aufgenommen.
Erreichen Sie nach drei Jahren die Restschuldbefreiung, werden auch die Schulden, die Sie beim Finanzamt noch haben, gelöscht. Das ist sowohl bei einer Verbraucherinsolvenz als auch bei einer Regelinsolvenz der Fall.
Ausgenommen sind allerdings Steuerschulden, die aus einer Steuerhinterziehung resultieren.
Ist eine Verjährung der Steuerschulden möglich? Wann verjähren Steuerschulden?
Grundsätzlich können Steuerschulden tatsächlich verjähren. Das kommt aber nur selten vor, da die Finanzbeamt*innen meist peinlich genau darauf achten, alle Fristen einzuhalten und genau dies zu verhindern.
Gewöhnliche Steuerschulden verjähren nach fünf Jahren, Schulden, die aus Straftaten wie Steuerhinterziehung oder Hehlerei entstanden sind, verjähren nach zehn Jahren. Klingt nach einer realistischen Perspektive? Eher nicht. Die Steuern verfallen nämlich nur dann, wenn Sie in der Zwischenzeit nichts vom Finanzamt hören. Mit jedem Brief und jeder Aktion seitens des Finanzamts beginnt die Verjährungsfrist von vorn. Daraus folgt: Den Steuerbescheid des Finanzamts standhaft zu ignorieren, können wir unter keinen Umständen empfehlen. Die Konsequenzen können höchst unangenehm sein.
Steuerschulden: Lässt sich mit dem Finanzamt verhandeln?
Die Finanzbeamt*innen zeigen in der Regel Verständnis für säumige Steuerzahler*innen, sofern diese erkennbar bereit sind, an einer Lösung mitzuarbeiten. Wenn Sie sich rechtzeitig melden und Ihre Zahlungsbereitschaft signalisieren, haben Sie gute Chancen, mit Ihrer Ansprechperson über eine Stundung Ihrer Steuerschulden oder über Ratenzahlungen verhandeln. Das lohnt sich allerdings nicht immer: Beim Finanzamt liegen die Zinsen für die Stundung häufig über den bankenüblichen Kreditzinsen. Es kann daher klüger sein, stattdessen einen Bankkredit aufzunehmen, um die Steuerschulden zu begleichen.
Auch ein Schuldenerlass kann Teil Ihrer Verhandlungslösung sein. Allerdings sollten Sie sich im Hinblick auf die eigentlichen Steuern, die Sie nachzahlen müssen, keine allzu großen Hoffnungen machen. Bei den sogenannten Nebenschulden, also den Mahngebühren und Säumniszuschlägen, die bereits gegen Sie verhängt wurden, sind die Verhandlungsspielräume etwas größer.
Wie können Schulden beim Finanzamt vermieden werden?
Am besten ist es natürlich, Steuerschulden von vornherein zu vermeiden. Legen Sie deshalb immer einen bestimmten Anteil Ihrer Einnahmen auf einem separaten Konto zurück. Wie groß dieser Anteil sein sollte, ist abhängig von Ihrem Geschäftsmodell. Als grobe Richtlinie können Sie von einer Steuerbelastung von etwa 30 Prozent ausgehen, die Sie von Ihrem Ertrag an das Finanzamt zahlen müssen. Dieses Geld sollten Sie niemals verwenden, um Engpässe auf Ihrem Konto auszugleichen.
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie Ihre Steuervorauszahlung regelmäßig an Ihre Geschäftsentwicklung anpassen. Das ist ohne großen Aufwand möglich. Setzen Sie das Finanzamt einfach darüber in Kenntnis, wie sich Ihre Umsätze verändert haben. Keine Sorge, falls es in ein paar Wochen schlechter laufen sollte, können Sie Ihre Vorauszahlung ebenso einfach wieder nach unten korrigieren.
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Fazit: Fünf Regeln im Umgang mit dem Finanzamt bei Steuerschulden
Mit Steuerschulden ist nicht zu spaßen. Das Finanzamt hat gegenüber säumigen Steuerzahler*innen viele Hebel in der Hand. Andererseits arbeiten dort auch keine Unmenschen. Wenn Sie frühzeitig und transparent kommunizieren und zeigen, dass Sie zahlungsbereit sind, dürfen Sie auf Verständnis hoffen. Eine Stundung und Ratenzahlungen, in seltenen Fällen auch ein Teilerlass zumindest Ihrer Nebenschulden, sind durchaus möglich.
Wenn Sie diese fünf Regeln im Umgang mit dem Finanzamt beherzigen, machen Sie sich das Leben um einiges leichter:
- Legen Sie regelmäßig einen festen Anteil Ihrer Einnahmen für das Finanzamt zurück (etwa 30 Prozent), um Steuerschulden zu vermeiden.
- Lassen Sie Ihre Steuervorauszahlung an Ihre Geschäftsentwicklung anpassen.
- Notieren Sie die Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärung und für Steuerzahlungen in Ihrem Kalender, damit Sie sie nicht mehr verpassen.
- Geben Sie regelmäßig Ihre Steuererklärung ab, um zu verhindern, dass Ihre Steuerlast (zu hoch) geschätzt wird.
- Halten Sie einen guten Kontakt zu Ihrer Ansprechperson im Finanzamt. Melden Sie sich rechtzeitig, wenn Sie merken, dass Sie eine Frist nicht einhalten können.
FAQ
Wenn Sie Steuerschulden haben, drohen Mahnungen, Säumniszuschläge, Zinsen oder Strafgebühren. Reagieren Sie nicht auf die Forderungen des Finanzamts, kann das Finanzamt sogar eine Zwangsvollstreckung einleiten oder sogar einen Insolvenzantrag stellen. Deshalb: Melden Sie sich unbedingt von sich aus beim Finanzamt, um zu klären, wann und wie Sie Ihre Steuerschulden begleichen können.
Wichtig ist, dass Sie sofort Kontakt aufnehmen und Ihre Zahlungsbereitschaft zeigen. In vielen Fällen sind Ratenzahlungen oder eine Stundung möglich.
Das Finanzamt kann ohne Gerichtsbeschluss vollstrecken, zum Beispiel durch eine Kontopfändung. Wenn gar nichts hilft, kann es auch einen Insolvenzantrag gegen Sie stellen. Deshalb ist es wichtig, so früh wie möglich Kontakt zum Finanzamt aufzunehmen und sich kooperationsbereit zu zeigen.
In einer Insolvenz werden Steuerschulden wie andere Schulden behandelt und können nach drei Jahren durch Restschuldbefreiung erlassen werden. Ausgenommen sind Schulden aus Steuerhinterziehung. In seltenen Fällen ist auch ein (Teil-)Erlass möglich, wenn die Einziehung „unbillig“ wäre – ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Bei einer Stundung müssen Steuerschulden in der Regel innerhalb von sechs Monaten beglichen werden. Ohne Vereinbarung gilt die im Steuerbescheid genannte Zahlungsfrist.
InStart unterstützt Hamburger Soloselbstständige und Kleinunternehmer*innen kostenfrei bei Schulden – auch gegenüber dem Finanzamt. Sie erhalten Beratung und Begleitung auf dem Weg aus der Krise. Kontakt: 040 - 52 474 1818 oder unter Termin buchen.
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