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Die persönliche Betreuung am Telefon und die Gruppentrainings sind exklusiv für Soloselbstständige und Kleinunternehmen aus Hamburg.
Das umfangreiche digitale Angebot von InStart steht allen Selbstständigen offen, die schneller aus der Krise kommen wollen. Es umfasst neben Tools auch Webinare und ist 100% kostenlos.
Ab 2025 treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft, die für Selbstständige, relevant sind. InStart fasst diese übersichtlich zusammen und unterstützt Sie dabei, die wichtigsten Neuerungen bei Steuern, Sozialleistungen und Digitalisierung zu verstehen und umzusetzen.
Eine bedeutende Anpassung betrifft die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung. Ab 2025 steigt der maximal zulässige Vorjahresumsatz von 22.000 EUR auf 25.000 EUR. Besonders markant ist die Verdopplung der Umsatzgrenze für das laufende Jahr auf 100.000 EUR statt wie bisher 50.000 EUR.
Bei Überschreitung dieser Grenzen verlieren Sie unmittelbar den Kleinunternehmerstatus. Allerdings werden wohl nur wenige Kleinunternehmer*innen von einem derartigen “Umsatzsprung” betroffen sein.
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Die Bundesregierung erleichtert die Meldepflichten für Unternehmen mit geringerer Steuerlast. Bei einer Zahllast unter 2.000 EUR ist eine Befreiung von der Voranmeldungspflicht möglich. Liegt Ihre Zahllast zwischen 2.000 EUR und 9.000 EUR, reicht eine vierteljährliche statt monatlicher Meldung.
InStart empfiehlt: Führen Sie trotz verlängerter Meldefristen eine regelmäßige Buchführung. Das hilft Ihnen, überraschende Steuernachzahlungen zu vermeiden.
Die Regelung zur E-Rechnung wird schrittweise bis 2028 eingeführt, wobei Kleinunternehmer*innen von der Pflicht ausgenommen bleiben. Ab Januar 2025 müssen alle Unternehmer*innen und Selbstständige elektronische Rechnungen empfangen und archivieren können. Bis Ende 2027 müssen alle Selbständigen (ausgenommen Kleinunternehmer*innen) auch E-Rechnungen im Geschäftsverkehr ausstellen können.
Tipp: Auch wenn Sie (noch) nicht von der E-Rechnungspflicht betroffen sind, lohnt sich eine Umstellung auf das neue Format, weil Rechnungen damit einfacher übermittelt und schneller bearbeitet werden können. InStart unterstützt Sie bei der Auswahl geeigneter Software und der Anpassung Ihrer Prozesse. Alles rund um die Einführung der E-Rechnungspflicht finden Sie in unserem Ratgeber.
Sie möchten mehr über E-Rechnungen wissen? In unserem Handbuch (PDF) haben wir alles zusammengefasst, was Sie wissen müssen.
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In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 2,5 Prozent. Der Pflegeversicherungsbeitrag erhöht sich um 0,2 Prozentpunkte auf 4,2 Prozent, wobei Versicherte mit Kindern einen ermäßigten Satz von 3,6 Prozent zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen auf 66.150 EUR (Krankenversicherung) und 96.600 EUR (Rentenversicherung) pro Jahr.
Bei der privaten Krankenversicherung sind je nach Tarif, Leistungspaket und Alter Beitragserhöhungen von bis zu 30 Prozent möglich.
Falls Sie in eine finanzielle Schieflage geraten sind und Schulden bei der Krankenkasse haben, finden Sie in unserem Ratgeber konkrete Hilfestellung.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und stellt Unternehmer*innen vor neue Herausforderungen. Die Regelungen verlangen, dass digitale Produkte, Dienstleistungen und Webseiten barrierefrei für alle zugänglich sein müssen. Dies betrifft auch elektronische Zahlungssysteme, Selbstbedienungsterminals und Verkaufsautomaten.
Für Sie ist wichtig zu wissen: Eine frühzeitige Planung der Umstellung ist entscheidend, da die Anpassungen Zeit und sorgfältige Vorbereitung benötigen. Informieren Sie sich rechtzeitig über die konkreten Anforderungen für Ihr Unternehmen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ab April 2025 gelten für den Elterngeldanspruch neue Einkommensgrenzen. Paare und Alleinerziehende haben künftig keinen Anspruch mehr, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen über 175.000 EUR liegt. Die bisherige Grenze von 200.000 EUR wird damit um 25.000 EUR gesenkt. Diese Anpassung soll eine gezieltere Unterstützung von Familien mit niedrigerem Einkommen ermöglichen.
Praxistipp: Prüfen Sie frühzeitig, ob und wie sich diese Änderung auf Ihre finanzielle Planung auswirkt. Beachten Sie dabei auch mögliche Veränderungen Ihres Einkommens im kommenden Jahr.
Eine wichtige Neuerung bei der Schufa tritt 2025 in Kraft: Bei ausgeglichenen Zahlungsstörungen verkürzt sich die Speicherfrist von 36 auf 18 Monate. Dies gilt, wenn die Zahlung innerhalb von 100 Tagen nach Fälligkeit erfolgte und keine weiteren Negativeinträge vorliegen.
Diese Anpassung ermöglicht es Ihnen, Ihre Bonität schneller wiederherzustellen. Beachten Sie, dass bei mehreren Zahlungsstörungen oder längeren Verzögerungen weiterhin die bisherigen Speicherfristen gelten.
Alles, was Sie zum Thema Schufa wissen sollten, haben wir für Sie in unserem Ratgeber zusammengefasst.
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Der Grundfreibetrag für die Einkommenssteuer wird zum Jahresbeginn 2025 angehoben. Für Einzelpersonen steigt er auf 12.084 EUR. Bei gemeinsamer Veranlagung verdoppelt sich dieser Betrag auf 24.192 EUR.
Diese Erhöhung sorgt vor allem bei Selbstständigen und Unternehmer*innen mit kleineren und mittleren Einkommen für spürbare Entlastungen. Planen Sie diese Anpassung in Ihre steuerliche Vorausschau für 2025 ein.
Die Wohngeldanpassung bringt ab 2025 eine Erhöhung der durchschnittlichen Förderung um 15 Prozent. Berechtigte Haushalte erhalten künftig im Durchschnitt 400 EUR monatlich, was einer Steigerung von etwa 30 EUR entspricht.
Diese Anpassung zielt darauf ab, Haushalte mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten stärker zu unterstützen. Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und zur individuellen Berechnung finden Sie auf unserer Wohngeldreform-Seite.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum Jahresbeginn 2025 auf 12,82 EUR pro Stunde. Diese Erhöhung wirkt sich auch direkt auf die Verdienstgrenzen bei Mini- und Midi-Jobs aus. Die Minijob-Grenze erhöht sich entsprechend auf 556 EUR monatlich.
Bei den Midi-Jobs verschiebt sich die Einkommensgrenze: Der Übergangsbereich beginnt nun bei 556,01 EUR und reicht bis 2.000 EUR. In diesem Bereich fallen für Arbeitnehmer*innen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge an.
Eine wichtige Modernisierung zum Jahresbeginn: Arbeitgeber*innen können Arbeitsverträge nun digital per E-Mail mit elektronischer Signatur versenden. Die bisherige Pflicht zur schriftlichen Aushändigung entfällt. Das erleichtert besonders die Einstellung von Remote-Mitarbeiter*innen.
Die gesetzlichen Neuerungen 2025 bringen wichtige Veränderungen für Selbstständige und Unternehmer*innen. Die angepassten Regelungen zur Umsatzsteuervoranmeldung, die erweiterte Kleinunternehmerregelung und die digitalen Vereinfachungen bei Arbeitsverträgen bieten Chancen zur Optimierung Ihrer Geschäftsprozesse. Gleichzeitig erfordern die Änderungen bei Krankenversicherungsbeiträgen und die neuen Vorgaben zur Barrierefreiheit eine sorgfältige Planung.
Haben Sie weitere Fragen zu den Neuerungen? Das InStart-Team unterstützt Sie gerne in einem kostenfreien Erstgespräch – vereinbaren Sie einfach einen Termin!
Sprechen Sie mit unseren Berater*innen über Ihre Situation, um zu klären, wie Sie aus der Krise kommen und was die nächsten Schritte sind.
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