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Inhalt
Wohngeld ist ein monatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Es hilft armutsgefährdeten Menschen, ihre Miete zu stemmen, und soll verhindern, dass sie Grundsicherung (z. B. Bürgergeld) beantragen müssen. Auch wer in einer Eigentumswohnung oder im eigenen Haus lebt und wenig Geld hat, kann Wohngeld beantragen.
Viele wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf diese staatliche Leistung haben. Wenn bei Ihnen das Geld nicht reicht und vielleicht sogar schon Schulden aufgelaufen sind, sollten Sie prüfen, ob Sie anspruchsberechtigt sind – zumal die Einkommensgrenzen zum 1. Januar 2023 im Zuge der Wohngeldreform deutlich angehoben wurden.
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Die Höhe des Wohngeldes ist nicht festgelegt, sondern hängt von folgenden Fragen ab:
Es geht bei der Berechnung um das Verhältnis der Einnahmen zu den Ausgaben fürs Wohnen. Dabei wurde bislang nur die Bruttokaltmiete bezuschusst, also die Miete plus die Kosten für Kaltwasser, Abwasser, Müll und Hausverwaltung, nicht aber die Kosten für Warmwasser und Heizung. Das ändert sich mit der Wohngeldreform und dem neuen „Wohngeld Plus“. Gab es bisher im Schnitt 180 Euro Wohngeld im Monat, sind es nach Angaben der Bundesregierung seit Januar 2023 rund 370 Euro im Monat.
Wohngeld berechtigt sind Menschen, die zwar ein eigenes Einkommen haben, aber ein so geringes, dass es nicht ausreicht, um Miete, Strom und Heizung vollständig selbst zu bezahlen. Zur Zielgruppe zählen somit Angestellte und Selbstständige, Rentner*innen, Studierende und Bezieher*innen von Arbeitslosengeld 1.
Voraussetzung für den Wohngeldbezug ist, dass Sie Ihren sonstigen Lebensunterhalt und einen Teil der Wohnkosten aus eigener Tasche bestreiten können und dass Sie keine anderweitigen staatlichen Leistungen erhalten, bei denen ein Zuschuss zu den Wohnkosten bereits enthalten ist. Gleichzeitig Bürgergeld und Wohngeld bekommen, das geht folglich nicht.
Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat dazu geführt, dass die Preise für Energie und Lebensmittel enorm angestiegen sind. Vor allem Menschen mit wenig Einkommen können die Preissteigerungen kaum noch bewältigen und drohen in Armut und Zahlungsunfähigkeit zu geraten. Um sie zu entlasten, hat die Bundesregierung eine umfassende Wohngeldreform 2023 beschlossen, die zum 1. Januar in Kraft getreten ist. Sie ist Teil des dritten Entlastungspakets, das auch das neue Bürgergeld enthält.
Unter dem Titel „Wohngeld Plus“ wurden zum Januar 2023 die Einkommensobergrenzen für das Wohngeld angehoben. Viele Haushalte, die bis jetzt keinen Anspruch hatten, können vom neuen Wohngeld profitieren. Nach Berechnungen der Bundesregierung können etwa dreimal so viele Personen Wohngeld bekommen wie vor der Reform. Gleichzeitig wird das Wohngeld pro Haushalt erhöht, von bisher durchschnittlich 180 Euro auf rund 370 Euro pro Monat. Dabei werden erstmals die Heizkosten bei der Berechnung berücksichtigt, mit einer Pauschale von zwei Euro/Quadratmeter Wohnfläche.
Haushalte mit geringem Einkommen können Wohngeld bekommen, wobei die Grenze zum 1. Januar 2023 angehoben wurde. Dadurch erweitert sich der Kreis der Wohngeldberechtigten auf rund zwei Millionen Menschen in Deutschland.
Ob Sie Wohngeld erhalten, können Sie über den Wohngeldrechner oder die Wohngeldtabellen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ermitteln.
Als kurzfristige Entlastung für alle Empfänger*innen von Wohngeld gibt es für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 einen Zuschuss zu den Heizkosten (Heizkostenzuschuss 2). Er beträgt für Ein-Personen-Haushalte 415 Euro, für Zwei-Personen-Haushalte 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro. Das Geld wird einmalig ausgezahlt. Es ergänzt den Heizkostenzuschuss 1. Dieser wurde bereits im März 2022 im Rahmen des ersten Entlastungspakets von der Bundesregierung beschlossen, um Wohngeldempfänger*innen bei den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Seit dem 1. Januar 2023 ist der Heizkostenzuschuss automatisch im Wohngeld enthalten.
Das „Wohngeld Plus“ gilt seit dem 1. Januar 2023. Da in den ersten Wochen und Monaten vermutlich viele Wohngeldanträge bei den Behörden eingehen werden, sollten Sie sich darauf einstellen, dass es einige Zeit dauert, bis Ihr Antrag bewilligt und das Geld auf Ihrem Konto ist. Zwar hat die Bundesregierung einige Vereinfachungen bei der Bearbeitung vorgesehen und auch Geld für zusätzliches Personal bereitgestellt. Ob diese Maßnahmen ausreichen, um den Ansturm zu bewältigen, ist aber nicht absehbar. Der Antrag gilt in jedem Fall ab dem Monat, in dem Sie ihn gestellt haben.
Für den Antrag ist das Wohngeldamt an Ihrem Wohnort zuständig. In Hamburg ist das die Zentrale Wohngeldstelle, die alle Neuanträge ab Januar 2023 bearbeitet. Wenn Sie schon vor der Wohngeldreform Wohngeld bekommen haben, ändert sich nichts. Dann bleibt die Wohngeldstelle in Ihrem Bezirk zuständig.
Die Angaben, die Sie für das Antragsformular brauchen, finden Sie im Wesentlichen in Ihrem Mietvertrag und in Ihren Kontoauszügen. Sie können den Antrag schriftlich einreichen, auch ohne einen persönlichen Termin beim Amt.
Damit Ihr Antrag zügig bearbeitet werden kann, sollten Sie ihn zusammen mit diesen Unterlagen einreichen:
Sie sollten nicht zu lange warten, bis Sie den Antrag stellen – zumal Sie Wohngeld nicht rückwirkend bekommen.
Wohngeld ist eine staatliche Unterstützungsleistung, auf die auch Selbstständige Anspruch haben. Mit der Wohngeldreform 2023 sind die Chancen, Wohngeld zu bekommen, gestiegen. Zudem wurde der monatliche Zuschuss zu den Wohn- und Heizkosten Betrag erhöht.
Wenn Ihr Geld nicht reicht, sollten Sie nicht zögern, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen, denn auf diese Weise verschaffen Sie sich finanziell etwas Luft und können (weitere) Schulden vermeiden.
Sprechen Sie mit unseren Berater*innen über Ihre Situation, um zu klären, wie Sie aus der Krise kommen und was die nächsten Schritte sind.
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