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Die persönliche Betreuung am Telefon und die Gruppentrainings sind exklusiv für Soloselbstständige und Kleinunternehmen aus Hamburg.
Das umfangreiche digitale Angebot von InStart steht allen Selbstständigen offen, die schneller aus der Krise kommen wollen. Es umfasst neben Tools auch Webinare und ist 100% kostenlos.
Inhalt
Es gibt viele Gründe, warum Selbstständige in eine ernste Schieflage geraten können: Auftraggeberinnen zahlen nicht, Kunden bleiben plötzlich weg, die Kosten explodieren – oder ein kleines Virus sorgt dafür, dass einem Unternehmen ohne jede Vorwarnung die Geschäftsgrundlage entzogen wird.
Die meisten Krisen haben mehr als eine Ursache und bahnen sich über einen längeren Zeitraum an. Typisch ist, dass Betroffene sich ohnmächtig fühlen, den Kopf in den Sand stecken und immer mehr den Überblick über ihre Finanzen verlieren. Bald wissen sie nicht mehr, was sie tun sollen.
Wenn es Ihnen ähnlich geht, hilft Ihnen dieser Ratgeber, wieder klar zu sehen und die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu gehen.
Offenbar sind Sie bereit, sich Ihren Problemen zu stellen und nach einer Lösung zu suchen, denn sonst hätten Sie diesen Artikel wohl nicht angeklickt. Das ist großartig, denn es ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, um sich aus der Krise zu befreien.
Sie müssen da nicht allein durch. Suchen Sie sich Hilfe, dann geht es leichter.
Wir wissen, wie schwer dieser Schritt gerade Selbstständigen fällt. Schließlich sind sie es gewohnt, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Zudem schämen sich viele, mit ihrem Unternehmen gescheitert zu sein. Dafür gibt es aber keinen Grund. Es ist Teil des unternehmerischen Risikos, dass die Geschäfte auch mal schiefgehen können.
Selbstständigen und Kleinunternehmern in wirtschaftlichen Notlagen rate ich, schnell Hilfe zu holen und aktiv zu werden.
Jan Duken, Rechtsanwalt und InStart-Berater
Seien Sie unbesorgt: Die Profis in den Schuldenberatungsstellen und Anwaltskanzleien haben jeden Tag mit Menschen zu tun, denen es so geht wie Ihnen. Sie werden Ihnen ohne Vorbehalte begegnen.
Wenn Sie aus Hamburg sind, können Sie unsere InStart-Hotline anrufen, auch ohne Termin (Montag von 9 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr, Tel. 040 - 52 474 1818). Wir helfen Ihnen, Ihre Finanzen zu sortieren, und besprechen, wie Sie sich von Ihren Schulden befreien und einen Neuanfang vorbereiten können.
Kostenfreie Beratung für Hamburger Selbstständige und Kleinunternehmer*innen
Das Wichtigste ist, dass Sie Ihre Lebenshaltungskosten sichern. Die Miete für Ihre Wohnung und die Energiekostenrechnungen sollten Sie zuerst bezahlen. Sonst kann Ihre Wohnung gekündigt oder der Strom abgedreht werden – beides sollte und muss nicht passieren. Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Wohngeld, Kindergeld oder Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld 2/Hartz IV) haben. Mit einem Pfändungsschutzkonto können Sie zudem den Teil Ihres Einkommens vor dem Zugriff Ihrer Gläubiger*innen schützen, der Ihnen zum Leben zusteht (mehr dazu im nächsten Abschnitt).
Falls Sie bereits Mietrückstände oder Schulden bei Ihrem Energieversorger haben, nehmen Sie schnell Kontakt auf und versuchen Sie, die Situation zu klären.
Sprechen Sie darüber auch mit Ihrer Schuldnerberatung. Dort kann man Ihnen sicher sagen, was Sie tun können.
Mit unserem Bürgergeld-Rechner können Sie direkt Ihren Anspruch ermitteln.
Ihre Schulden dürfen jetzt nicht noch weiterwachsen. Deshalb sollten Sie schnell Ihre Kosten senken – privat und beruflich. Falls noch nicht geschehen, überlegen Sie, mit welchen Sofortmaßnahmen Sie kurzfristige Erfolge erreichen können:
Jede einzelne Ausgabe gehört auf den Prüfstand. Das macht nicht unbedingt Spaß, aber es bedeutet auch nicht das Ende von allem.
Falls Sie Mitarbeiter*innen haben, können Sie vielleicht Kurzarbeit anmelden, um sich von den Personalkosten zu entlasten. Womöglich werden Sie aber auch um Kündigungen nicht herumkommen. Das fällt den meisten noch schwerer, als bei sich selbst zu sparen. Aber es hilft niemandem, wenn Sie Maßnahmen, die letztlich unausweichlich sind, zu lange hinauszögern.
Um Ihre Finanzen wieder ins Gleichgewicht zu bringen, sollten Sie einerseits Ihre Ausgaben reduzieren, andererseits aber auch die Einnahmeseite in den Blick nehmen. Beginnen Sie damit, alle offenen Forderungen einzutreiben und stellen Sie jede Rechnung sofort. In unserer Werkzeugkiste liegt eine Vorlage für Ihre Forderungsverzeichnis bereit, die Sie gerne nutzen können, um sich eine Übersicht darüber zu verschaffen, wer Ihnen noch Geld schuldet.
Prüfen Sie, ob Sie Bürgergeld beantragen können, um Ihren Lebensunterhalt zu decken.
Viele wissen nicht, dass auch Selbstständige mit geringem Einkommen Anspruch auf Bürgergeld haben (mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber Bürgergeld 2023: Grundsicherung für Selbstständige).
Das stellt auch der InStart-Berater Johannes Breiding in seinen Beratungsgesprächen fest, wie er in Folge 52 unseres KriseChance-Podcasts berichtet. Seine Kernbotschaft ist deswegen: „Wartet nicht, bis das Schiff untergegangen ist – sondern guckt vorher, dass es nicht untergeht!"
Zum Beantragen des Bürgergelds müssen Sie die sechsseitige Anlage EKS zu Ihrem Bürgergeld-Antrag ausfüllen. Eine Schritt für Schritt-Anleitung dafür finden Sie im instart-Anleitungsvideo.
Wie hoch die Schulden auch immer sein mögen, in Deutschland muss niemand unterhalb des Existenzminimums leben. Um den Teil Ihres Einkommens, den Sie für ein bescheidenes Leben benötigen, vor der Pfändung zu schützen, sollten Sie umgehend Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, umwandeln lassen.
Ihre Bank darf Ihnen den besonderen Schutz Ihres Kontos nicht verwehren, Sie haben ein Recht darauf. Das gilt ausdrücklich auch für Selbstständige!
Im Prinzip bleibt das P-Konto das alte Girokonto, es bekommt lediglich eine besondere Schutzfunktion. Sie können dann über Ihr Guthaben bis zum gesetzlichen Mindestbetrag (§ 850c ZPO) frei verfügen, ohne dass er gepfändet werden darf. Zudem darf Ihre Bank Ihr Konto nicht mehr sperren, sobald es in ein P-Konto umgewandelt wurde. Und wenn Ihr Konto bereits überzogen sein sollte, darf sie Zahlungseingänge nicht einfach mit dem überzogenen Betrag verrechnen, sobald Sie den Antrag auf Umwandlung gestellt haben. Die Schulden, die Sie bei Ihrer Bank durch Überziehung Ihres Kontos vor diesem Zeitpunkt angesammelt haben, werden „eingefroren“ und ggf. im Rahmen einer späteren Insolvenz beglichen.
Der Pfändungsfreibetrag wird durch den Gesetzgeber bestimmt und regelmäßig angepasst. Seit dem 1. Juli 2023 liegt er bei rund 1400 Euro monatlich für Alleinstehende. Sind Sie unterhaltspflichtig, erhöht er sich um knapp 528 Euro für die erste und um jeweils weitere 294 Euro für die zweite bis fünfte Person.
Was Sie dringend brauchen, um aus Ihrer Schuldensituation herauszukommen, ist ein vollständiger Überblick über Ihre Schulden. Fangen Sie an, Ihre Unterlagen zu sichten und Ihre Buchhaltung auf Vordermann zu bringen. Wann haben Sie zum Beispiel Ihre letzte Steuererklärung abgegeben? Wenn Sie das jetzt nachholen, können Sie womöglich noch verhindern, dass das Finanzamt Ihre Erträge und damit Ihre Steuerlast schätzt. Das ist wichtig, denn die Schätzungen liegen eigentlich immer zu hoch. Falls Sie sich mit dieser Aufgabe überfordert fühlen, zögern Sie bitte nicht, Ihre Schuldnerberatung oder die InStart-Berater*innen um Unterstützung zu bitten.
Öffnen Sie außerdem alle Briefe und ordnen Sie sie getrennt nach Gläubiger*in. Heften Sie die ältesten Anschreiben nach unten, sodass der jeweils aktuellste Brief obenauf liegt. Sind Ihre Unterlagen veraltet oder unvollständig, kann es notwendig sein, sich eine aktuelle Forderungsverzeichnis von Ihren Gläubiger*innen zu verschaffen. Bitten Sie Ihre Gläubiger*innen schriftlich, Ihnen alle bestehenden Forderungen inkl. Zinsen und Mahngebühren aufzulisten. Einen Musterbrief finden Sie in der InStart-Werkzeugkiste.
Wenn Sie alle Rechnungen, Mahnungen und Forderungsverzeichnis gesichtet haben, können Sie in eine einfache Tabelle eintragen, wem Sie wie viel Geld schulden und was Sie bereits mit Ihren Gläubiger*innen vereinbart haben. Diese Tabelle nennt sich Gläubigerverzeichnis. In unserer Werkzeugkiste finden Sie auch dafür eine Vorlage, die Sie herunterladen und ausfüllen können.
Perfekt ist es, wenn Sie die Gläubigerverzeichnis schon bei Ihrem ersten Termin mit Ihrer Schuldnerberatung oder Ihrem Anwalt/Ihrer Anwältin vorlegen können. Wenn Sie sich dazu nicht in der Lage sehen, ist das auch kein Problem. Dann können Sie sich von den Profis dabei helfen lassen.
Sollten Ihnen Mahnbescheide oder Vollstreckungsbescheide vorliegen oder sogar schon Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet worden sein, haben Sie keine Zeit zu verlieren! Um diese Dinge kümmern Sie sich sofort.
Was genau Sie tun können, besprechen Sie am besten mit der Beratungsstelle Ihres Vertrauens.
Falls noch nicht geschehen, sollten Sie sich unbedingt eine einfache Liquiditätsplanung erarbeiten. Sie zeigt Ihnen, wann welche Ein- und Auszahlungen auf Sie zukommen und wann Sie wie viel Geld auf dem Konto haben werden. Tragen Sie dafür in eine Übersicht alle zukünftigen Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge ein, und zwar möglichst genau an dem Tag, an dem Sie sie erwarten. So erhalten Sie eine Art „Kontostand der Zukunft“ und wissen immer ungefähr, wann Sie über wie viel Geld verfügen werden.
Eine Liquiditätsplanung ist nicht nur in Krisenzeiten hilfreich, sondern sollte Sie ab sofort durch Ihr gesamtes Unternehmerleben begleiten.
Es gibt kein besseres Mittel, um Engpässe früh zu erkennen und endlich wieder ruhig zu schlafen. Nutzen Sie dazu auch gern die kostenlose Vorlage zur Liquditätsplanung aus unserer Werkzeugkiste.
Als nächstes benötigen Sie einen realistischen Plan, wie Sie Ihre Schulden zurückzahlen können. Ihre Liquiditätsplanung ist dafür eine wichtige Grundlage. Zusätzlich ist eine Übersicht über Ihre Vermögensverhältnisse notwendig. Darin listen Sie unter anderem auf, wie viel Bargeld, Guthaben, Wertpapiere, Bausparverträge, Fahrzeuge, Wohnungen etc. Sie besitzen. Das kann, je nach Vermögenssituation, eine knifflige Aufgabe sein. Am besten, Sie lassen sich von den Ansprechpersonen Ihrer Schuldenberatung helfen.
Wenn Sie aus Hamburg sind, unterstützen die InStart-Berater*innen – kostenfrei und unbürokratisch. Rufen Sie noch heute unsere Beratungsnummer an oder vereinbaren Sie einen Termin.
Wenn Sie Ihre Gläubigerverzeichnis und Ihre Vermögensübersicht vor sich haben, wird deutlich, was Sie Ihren Gläubiger*innen realistischer Weise anbieten können. Welche monatlichen Raten können Sie stemmen? Wem können Sie eine Einmalzahlung als Vergleich vorschlagen? Und wann macht eine Stundung der Schulden Sinn?
Informieren Sie Ihre Gläubiger*innen über Ihre Zahlungsunfähigkeit und über Ihren Vorschlag zur Schuldenbereinigung. In unserem Werkzeugkiste liegen verschiedene Musterbriefe bereit, die Sie Ihren Gläubiger*innen schicken können. Getreu dem Sprichwort „Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach“ gibt es für Ihre Gläubiger*innen gute Gründe, Ihr Vergleichsangebot anzunehmen, selbst wenn das bedeutet, (zunächst) auf einen Teil des Geldes zu verzichten. Es wird allen klar sein, dass sie im schlechtesten Fall gar nichts erhalten könnten.
Wenn Sie sich mit Ihren Gläubiger*innen nicht einigen können und Sie keine Chance sehen, sich absehbar von Ihren Schulden zu befreien, kann ein gerichtliches Insolvenzverfahren ein Ausweg sein.
Durch ein Insolvenzverfahren können Sie sich innerhalb von drei Jahren von allen Schulden befreien.
Wenn Sie sich an die Regeln halten und in dieser Zeit alles tun, um Ihre Schulden zu bezahlen, dann können Sie unbelastet neu starten.
Für Selbstständige und Kleinunternehmer*innen ist die Regelinsolvenz vorgesehen. Ehemalige Selbstständige können unter bestimmten Umständen eine Verbraucherinsolvenz durchlaufen. Die Unterschiede zwischen beiden Verfahren sind nicht groß, allerdings sollte am Anfang sorgsam geprüft werden, welches von beiden das passende ist. Ein nachträglicher Wechsel ist möglich, aber umständlich (vor allem ein Wechsel von der Regelinsolvenz in die Verbraucherinsolvenz, da dann ein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubiger*innen nachgeholt werden muss).
Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz? Was kommt für mich in Frage?
Machen Sie den Test.
Sie haben mit Ihrer Gläubigerverzeichnis, der Vermögensübersicht und dem Schuldenbereinigungsplan schon sehr viel Vorarbeit für den Insolvenzantrag und das Insolvenzverfahren geleistet. Unser Ratgeber Insolvenz – ist das was für mich? hilft Ihnen zu entscheiden, ob das in Ihrem Fall wirklich eine gute Idee ist. Besprechen Sie das weitere Vorgehen aber unbedingt auch mit erfahrenen Fachleuten, etwa von InStart, einer anerkannten Schuldenberatung oder einer Anwaltskanzlei.
Sprechen Sie mit unseren Berater*innen über Ihre Situation, um zu klären, wie Sie aus der Krise kommen und was die nächsten Schritte sind.
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