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Zu einer Zwangsvollstreckung kommt es meistens dann, wenn eine Forderung auch nach wiederholter Mahnung nicht beglichen wird. Gläubiger*innen können versuchen, ihre Schuldner*innen mit staatlicher Hilfe zur Zahlung zu bewegen, wenn diese nicht freiwillig zahlen. Voraussetzung dafür ist ein sogenannter Titel. Das ist eine Art offizieller Beleg, dass die fragliche Forderung berechtigt ist.
Nur staatliche Stellen dürfen eine Zwangsvollstreckung durchführen. Ziel ist es, die Interessen der Gläubiger*innen zu sichern, ohne dabei die Existenz der Schuldner*innen zu zerstören.
Unter dem Begriff Zwangsvollstreckung wird ein staatlich angeordnetes Verfahren verstanden, mit dem Schuldner*innen unter Zwang dazu bewegt werden sollen, ihre offenen Rechnungen zu begleichen.
Es gibt im Zusammenhang mit Geldforderungen verschiedene Hebel, an denen eine Zwangsvollstreckung ansetzen kann. Im Folgenden werden die gängigsten Arten der Zwangsvollstreckung kurz dargestellt:
Bei der Sachpfändung kommt ein*e Gerichtsvollzieher*in zu Ihnen nach Hause und versucht, Bargeld, Schmuck oder andere bewegliche Gegenstände zu pfänden. Diese werden anschließend versteigert und der Erlös an die Person oder Organisation gezahlt, die die Pfändung beauftragt hat.
Nicht alles darf gepfändet werden. Gegenstände, die Sie und Ihre Familie zu einer „bescheidenen Lebensführung“ benötigen, sind unpfändbar.
Bei dieser Art der Pfändung beantragt ein*e Gläubiger*in, dass Ihr Lohn oder Gehalt gepfändet wird. Ihr Arbeitgeber überweist in diesem Fall einen Teil Ihres Gehalts direkt auf das Konto des*der Gläubiger*in. Dabei ist ein bestimmter Grundfreibetrag vor der Pfändung geschützt. Er wird regelmäßig angepasst und beträgt für Alleinstehende seit dem 1. Juli 2023 1402,28 Euro pro Monat. Wenn Sie Kinder haben, für die Sie unterhaltspflichtig sind, erhöht sich der Betrag. In der Pfändungsschutztabelle steht, wie hoch der Anteil Ihres Gehalts ist, den Sie behalten dürfen.
Im Unterschied zur Lohn- oder Gehaltspfändung wird bei einer Kontopfändung nicht das Arbeitseinkommen, sondern das Guthaben auf Ihrem Bankkonto gepfändet. Mit einem Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) stellen Sie sicher, dass Ihnen der geschützte Freibetrag zum Leben bleibt. Wie Sie Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln lassen, erfahren Sie in unserem Artikel Kontopfändung – was tun? (mit Kurzvideo).
Wenn Sie Immobilien oder Grundstücke besitzen (der Überbegriff dafür ist „unbewegliches Vermögen), kann es passieren, dass eine Zwangsversteigerung angeordnet wird. Dann wird zum Beispiel Ihre Wohnung versteigert und anschließend der Erlös mit den titulierten Forderungen des*der Gläubiger*in verrechnet.
Im Unterschied zur Zwangsversteigerung wird bei einer Zwangsverwaltung vom Gericht eine Person eingesetzt, die Ihren Besitz verwaltet und die Erträge daraus (zum Beispiel Mieten) an den*die Gläubiger*in überweist.
Wenn Sie zur Abgabe der Vermögensauskunft aufgefordert werden, müssen Sie wahrheitsgemäß und vollständig Auskunft über Ihr Vermögen geben. Ihr*e Gläubiger*in erfährt dann zum Beispiel, wie viel Geld Sie verdienen, bei welcher Bank Sie Konten haben oder ob Sie eine Wohnung besitzen. Wenden Sie sich unbedingt an eine Schuldnerberatung, wenn Sie zur Abgabe einer Vermögensauskunft aufgefordert werden. Wenn Sie falsche oder unvollständige Angaben machen, können Sie sich unter Umständen strafbar machen (auch, wenn es sich um ein Versehen handelt). Verweigern Sie die Vermögensauskunft ganz, hat die Person, der Sie Geld schulden, sogar das Recht, Erzwingungshaft zu beantragen. Dann kann es passieren, dass Sie von der Polizei verhaftet werden.
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Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung ist ein sogenannter Vollstreckungstitel, also eine offizielle Urkunde, dass eine Forderung grundsätzlich besteht. Dabei kann es sich zum Beispiel um ein Gerichtsurteil oder um einen Prozessvergleich handeln. Dieser Titel enthält in der Regel eine Vollstreckungsklausel. Sie besagt, dass der*die Gläubiger*in den Vollstreckungstitel auch vollstrecken darf.
Der Vollstreckungstitel samt Vollstreckungsklausel muss Ihnen als Schuldner*in zugestellt werden. Sie können die Zwangsvollstreckung dann vielleicht noch verhindern, indem Sie Ihre Schuld begleichen.
Aber was, wenn Sie jetzt immer noch nicht zur Zahlung der fraglichen Geldsumme in der Lage oder bereit sind? Dann hilft der Titel des*der Gläubiger*in zunächst wenig. Er oder sie muss erneut tätig werden und die Zwangsvollstreckung bei Gericht beantragen. Für diese Aufgabe sind in der Regel Gerichtsvollzieher*innen oder andere Mitarbeiter*innen des Staates zuständig.
An einem Beispiel lässt sich der typische Ablauf einer Zwangsvollstreckung verdeutlichen. Es beginnt damit, dass der Computer von Herrn M. eines Tages den Geist aufgibt. Herr M. ist freiberuflicher Illustrator und auf seinen Rechner angewiesen. Sofort bestellt er für 2.000 Euro bei der Firma PC Star einen neuen. Da seine Geschäfte schon seit längerer Zeit schlecht laufen, hat er allerdings kein Geld, um ihn zu bezahlen.
So geht es für Herrn M. weiter:
Das Beispiel zeigt, wie schnell Selbstständige von einer Zwangsvollstreckung betroffen sein können, wenn die Geschäfte schlecht laufen und die Einnahmen wegbrechen. Aber auch wenn Sie hohe Schulden haben und einer staatlichen Zwangsvollstreckung gegenübersehen, sind Sie nicht völlig recht- und machtlos. So sind bei der Pfändung von Geld oder Sachwerten bestimmte Grenzen gesetzt, auf deren Einhaltung Sie bestehen dürfen und sollten. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel Der Gerichtsvollzieher kommt: Wie verhalte ich mich richtig?
Sollte ein Vollstreckungsbescheid gegen Sie vorliegen oder eine Zwangsvollstreckung drohen, wenden Sie sich am besten umgehend an eine Schuldnerberatung oder an eine Anwaltskanzlei. Was für Sie eine belastende Ausnahmesituation ist, ist für die Fachleute ein alltägliches Problem. Sie werden dort hilfreiche Tipps bekommen, was Sie konkret tun können.
Wenn Sie soloselbstständig sind oder ein Kleinunternehmen führen und aus Hamburg sind, ist auch InStart eine passende Anlaufstelle für Sie. Rufen Sie gleich an (040-52 474 1818, montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr) oder vereinbaren Sie einen Termin. Unsere Berater*innen sind für Sie da! Das Projekt InStart wird von der Europäischen Union und von der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert. Deshalb ist das Angebot für Sie kostenfrei.
Wenn eine Zwangsvollstreckung gegen Sie erwirkt wurde, können Sie Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel dagegen einlegen. Das sollten Sie allerdings nur tun, wenn Sie wirklich davon überzeugt sind, im Recht zu sein. Welche das genau sind, erklärt Ihnen zum Beispiel eine Schuldnerberatung, die öffentliche Rechtsauskunft oder ein*e Rechtsanwält*in.
Eine Zwangsvollstreckung ist eine ernste Sache. Sie können zu jedem Zeitpunkt versuchen, das Verfahren aufzuhalten, indem Sie die fragliche Forderung begleichen oder sich mit der Person in Verbindung setzen, die die Maßnahme bei einem Gericht beantragt hat. Mit Glück gelingt es Ihnen ja, sie durch eine realistische Vereinbarung zum Einlenken zu bewegen. Das Einzige, was Sie nicht tun sollten, ist: den Kopf in den Sand stecken und hoffen, dass Sie die Sache irgendwie aussitzen können.
Am besten, Sie besprechen Ihre Situation mit einer Schuldnerberatung. Das hilft auch, mit der psychischen Belastung besser fertig zu werden, die häufig mit einer Zwangsvollstreckung verbunden ist.
Sprechen Sie mit unseren Berater*innen über Ihre Situation, um zu klären, wie Sie aus der Krise kommen und was die nächsten Schritte sind.
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