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Inhalt
Ein Insolvenzplanverfahren ist eine Chance, Ihre Schulden in weniger als einem Jahr komplett loszuwerden und Ihr Unternehmen zu sanieren. Es kann in einem Verbraucher- oder in einem Regelverfahren angewendet werden. Es ist vor allem dann geeignet, wenn Sie von Dritten Geld bekommen, mit dem Sie einen Teil Ihrer Schulden begleichen können.
Was ein Insolvenzplan ist, wie der Ablauf eines Insolvenzplanverfahrens ist und was es Ihnen bringt, erfahren Sie hier.
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Bei einem Insolvenzplan handelt es sich um einen Vergleich, den Sie im laufenden Insolvenzverfahren mit Ihren Gläubiger*innen schließen. Er steht gewissermaßen zwischen dem außergerichtlichen Vergleich und dem normalen Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung (Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz). Alles drei sind Wege, die Sie gehen können, um sich von Ihren Schulden zu befreien, wenn Sie zahlungsunfähig geworden sind.
Abb. 1: Drei Wege zur Restschuldbefreiung
Sie selbst (als Schuldner*in) oder der*die Insolvenzverwalter*in können einen Insolvenzplan vorlegen. Wichtig ist, dass der Plan einen vollständigen Überblick über Ihre finanzielle Situation enthält (Höhe der Schulden, Vermögen, Einkommen etc.) und Ihr Angebot an die Gläubiger*innen beschreibt.
Ein Insolvenzplan kann in einem eröffneten Insolvenzverfahren jederzeit erstellt und vorgelegt werden (§ 218 Abs. 1 InsO). Sie können ihn zusammen mit dem Insolvenzantrag einreichen (dann spricht man von einem „Prepacked-Plan“) oder dies später im Laufe des Verfahrens tun. Der letzte mögliche Zeitpunkt ist der Schlusstermin Ihres Insolvenzverfahrens, also vor Beginn der Wohlverhaltensphase.
Mit einem Insolvenzplan können Sie Ihr Insolvenzverfahren beschleunigen und sich mit Ihren Gläubiger*innen auf eine Lösung einigen, die bei einem Insolvenzverfahren nach „Schema F“ so nicht vorgesehen wäre. Vor allem, wenn Sie Ihre Selbstständigkeit trotz Insolvenz fortsetzen möchten, ist ein Insolvenzplan vorteilhaft, weil Sie schneller schuldenfrei sind und sich wieder selbstbestimmt und unbelastet für die Zukunft Ihres Unternehmens einsetzen können.
Eine Sanierung kann, muss aber nicht das Ziel des Insolvenzplans sein. Auch eine Zerschlagung des Unternehmens zwecks Verwertung des Vermögens oder eine Übertragung kann in einem Insolvenzplan vereinbart werden. Das passiert aber selten und ist nur sinnvoll, wenn eine von der Insolvenzordnung abweichende Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse vorgesehen ist.
Was Sie im Insolvenzplan vereinbaren, steht Ihnen frei – wichtig ist nur, dass das Insolvenzgericht und die Mehrheit der Gläubiger*innen zustimmen.
Das Gute ist: Schon mit Quoten von um die zehn Prozent sind viele Gläubiger*innen in einem Planverfahren einverstanden, weil sie wissen, dass sie bis zum Ende der Wohlverhaltensperiode ohne Insolvenzplan komplett leer ausgehen könnten.
An einem einfachen Beispiel lässt sich erklären, warum ein Insolvenzplan auch für die Gläubiger*innen von Vorteil ist: Nehmen wir an, Sie haben 50.000 Euro Schulden. Sie besitzen kein verwertbares Vermögen und Ihr Einkommen liegt unter der Pfändungsschutzgrenze. Ihre Gläubiger*innen würden bis zum Ende der Wohlverhaltensperiode, also bei einem Insolvenzverfahren ohne Insolvenzplan, keinen Cent sehen, und alle Ihre Schulden würden nach drei Jahren gelöscht.
Ihre Schwiegermutter ist bereit, Ihnen 4.000 Euro für die Schuldenregulierung und zusätzlich die Kosten für den*die Insolvenzverwalter*in und das Gericht zur Verfügung zu stellen. Jetzt können Sie Ihren Gläubiger*innen in einem Insolvenzplan anbieten, dass jede*r einen Anteil von acht Prozent der jeweiligen Forderung erhält. Im Gegenzug müssten die Gläubiger*innen auf den Rest der Summe verzichten. Acht Prozent sind nicht viel, aber immer noch besser als gar nichts. Deshalb stimmen acht Ihrer zehn Gläubiger*innen zu. Damit gilt der Plan als angenommen und wird rechtskräftig. Das Insolvenzverfahren wird aufgehoben. Sie überweisen den Gläubiger*innen das vereinbarte Geld und sind schon nach wenigen Monaten schuldenfrei.
Für alle, die wissen wollen, wie sie Ihr Insolvenzverfahren abkürzen, kommt der KriseChance-Podcast wie gerufen: In Folge 51 lässt sich Marco Habschick vom Insolvenzrechtler Dr. Christian Matiebel erklären, was hinter dem Begriff Insolvenzplan steckt. Reinhören lohnt sich!
In der Insolvenzordnung steht, wie ein Insolvenzplan auszusehen hat. Er besteht demnach immer aus zwei Teilen: dem darstellenden und dem gestaltenden Teil.
Ob den Gläubiger*innen im Insolvenzplan Einmalzahlungen, Stundungen, Ratenzahlungen oder eine Mischung aus alledem vorgeschlagen wird, ist freigestellt. Wesentlich ist, dass sie durch diese Zahlungen mehr zu erwarten haben als bis zum Ablauf der 36 Monate, die ein eröffnetes Insolvenzverfahren inkl. Wohlverhaltensperiode dauern würde. Dies ist im Kern des Insolvenzplans durch eine Vergleichsrechnung plausibel zu machen.
Ein Insolvenzplanverfahren läuft in der Regel nach folgendem Muster ab:
Zur Durchführung des Insolvenzplanverfahrens sollten Sie sich gründlich vorbereiten. Zunächst erstellen Sie eine Übersicht, die Ihre finanzielle Lage beschreibt, die Ursachen der Insolvenz und die Schwachstellen Ihres Unternehmens benennt und wirksame Gegenmaßnahmen aufzeigt. Außerdem sollten Sie einen Geldgeber oder eine Geldgeberin suchen, um Ihren Gläubiger*innen Geld anbieten zu können, das nicht Teil der Insolvenzmasse ist. Alle diese Informationen fließen in den Insolvenzplan ein. Es ist also ratsam, so früh wie möglich mit dieser Aufgabe zu beginnen.
Das Gericht prüft, ob der Plan den Vorschriften entspricht und ob er realistische Chancen hat, dass die Gläubiger*innen zustimmen werden. Dazu holt das Gericht eine Stellungnahme von dem*der Insolvenzverwalter*in ein.
Die Gläubiger*innen werden eingeladen, um über den Insolvenzplan zu entscheiden. Anders als bei einem außergerichtlichen Vergleich müssen nicht alle zustimmen, damit er angenommen wird. Es genügt eine Mehrheit. Bei der Abstimmung gilt die Kopf- und Summenmehrheit. Das heißt: Damit der Plan angenommen wird, muss die Mehrheit der anwesenden Gläubiger*innen mit Ja stimmen (Kopfmehrheit) und diese müssen mehr als die Hälfte der Forderungen vertreten (Summenmehrheit). Gläubiger*innen, die nicht zu diesem Termin erscheinen, werden nicht berücksichtigt.
Wenn auch Sie als Schuldner*in dem Plan zustimmen, wird er durch das Gericht per Beschluss bestätigt und tritt in Kraft. Er ist für alle Beteiligten bindend, also auch für diejenigen Gläubiger*innen, die ihm nicht zugestimmt haben.
Das Insolvenzverfahren wird aufgehoben, sobald der Insolvenzplan rechtskräftig ist. Das dauert in der Regel noch einige Wochen. Das bedeutet für Sie: Danach können Sie wieder frei über Ihr Geld und Ihr Vermögen entscheiden.
In Einzelfällen kann der oder die Insolvenzverwalter*in damit beauftragt werden, die Umsetzung des Plans zu überwachen. Das passiert aber nur, falls die Gläubiger*innen den im Plan versprochenen Betrag in Raten erhalten.
Im besten Fall wird der Insolvenzplan durch eine Einmalzahlung sofort umgesetzt. Das hängt davon ab, wie schnell Sie das Geld aufbringen können, mit dem Sie einen Teil Ihrer Schulden begleichen und den Plan erfüllen. Ihre Gläubiger*innen haben dann nicht mehr das Recht, den Rest der Verbindlichkeiten einzutreiben.
Bedenken Sie, dass Sie während dieser sechs Schritte des Insolvenzplanverfahrens immer wieder mit den Beteiligten sprechen müssen. Kommunikation ist wichtig! Damit Ihr Insolvenzplan ein Erfolg wird, sollten Sie sich von Anfang an eng mit dem Insolvenzverwalter oder der Insolvenzverwalterin, mit dem Gericht, aber auch mit Ihren Gläubiger*innen abstimmen.
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Die Gerichtskosten für ein Insolvenzplanverfahren sind nicht höher als bei einem normalen Insolvenzverfahren. Allerdings müssen Sie bereits aus der Insolvenzmasse beglichen worden sein, damit ein Insolvenzplanverfahren überhaupt eingeleitet werden kann (bei einer normalen Insolvenz ist eine Stundung der Kosten bis zum Ende des Verfahrens auf Antrag möglich, wenn die Insolvenzmasse dafür nicht ausreicht).
Trotzdem sollten Sie insgesamt mit höheren Ausgaben für das Insolvenzplanverfahren rechnen. Das liegt daran, dass es sehr aufwendig ist, einen soliden Insolvenzplan auszuarbeiten. Ohne professionelle Unterstützung durch eine Schuldnerberatung oder eine Anwaltskanzlei ist das kaum zu schaffen. Dafür können Beratungskosten entstehen. Wie hoch diese sind, lässt sich nicht pauschal sagen. Aber selbst in einfachen Fällen ist mit einem Aufwand von 2.500 bis 3.000 Euro zu rechnen. Sie sollten diesen Punkt früh klären, bevor Sie sich für das Insolvenzplanverfahren entscheiden.
Sobald der Insolvenzplan durch das Gericht bestätigt wurde, ist er rechtskräftig und gilt für alle Gläubiger*innen – auch für diejenigen, die nicht zugestimmt haben.
Wird der Plan wie vereinbart umgesetzt, werden Ihnen zum Schluss die übrigen Schulden erlassen. Ihre Gläubiger*innen dürfen die restlichen Verbindlichkeiten jetzt nicht mehr durchsetzen. Die Schuldbefreiung, wie sie im Insolvenzplan vorgesehen ist, gilt. Das betrifft – anders als bei einem normalen Insolvenzverfahren – im Prinzip auch Schulden aus unerlaubten Handlungen (Bußgelder, Ordnungswidrigkeiten, Schadensersatzforderungen).
Sollten Sie sich für eine Ratenzahlung entschieden haben und mit Ihren Zahlungen gegenüber einzelnen Gläubiger*innen in Verzug geraten, wird der gesamte Insolvenzplan hinfällig. Sie müssten dann erneut das Insolvenzverfahren beantragen.
Es gibt für ein Insolvenzplanverfahren keinen festgelegten Zeitraum wie bei einem normalen Insolvenzverfahren. Die Erfahrung zeigt, dass Sie mit einem Insolvenzplan schon nach etwa sechs Monaten schuldenfrei sein können. Wenn es richtig schnell geht, sogar noch früher!
Ein Insolvenzplanverfahren ist eine echte Chance für Sie, wenn Sie zahlungsunfähig sind. Es bringt viele Vorteile, aber auch einige Nachteile mit sich.
Das sind die wichtigsten Vorteile:
Das sind die wichtigsten Nachteile:
Sie werden wahrscheinlich in kürzerer Zeit mehr Geld aufbringen müssen, um Ihre Gläubiger*innen zur Zustimmung zu bewegen. Das Verfahren ist zwar schneller vorbei, aber es wird in dieser Zeit mehr von Ihnen verlangt.
Ein Insolvenzplanverfahren ist eine echte Chance für Sie, wenn Sie zahlungsunfähig sind. Sie können sich dadurch schnell von Ihren Schulden befreien und Ihr Unternehmen wieder auf Erfolgskurs bringen. Ganz besonders gut stehen die Aussichten, wenn Sie Geld von Dritten beschaffen können, das Sie zur Tilgung eines Teils Ihrer Schulden aufbringen können.
Mit einem durchdachten Insolvenzplan können Sie die Krise zügig hinter sich bringen und – wenn Sie darin eine gute Perspektive für sich sehen – Ihre Selbstständigkeit noch einmal ganz neu aufziehen.
Sprechen Sie mit unseren Berater*innen über Ihre Situation, um zu klären, wie Sie aus der Krise kommen und was die nächsten Schritte sind.
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