Telefonische Beratung für Hamburger Selbstständige und Kleinunternehmer*innen

Beratung für Hamburger Selbstständige und Kleinunternehmer* innen

Montag und Mittwoch 9 bis 18 Uhr
Dienstag und Freitag von 9 bis 13 Uhr
Donnerstag von 15 bis 18 Uhr
 

Kostenfrei. Hilfreich. Vertraulich.

Montag von 9 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr

Vereinbaren Sie gleich einen Termin und lernen Sie unsere qualifizierten Berater*innen kennen. Klären Sie erste Fragen und was Sie jetzt tun können.

Das InStart-Angebot ist so oder so kostenfrei für Sie!

Vereinbaren Sie gleich einen Termin und lernen unsere qualifzierten Berater*innen kennen und klären erste Fragen.

Jetzt Termin finden

040 - 52 474 1818

Oder vereinbaren Sie einen Termin für ein Gespräch. Das InStart-Angebot ist kostenfrei!

Jetzt kostenfrei beraten lassen

040 - 52 474 1818

Termin vereinbaren

oder

Registrieren

mehr

Kontokündigung: Was kann ich tun?

Erfahren Sie, was Sie tun können, wenn Ihre Bank Ihr Konto kündigt - Gründe, Folgen und Lösungen. Praktische Tipps für den Umgang mit Kontokündigungen.

hero-tipp-01@2x.jpg

Es kommt immer wieder vor, dass selbst langjährigen Kund*innen das Konto durch die Bank gekündigt wird. Das stellt die Betroffenen vor große Probleme, ist aber in den meisten Fällen nicht zu ändern. 

Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um die Kontokündigung und welche Schritte Sie unternehmen können, um mit dieser Situation umzugehen. Wir klären über mögliche Gründe für eine Kontokündigung auf und geben Tipps, wie Sie sich in solch einer Situation verhalten sollten. 

Wenn Sie nicht nur mit der Bank, sondern mit mehreren Gläubiger*innen Probleme haben, weil Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr pünktlich nachkommen können, lesen Sie unseren Artikel Kontopfändung – was tun? Dort erfahren Sie, wie Sie Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln, um das Geld, das Sie fürs Überleben benötigen, vor einer Pfändung zu schützen.  

Kann man von der Bank gekündigt werden?

Vielleicht ist es Ihnen schon passiert: Die Bank hat Ihr Konto gekündigt. Doch ist das überhaupt erlaubt? Ja, grundsätzlich hat eine Bank das Recht, ein Konto zu kündigen, sogar ohne einen besonderen Grund, und auch dann, wenn Sie schon seit Jahrzehnten dort Kund*in waren. Genauso wie auch Sie jederzeit das Recht haben, Ihr Konto zu kündigen und die Bank zu wechseln. Allerdings müssen sich beide Seiten an die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen halten (häufig sind das zwei Monate). 

Wenn sich Ihre Bank zum Beispiel von einer bestimmten Kundengruppe trennen möchte, zu der Sie zufällig gehören, oder auch wenn sie sich von Ihnen persönlich trennen möchte, dann kann sie das machen. Das ist zwar unschön, aber nicht zu ändern. Denn es besteht nun mal Vertragsfreiheit, und Ihnen bleibt nur, die Kontokündigung zu akzeptieren. 

Warum kündigt die Bank mein Konto?

Es gibt verschiedene Gründe, aus denen eine Bank sich dazu entscheiden kann, ein Konto zu kündigen. Zu den häufigsten Ursachen zählen wiederholte Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen (dazu zählt zum Beispiel, wenn Sie Ihr Privatkonto geschäftlich nutzen), verdächtige Transaktionen oder ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften. Aber auch eine mangelnde Kontodeckung oder nicht gezahlte Kontoführungsgebühren können ein Kündigungsgrund sein. Diese Gründe rechtfertigen sogar eine fristlose Kündigung. 

Häufig kommt es aber auch zu Kündigungen durch die Bank, wenn diese ihre AGB ändern möchte und einzelne Kund*innen den Änderungen nicht zustimmen.  

Die Bank ist nicht verpflichtet, Ihnen den Grund für die Kündigung zu sagen. Trotzdem ist es ratsam, danach zu fragen. Denn nur so können Sie aus Ihren Fehlern lernen und sie bei der nächsten Geschäftsbeziehung mit einer anderen Bank vermeiden. 

Was passiert, wenn die Bank mich kündigt?

Wenn Ihre Bank beschlossen hat, Ihr Konto zu kündigen, ist schnelles Handeln gefragt: Sie brauchen umgehend ein neues Konto, damit der bargeldlose Zahlungsverkehr möglichst ohne Verzögerungen weiterlaufen kann.  

Außerdem stellt sich die Frage, was mit Ihren finanziellen Verpflichtungen und Ihrem Geld geschieht. In der Regel wird das Guthaben, das noch auf dem Konto ist, einfach ausgezahlt. Etwaige offene Forderungen, wie zum Beispiel Überziehungskredite oder Kreditkartenschulden, bleiben selbstverständlich weiterhin bestehen und müssen beglichen werden. 

Wenn Ihr Privatkonto von der Kündigung betroffen ist, haben Sie im Notfall Anspruch auf ein Basiskonto, das als reines Guthabenkonto geführt wird. So soll sichergestellt sein, dass Sie nicht vom wirtschaftlichen oder sozialen Leben ausgeschlossen werden. Sollte Ihre Bank Ihren Antrag auf ein Basiskonto zu Unrecht ablehnen, können Sie sich an die BaFin wenden.

Wird eine Kontokündigung der SCHUFA gemeldet?

Eine Kontokündigung an sich wird nicht automatisch an die Schufa gemeldet. Wenn sie allerdings aufgrund von Zahlungsrückständen erfolgt ist, kann es zu einer Meldung kommen. In diesem Fall wird Ihre Bank Sie über die Meldung bei der Schufa informieren. Ein negativer Schufa-Eintrag kann sich langfristig auf Ihre Bonität auswirken. Es ist daher wichtig, offene Forderungen fristgerecht zu begleichen und eine Kontokündigung durch die Bank mit allen ihren negativen Auswirkungen auch auf Ihre Kreditwürdigkeit zu vermeiden. 

Was tun, wenn das Konto gekündigt wird?

Wenn Ihre Bank Ihr Konto gekündigt hat, sollten Sie diesen Schritt akzeptieren und sich umgehend um ein neues Konto bemühen. Es gibt Banken, die Geschäftskonten ohne Schufa-Abfrage und/oder ohne Grundgebühren anbieten (mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber Geschäftskonto trotz Schufa: Das geht!).  

Steht die Kontokündigung im Zusammenhang mit einer finanziellen Schieflage, dann sollten Sie sofort aktiv werden und verhindern, dass sich Ihre Schulden weiter anhäufen. Zögern Sie nicht, bei einer öffentlichen Schuldnerberatung oder bei den Anlaufstellen Ihrer Kammer anzurufen. Wenn Sie selbstständig und aus Hamburg sind, können Sie sich auch an die InStart-Berater*innen wenden. Hauptsache, Sie packen es an und kümmern sich darum, Ihre Finanzen wieder in den Griff zu bekommen! 

Termin buchen

Montag und Mittwoch 9 bis 18 Uhr, Dienstag und Freitag von 9 bis 13 Uhr,
Donnerstag von 15 bis 18 Uhr

Kostenfreie Beratung für Hamburger Selbstständige und Klein­unternehmer­*innen

Falls Sie sich wirklich ungerecht von Ihrer Bank behandelt fühlen, steht Ihnen der Gang zu einer Schlichtungs- und Beschwerdestellen offen. Bedenken Sie aber, dass ein Schlichtungsverfahren an der Entscheidung Ihrer Bank, die Kundenbeziehung zu beenden, höchstwahrscheinlich nichts ändern wird. In vielen Fällen ist es der bessere Weg, diese Entscheidung zu akzeptieren und sich eine neue Bank zu suchen. 

Die Bank kündigt meinen Dispo-Kredit – darf sie das?

Die Bank hat auch das Recht, Ihren Dispo-Kredit zu kündigen (oder einzuschränken) und das Geld vorzeitig zurückzuverlangen.  

Setzen Sie sich in diesem Fall mit Ihrer Bank in Verbindung, um mögliche Lösungen zu besprechen. Sie können zum Beispiel vorschlagen, den Dispo schrittweise zurückzuführen, anstatt ihn auf einen Schlag zu bezahlen. Es kann auch sinnvoll sein, ihn von Ihrem Konto abzutrennen. Er läuft dann als Ratenkredit, den Sie monatlich abzahlen, was häufig den Vorteil hat, dass die Zinsen geringer sind als die Dispozinsen.  

Nur wenn Sie damit leben können, dass Ihr Konto fortan ein reines Guthabenkonto ist, sollten Sie an Ihrer Bank festhalten. Andernfalls ist es ratsam, sich um ein neues Konto bei einer anderen Bank zu bemühen. Ein Wechsel der Bank ist heutzutage gar nicht mehr so kompliziert, wie Sie vielleicht befürchten. Seit 2016 sind Banken dazu verpflichtet, beim Kontowechsel zu helfen. Mit einem entsprechenden Formular können Sie die neue Bank dazu ermächtigen, die notwendigen Daten bei der alten Bank einzufordern, um alle bestehenden Lastschriften und Daueraufträge auf das neue Konto „umzuziehen“. 

Fazit

Die Kündigung eines Kredits oder eines Kontos durch die Bank ist für die Betroffenen eine einschneidende Maßnahme. Das gilt besonders für Selbstständige, deren Firmenkonto gekündigt wurde. Ohne die Möglichkeit, Geld zu überweisen, einzuziehen oder abzubuchen, geht in Unternehmen so gut wie nichts mehr.  

Aber es gibt Schritte, die Sie unternehmen können, wenn Ihnen das Konto durch die Bank gekündigt wurde. Der erste Schritt sollte immer darin bestehen, sich schnellstmöglich um ein neues Konto bei einer anderen Bank zu bemühen, um weiterhin am Zahlungsverkehr teilhaben zu können und zum Beispiel Geld von Ihren Kund*innen erhalten zu können.  

Außerdem sollten Sie Kontakt zu Ihrer alten Bank aufnehmen und um ein persönliches Gespräch bitten. Informieren Sie sich über die Gründe für die Kontokündigung, begleichen Sie, wenn möglich offene Forderungen oder bieten Sie Ratenzahlungen an.  

Wenden Sie sich bei anhaltenden finanziellen Engpässen an eine Schuldnerberatung oder an InStart (wenn Sie aus Hamburg sind). Sie müssen jetzt alles dafür tun, um Ihre Liquidität zu steigern. Die Betriebsberater*innen bei den Kammern (IHK, HWK) können Sie dabei unterstützen.  

Falls Sie ein neues Konto benötigen, haben Sie als Privatperson Anspruch auf ein Basiskonto. Ein neues Geschäftskonto können Sie evtl. als schufafreies Guthabenkonto bei einer anderen Bank eröffnen. 

Eine Kredit- oder Kontokündigung durch die Bank ist zwar eine herausfordernde Situation, bedeutet jedoch nicht das Ende Ihrer Möglichkeiten. Es ist wichtig, aktiv zu werden und eine realistische Lösung zu finden. Mit der Unterstützung durch eine professionelle Beratung lässt sich auch nach einer Kontokündigung ein neuer Startpunkt finden. Denken Sie daran, dass ein solcher Einschnitt auch die Chance bieten kann, Ihre Geldprobleme endlich anzugehen und Ihre Finanzen wieder auf eine solide Basis zu stellen. Bleiben Sie zuversichtlich, es gibt immer einen Ausweg!

Wie gefällt Ihnen dieser Beitrag?

Sie haben noch mehr Fragen?

Sprechen Sie mit unseren Berater*innen über Ihre Situation, um zu klären, wie Sie aus der Krise kommen und was die nächsten Schritte sind.

Termin buchen

Montag und Mittwoch 9 bis 18 Uhr
Dienstag und Freitag von 9 bis 13 Uhr
Donnerstag von 15 bis 18 Uhr

Für Soloselbstständige und Kleinunternehmen aus Hamburg.

bhp