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Inhalt
Die Schufa – mit vollem Namen die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Sicherung“ – stellt Daten bereit, mit denen Unternehmen die Kreditwürdigkeit von potenziellen Kund*innen einschätzen können. So sollen Zahlungsausfälle vermieden werden. Sie ist nicht die einzige, aber die bekannteste Bonitätsauskunft für natürliche Personen und daher für jede*n Einzelunternehmer*in relevant.
Die Schufa sammelt Informationen über Millionen von Menschen in Deutschland. Das sind zum Beispiel Daten über Kredite und Verträge, über die Anzahl der Konten, über offene Forderungen oder über Insolvenzverfahren. Anhand dieser Daten wird für jede erfasste Person oder Firma ein individueller Schufa-Score ermittelt, der zwischen 0 und 100 liegen kann. Je höher der Score, desto besser ist die Kreditwürdigkeit. Bislang konnten Banken, Vermieter und Betriebe allein anhand des Schufa-Scores entscheiden, ob sie einer Person einen Kredit gewähren oder mit ihr einen Vertrag abschließen.
Diese Geschäftspraktik hat der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom 7. Dezember 2023 infrage gestellt. Nach Ansicht des Gerichts widerspricht es geltendem EU-Recht, wenn die Schufa-Bewertung ein "maßgebliches" Kriterium für die Kreditwürdigkeit einer Person ist. Was das Urteil genau bedeutet, ist noch unklar. Die Frage liegt jetzt beim Verwaltungsgericht Wiesbaden. Es muss darüber urteilen, ob eine Ausnahmevorschrift in Deutschland gilt oder nicht.
Ein Schufa-Eintrag bedeutet zunächst nur, dass Sie von der Schufa erfasst wurden. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Sie einen Handyvertrag abschließen, und ist zunächst nichts Ungewöhnliches. Solange Sie Ihre Verträge einhalten und pünktlich zahlen, haben Sie dadurch keinen Nachteil. Im Gegenteil: Wenn Sie sich vertragsgemäß verhalten, sind Ihre Schufa-Einträge sogar positiv und Ihre potenziellen Geschäftspartner*innen wissen, dass sie Ihnen vertrauen können. Problematisch wird es erst, wenn Sie einen geringen Schufa-Score erhalten. Umgangssprachlich spricht man dann von einem negativen Schufa-Eintrag.
Abzüge im Schufa-Scoring bekommen Sie immer dann, wenn Sie eine fällige Leistung nicht erbracht haben. Keine Sorge: Wenn Sie mal eine einzelne Rechnung zu spät begleichen, ist das noch nicht schlimm. Das kann jedem passieren und hat keine Auswirkungen auf Ihre Schufa-Bewertung. Aber wenn Sie nach der zweiten Mahnung immer noch nicht bezahlen, kann das zu einer Abwertung Ihrer Kreditwürdigkeit führen. Spätestens eine Kontopfändung oder eine Vollstreckungsmaßnahme wird Ihren Schufa-Score ruinieren.
Bevor es dazu kommt, müssen Sie jedoch durch Ihre*n Gläubiger*in vorgewarnt werden, damit Sie die Möglichkeit haben, der Forderung zu widersprechen. Eine widersprochene Forderung darf nicht zu einer Abwertung bei der Schufa führen.
Wichtig: Wenn Sie die Forderung erst nach dem Eintrag bei der Schufa begleichen, wird Ihr Schufa-Score nicht sofort wieder aufgewertet. Es dauert eine Zeit, bis Ihr guter Ruf bei der Schufa wiederhergestellt ist.
Wenn Sie ein Geschäftskonto eröffnen möchten und fürchten, einen negativen Schufa-Eintrag zu haben, sollten Sie sich zunächst eine Selbstauskunft einholen. Diese können Sie einmal im Jahr kostenfrei über die Schufa-Website beantragen. So können Sie prüfen, welche Daten überhaupt bei der Schufa über Sie gespeichert sind. Wenn die Daten falsch sind, können Sie widersprechen und sie korrigieren lassen.
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Übrigens kann im Geschäftsleben nicht nur ein negativer Schufa-Eintrag Nachteile haben – auch gar kein Schufa-Eintrag lässt manche Unternehmen stutzig werden. Das ist etwa bei jungen Gesellschaften der Fall und kann es für sie schwer machen, einen Kredit zu erhalten oder eben ein Konto zu eröffnen.
Die meisten Banken stellen automatisch eine Abfrage bei der Schufa, sobald jemand ein Konto bei ihnen eröffnen möchten. Bei einem negativen Schufa-Eintrag lehnen sie die Anfrage ab. Das Recht dazu haben sie. Denn während private Kund*innen trotz negativer Schufa seit 2016 einen Anspruch auf ein Guthabenkonto (Basis-Konto) haben, sind Geschäftsleute von dieser Regel ausgenommen.
Als Einzelunternehmer*in mit schlechter Schufa-Bewertung müssen Sie bei klassischen Filialbanken daher leider mit einer Absage rechnen. Etwas anders ist die Lage bei juristischen Personen. Wenn Sie ein Konto für Ihre GmbH eröffnen möchten, geht es der Bank vorwiegend um die Kreditwürdigkeit der Gesellschaft. Diese kann durch das Stammkapital oder Gesellschaftereinlagen nachgewiesen werden. Ihre private Bonität als Unternehmer*in spielt eine untergeordnete Rolle.
Die gute Nachricht für alle Unternehmer*innen mit negativem Schufa-Eintrag: Es gibt Banken, die vor der Kontoeröffnung keine Schufa-Abfrage durchführen. Vor allem sogenannte Neobanken, Direktbanken und Fintechs, die ihren Service ausschließlich übers Internet anbieten, akzeptieren teilweise Geschäftskund*innen auch mit negativem Schufa-Score.
Warum bieten einige Banken Geschäftskonten an, ohne die Kreditwürdigkeit der Kund*innen zu prüfen? Ganz einfach: Sie sehen darin eine lohnende Marktlücke. Denn der Bedarf nach diesem Angebot steigt seit Jahren immer weiter an, und auch mit schufafreien Konten lässt sich Geld verdienen.
Um das Verlustrisiko kleinzuhalten, werden schufafreie Geschäftskonten häufig auf Guthabenbasis geführt. Es gibt dann keinen Überziehungsrahmen und alle Zahlungen müssen durch das Guthaben gedeckt sein. Anstelle einer normalen Kreditkarte gibt es in vielen Fällen eine Debitkarte, die nach dem Prepaid-Prinzip funktioniert. Sie kann aufgeladen und für bargeldlose Zahlungen genutzt werden.
Abgesehen von diesen Einschränkungen sind die schufafreien Geschäftskonten mit allen üblichen Funktionen für den bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgestattet (s. Tabelle).
Abb. 1: Leistungen von Geschäftskonten ohne Schufa-Abfrage.
Die Bedingungen der verschiedenen Geschäftskonten, die Sie trotz eines negativen Schufa-Eintrags bekommen, unterscheiden sich stark. Vergleichen Sie sorgfältig, welches Angebot für Sie das passende ist.
Wir haben einige Banken für Sie aufgelistet, die nach unseren Recherchen schufafreie Geschäftskonten anbieten. Wir erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und empfehlen daher, auch selbst zu recherchieren.
Abb. 2: Banken mit schufafreien Geschäftskonten.
Informieren Sie sich auf den Websites der jeweiligen Banken und vergleichen Sie die Konditionen, bevor Sie sich entscheiden. Wir geben ausdrücklich keine Empfehlung ab.
Nutzen Sie auch unseren Geschäftskonto-Finder, um herauszufinden, welche Konten für Sie passen könnten.
Wenn Sie ein Geschäftskonto ohne Schufa-Prüfung eröffnen möchten, sollten Sie folgende Dinge beachten:
Das größte Plus, das für ein Geschäftskonto ohne Schufa-Prüfung spricht, ist die Tatsache, dass Sie es trotz negativer Schufa-Bewertung eröffnen können.
Es gibt aber noch weitere Vorteile:
Dem stehen allerdings die folgenden Nachteile gegenüber:
In den meisten Fällen stellen Sie Ihren Antrag auf Eröffnung eines schufafreien Geschäftskontos online. Gehen Sie dafür auf die Website der Bank, bei der Sie das Konto eröffnen möchten. Geben Sie alle notwendigen Angaben ein und senden Sie Ihren Antrag ab. Manchmal müssen Sie zusätzlich einige Dokumente per Post verschicken.
Anschließend erfolgt eine elektronische Legitimation. Sobald Sie die Zugangsdaten für Ihr Online-Banking haben, können Sie Ihr Geschäftskonto in Betrieb nehmen.
Wenn die Bank Ihren Antrag auf Eröffnung eines Geschäftskontos ohne Schufa-Abfrage ablehnt, können Sie Folgendes tun:
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Es kommt immer wieder vor, dass Unternehmer*innen mit einem negativen Schufa-Eintrag ein Geschäftskonto eröffnen möchten. Etwa weil sie nach einer Insolvenz neu gründen möchten oder weil ihre Bank ihr altes Geschäftskonto gekündigt hat. Die meisten Banken lehnen diese Kund*innen nach einer Schufa-Abfrage ab. Es gibt aber Ausnahmen: Einige FinTechs und Neobanken bieten Geschäftskonten ohne Schufa-Auskunft an. Ein schufafreies Konto bietet die wichtigsten Leistungen eines Geschäftskontos, wird aber in der Regel auf Guthabenbasis geführt.
Sprechen Sie mit unseren Berater*innen über Ihre Situation, um zu klären, wie Sie aus der Krise kommen und was die nächsten Schritte sind.
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