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Insolvenz­antrag stellen: So geht's

Sie haben sich entschieden, einen Insolvenzantrag zu stellen, aber wissen nicht genau, wie Sie vorgehen sollen? Wir erklären, worauf es ankommt.

Was ist ein Insolvenzantrag?

 Wenn Sie ein Insolvenzverfahren durchlaufen müssen, um sich von Ihren Schulden zu befreien, muss ein entsprechender Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht gestellt werden. Sie können das bei einer Regelinsolvenz theoretisch formlos machen. Allerdings empfehlen wir die Verwendung eines Formulars, das Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz herunterladen können. Für die Verbraucherinsolvenz müssen Sie diesen Vordruck in jedem Fall verwenden.

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Wer kann einen Insolvenzantrag stellen?

Der übliche Weg ist, dass eine Person oder eine Firma, die ihre Schulden nicht mehr bezahlen kann, für sich selbst den Insolvenzantrag stellt. Man spricht dann von Eigenantrag oder auch Schuldnerantrag. Es ist aber auch möglich, dass Gläubiger*innen gegen ihre Schuldner*innen den Insolvenzantrag stellen, wenn sie davon ausgehen, dass diese zahlungsunfähig sind. Die Bezeichnung dafür ist Fremdantrag oder Gläubigerantrag.

Voraussetzungen, um einen Insolvenzantrag zu

Die Insolvenzordnung kennt drei Insolvenzgründe, von denen mindestens einer gegeben sein muss, damit ein Insolvenzantrag angenommen und das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann:

  1. Zahlungsunfähigkeit 
  2. Überschuldung
  3. Drohende Zahlungsunfähigkeit

In den meisten Fällen ist Zahlungsunfähigkeit der Grund für die Antragstellung. Sie ist erreicht, sobald eine Person oder ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, alle fälligen Forderungen zu erfüllen.

Die beiden anderen Gründe spielen hauptsächlich bei Kapitalgesellschaften eine Rolle, bei denen niemand persönlich für die Schulden haftet.

Eine weitere Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist, dass zumindest die Verfahrenskosten aus der Insolvenzmasse beglichen werden können. Reicht das verwertbare Vermögen des Schuldners/der Schuldnerin voraussichtlich nicht aus, um die Kosten zu decken, kann das Gericht einen Insolvenzantrag „mangels Masse“ zurückweisen. Selbstständige und Privatpersonen können das verhindern, indem sie zusammen mit dem Insolvenzantrag einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen.

Wie und wo kann ich meinen Insolvenzantrag stellen?

Ihren Insolvenzantrag richten Sie an das örtliche Insolvenzgericht. In der Regel ist handelt es sich dabei um das Amtsgericht an Ihrem Wohnort. Sollten Sie unsicher sein, welches Gericht für Ihren Antrag zuständig ist, fragen Sie bei einer Schuldnerberatung in Ihrer Gemeinde nach.

Sie stellen Ihren Insolvenzantrag schriftlich. Auch wenn dies bei der Regelinsolvenz grundsätzlich formlos geschehen kann, ist es ratsam, das vorbereitete Antragsformular zu nutzen. Für den Antrag auf Eröffnung einer Verbraucherinsolvenz müssen Sie in jedem Fall das genannte Formular verwenden.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

In Ihrem Insolvenzantrag geben Sie ausführlich Auskunft zu Ihrer Lebens- und Einkommenssituation und zu Ihren Gläubiger*innen. Alle Informationen, die das Gericht benötigt, werden im Antragsformular bzw. in den einzelnen Anlagen abgefragt. Das Formular erscheint daher auf den ersten Blick sehr lang und furchteinflößend. Aber keine Sorge: Wahrscheinlich sind gar nicht alle Punkte für Sie relevant. Außerdem können Sie sich von einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt bzw. einer Anwältin beim Ausfüllen helfen lassen.

Um einen Insolvenzantrag zu stellen, benötigen Sie unter anderem eine Vermögensübersicht und ein Gläubigerverzeichnis. Das Gläubigerverzeichnis ist eine Liste mit den Namen und Anschriften Ihrer Gläubiger*innen sowie den jeweiligen Forderungen. Im Idealfall unterscheiden Sie dabei schon in Haupt- und Nebenforderungen. Die Hauptforderung ist der ursprüngliche Betrag, den Sie schulden. Die Nebenforderungen umfassen Verzugszinsen, Mahngebühren und dergleichen.

Das Gläubigerverzeichnis benötigt das Gericht einerseits, um sich einen Überblick über Ihre Schulden zu machen. Andererseits dient es dem/der Insolvenzverwalter*in später dazu, Ihre Gläubiger*innen anzuschreiben und sie darauf hinzuweisen, dass sie ab sofort nicht mehr mit Ihnen in Kontakt treten dürfen, sondern sich allein an den/die Insolvenzverwalter*in zu wenden haben.

Wenn Sie einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz stellen möchten, benötigen Sie eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle oder Person, dass Sie zuvor vergeblich versucht haben, sich außergerichtlich mit Ihren Gläubiger*innen zu einigen. Bei einer Regelinsolvenz ist diese Bescheinigung nicht erforderlich.

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Was ist beim Ausfüllen des Insolvenzantrags zu beachten?

Zunächst einmal sollten Sie vor dem Insolvenzantrag nicht zurückschrecken. Was im ersten Moment reichlich bürokratisch und aufwendig wirkt, ist in Wahrheit eine große Hilfe, um Schritt für Schritt Ihre finanzielle Situation darzulegen. Es kommt nicht darauf an, jede Zahl auf Euro und Cent genau anzugeben. Sollte etwas unklar bleiben oder fehlen, wird das Gericht Sie anschreiben und um eine Korrektur oder Ergänzung bitten. Wichtig ist, dass Sie Ihre Angaben nach bestem Wissen machen und dem Gericht damit zeigen, dass Sie sich ernsthaft bemühen, Ihre Situation offenzulegen und Ihre Schuldenprobleme anzugehen. 

Das Gericht muss anhand Ihrer Angaben beurteilen können, ob Ihr Insolvenzantrag begründet ist. Zugleich wird es zu einer ersten Einschätzung kommen, wie ehrlich Sie es meinen. Sie dürfen Fehler machen, aber Sie sollten erkennen lassen, dass Sie mit dem Gericht zusammenzuarbeiten wollen und Ihre Mitwirkungspflichten erfüllen werden. Das sollten Sie im Kopf behalten, wenn Sie einen Insolvenzantrag stellen.

Auch wenn Sie den Insolvenzantrag für eine Regelinsolvenz theoretisch im Alleingang stellen könnten, empfehlen wir Ihnen, sich Hilfe zu holen (bei einer Verbraucherinsolvenz geht es ohnehin nicht ohne, denn der vorgeschriebene außergerichtliche Vergleich muss durch eine fachkundige Stelle begleitet werden). Schuldnerberatungen, Anwaltskanzleien oder Steuerberatungsbüros sind kompetente Ansprechpartner, wenn es darum geht, den Insolvenzantrag zu stellen und ein Insolvenzverfahren zu durchlaufen. Kleinunternehmen und Soloselbstständige aus Hamburg können sich auch an InStart wenden (kostenfrei anrufen unter Tel. 040-52 474 1818 oder online einen Termin vereinbaren).

Fazit

Wenn Sie zahlungsunfähig sind, kann ein Insolvenzverfahren eine Lösung sein, sich von Ihren Schulden zu befreien. Dafür stellen Sie einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht. 

Der Insolvenzantrag ist umfangreich. Sie legen darin Ihre finanzielle Lage und Ihre Lebenssituation umfassend dar. Am einfachsten geht es mit kompetenter Hilfe, etwa durch eine Schuldnerberatung. 

Trotzdem sollten Sie gelassen an diese Aufgabe herangehen. Fehler machen ist erlaubt. Das Gericht wird Sie im Zweifel darum bitten, Ihre Angaben zu korrigieren oder zu vervollständigen. Solange Sie zeigen, dass Sie ernsthaft um eine Schuldenregulierung bemüht sind und mit offenen Karten spielen, sind Sie auf der richtigen Spur.

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bhp