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Insolvenz – ist das was für mich?

Eine Insolvenz ist keine Katastrophe. Hier erfahren Sie, worin die Vor- und Nachteile liegen.

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Inhalt

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Ihre Schulden mehr statt weniger werden, sind Sie vielleicht schon zahlungsunfähig.
  • Dann kann ein Insolvenzverfahren ein Ausweg für Sie sein.
  • Nach drei Jahren ist das Verfahren abgeschlossen und Ihre Schulden werden gelöscht.
  • Sie können Ihre Selbstständigkeit während des Insolvenzverfahrens fortsetzen und sogar ein neues Unternehmen gründen, sofern der/die Insolvenzverwalter*in zustimmt.
  • Die Straftat der Insolvenzverschleppung können Sie nur begehen, wenn Sie Geschäftsführer*in einer Kapitalgesellschaft sind.
  • Viele Schuldner*innen empfinden ein Insolvenzverfahren als Entlastung, denn es ist transparent und gut planbar.

Wann werden Schulden ein Problem?

Für Selbstständige sind Schulden an sich nichts Ungewöhnliches. Viele Investitionen wären ohne Kredite gar nicht möglich.

Schulden zu haben ist kein Problem, so lange Sie Ihre Kreditraten regelmäßig tilgen und fällige Forderungen bezahlen können. Werden die Verbindlichkeiten aber jeden Monat mehr statt weniger, ist das ein schlechtes Zeichen. Möglicherweise sind Sie bzw. ist Ihr Unternehmen zahlungsunfähig. Dann kann ein Insolvenzverfahren ein Weg zur Schuldenregulierung sein. 

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In diesem Ratgeber erfahren Sie, was ein Insolvenzverfahren überhaupt ist und für wen es eine gute Idee sein kann, den Insolvenzantrag zu stellen.

In den Ohren vieler Selbstständiger klingt das Wort Insolvenz erstmal schlimm. Sie verbinden damit das endgültige Aus ihres Lebenstraums und das Eingeständnis, auf ganzer Linie gescheitert zu sein. Das stimmt aber nicht! Eine Insolvenz bietet die Chance, alle Schulden loszuwerden und mit neuer Kraft und frischen Ideen einen erfolgreichen Neustart hinzulegen!

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Was ist ein Insolvenzverfahren?

Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtlich überwachtes Verfahren zur Schuldenregulierung. 

Es hat zwei Ziele: 

  • An erster Stelle steht der Gläubigerschutz. Die Gläubiger*innen sollen nach Möglichkeit ihr Geld zurückbekommen, und zwar geordnet und gerecht. Also nicht nach dem Motto: Wer am lautesten schreit, bekommt zuerst.
  • Redlichen Schuldner*innen eröffnet ein Insolvenzverfahren die Chance auf eine Restschuldbefreiung und damit auf einen Neuanfang ohne Schulden. Redlich bedeutet, sich an alle Regeln zu halten und sich darum zu bemühen, die Schulden zu begleichen.

Ab wann bin ich zahlungsunfähig und sollte über eine Insolvenz nachdenken?

Viele Selbstständige merken gar nicht, dass sie in die Zahlungsunfähigkeit rutschen. Sie halten sich auch dann noch für zahlungsfähig, wenn sie es schon längst nicht mehr sind. Eine Daumenregel besagt: Sollten Sie in den kommenden drei Wochen trotz geplanter Geldeingänge mehr als zehn Prozent Ihrer fälligen Rechnungen nicht bezahlen können, sind Sie wahrscheinlich zahlungsunfähig – das ist deutlich früher, als die meisten denken! 

Haben Sie es mit einem kurzfristigen und einmaligen Engpass zu tun, den Sie mit Ihrem Kontokorrent- oder Dispokredit überbrücken können, ist wahrscheinlich noch alles in Ordnung. Ist aber in naher Zukunft kein Zahlungseingang zu erwarten, mit dem Sie die restlichen 10 Prozent Ihrer Rechnungen bezahlen könnten, sind Sie unter Umständen bereits zahlungsunfähig. Bessert sich die Situation nicht oder spitzt sie sich sogar zu, sollten Sie schnell aktiv werden!

Sind Sie erst zahlungsunfähig, arbeitet nämlich die Zeit gegen Sie. Häufig beginnt eine Abwärtsspirale: Lieferanten weigern sich, auf Rechnung zu liefern und verlangen Vorkasse. Die Bank kündigt den Kredit. Zu den Schulden kommen Mahn- und Inkassogebühren. All das schmälert Ihre Liquidität zusätzlich und Ihre finanzielle Situation wird immer enger.

 

Viele Unternehmer*innen reagieren in einer solchen Situation mit der beliebten Vogel-Strauß-Strategie. Sie öffnen ihre Post nicht mehr, aus Angst vor neuen schlechten Nachrichten. Sie hören auf, sich um die Buchhaltung zu kümmern und verlieren so immer mehr die Übersicht. Vielleicht ist es bei Ihnen ähnlich. Dann möchten wir Sie ermuntern, Ihre Strategie zu ändern. Es ist nie zu spät, die Dinge anzupacken. Werden Sie aktiv, am besten noch heute.

 

Die gute Nachricht ist: Sie müssen sich dieser Aufgabe nicht allein stellen, und Sie sollten das auch gar nicht versuchen. Holen Sie sich Hilfe, dann geht es einfacher. Es gibt zahlreiche Beratungsangebote für krisengebeutelte Unternehmer*innen, viele sind sogar kostenlos. 
 

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Wir haben in unseren FAQ eine Liste mit Links und Adressen von anerkannten Schuldenberatungs­stellen in Hamburg für Sie zusammengestellt.

Wenn Sie aus Hamburg sind, können wir bei InStart Ihnen helfen, Ihre finanzielle Situation in den Griff zu bekommen und neue Lebensperspektiven zu entwickeln. Rufen Sie unsere Hotline an (Tel. 040- 52 474 1818, Montag von 9 bis 18 Uhr und Dienstag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder vereinbaren Sie einen Termin. Die Beratung ist kostenfrei, vertraulich und unbürokratisch. Gemeinsam besprechen wir in Ruhe, wie Ihr Weg aus der Krise aussehen kann.

quote

Meine Geschäfte laufen schlecht. Ich habe kaum noch Umsätze, aber einen riesigen Schuldenberg. Was kann ich tun?

Vorname, Name, Unternehmung

Insolvenz anmelden – eine gute Idee?

Auch wenn Sie als Einzelunternehmer*in nicht verpflichtet sind, einen Insolvenzantrag zu stellen, kann ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung ein guter Weg sein, die Interessen Ihrer Gläubiger*innen zu befriedigen und Ihnen einen schuldenfreien Neuanfang zu ermöglichen. 

Während des Verfahrens wird Ihr Vermögen verwertet und zusammen mit dem pfändbaren Anteil Ihres Einkommens unter Ihren Gläubiger*innen verteilt. Nach drei Jahren werden die restlichen Schulden gelöscht – unabhängig von ihrer Höhe. Selbst wenn im Laufe der Insolvenz kein einziger Cent an Ihre Gläubiger*innen gegangen sein sollte, weil Sie kein Vermögen besitzen und Sie trotz aller Bemühungen kein pfändbares Einkommen erzielt haben, werden Sie von Ihren Schulden befreit. Es kommt nur darauf an, dass Sie sich redlich darum bemüht haben.

Mache ich mich strafbar, wenn ich nicht Insolvenz anmelde?

Als Geschäftsführer*in einer Kapitalgesellschaft sind gesetzlich  verpflichtet, Insolvenz anzumelden, wenn Ihr Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Der Grund dafür ist die Haftungsbegrenzung bei dieser Rechtsform. Stellen Sie in diesen Fällen den Insolvenzantrag nicht oder zu spät, begehen Sie die Straftat der Insolvenzverschleppung.

Als Einzelunternehmer*in oder persönlich haftende Gesellschafter*in einer Personengesellschaft (etwa einer GbR), gilt die Insolvenzantragspflicht für Sie nicht. Dann können Sie abwägen, ob ein Insolvenzverfahren für Sie das Richtige ist.

Untätig bleiben sollten Sie in keinem Fall, wenn Sie merken, dass Ihr Unternehmen zahlungsunfähig ist oder zu werden droht. Erstens geraten Sie sonst immer tiefer in den Schuldenstrudel und zweitens machen Sie sich womöglich strafbar, auch wenn Sie keine Insolvenzverschleppung begehen. Es ist nämlich nicht erlaubt, Verbindlichkeiten einzugehen, von denen man weiß, dass man sie nicht erfüllen kann.

Insolvenz: Vorteile und Nachteile

Eine Insolvenz ist kein Weltuntergang. Im Gegenteil: Sie ist eine Chance, Ihr Unternehmen oder Ihre Selbstständigkeit zu retten. Und sie kann eine echte Entlastung sein. Endlich wissen Sie wieder, was zu tun ist, Sie können mit Ihrem Geld planen und haben die Aussicht auf einen Neustart. 

Diese Vorteile bringt ein Insolvenzverfahren mit sich:

  • Nach drei Jahren werden Ihre Schulden gelöscht
    Wenn Sie sich an die Regeln halten, werden Sie nach drei Jahren von allen Restschulden befreit. Es reicht, dass Sie sich ernsthaft um ein Einkommen bemühen. Selbst wenn Ihnen das nicht gelingt und Sie innerhalb der drei Jahre keinen Cent an Ihre Gläubiger*innen zahlen können, werden Ihre Schulden gelöscht.
  • Sie können Ihre Selbstständigkeit fortsetzen
    Eine Insolvenz bedeutet nicht zwangsläufig das Aus für Ihre Selbstständigkeit. Grundsätzlich ist es möglich, während des Verfahrens Ihr Unternehmen fortzuführen oder sogar ein neues zu gründen. Sie benötigen dafür aber die Zustimmung durch den/die Insolvenzverwalter*in. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel “Trotz Insolvenz selbstständig bleiben”.
  • Ein Insolvenzverfahren ist gut planbar
    Ein Insolvenzverfahren läuft transparent und geordnet ab. Das lässt viele Selbstständige nach Jahren der Unsicherheit  aufatmen. Unterstützt durch eine Schuldenberatungsstelle oder einen Anwalt/eine Anwältin bekommen Sie endlich Ihre Finanzen wieder in den Griff und können beruhigt schlafen.
  • Sie werden von Ihren Gläubiger*innen in Ruhe gelassen
    Sobald das Verfahren eröffnet wird, stoppt der Insolvenzverwalter oder die Insolvenzverwalterin alle Vollstreckungsmaßnahmen  gegen Sie.

 

Allerdings ist ein Insolvenzverfahren auch kein Spaziergang, und es ist immer besser, die Insolvenz zu vermeiden. Sie müssen viele Kompromisse eingehen und den/die Insolvenzverwalter*in über fast jeden Ihrer Schritte informieren oder sogar um Erlaubnis bitten. 

So ist es zwar gar nicht so selten, dass insolvente Selbstständige ihr Unternehmen fortführen dürfen. Aber im Prinzip kann von Ihnen auch erwartet werden, Ihre Selbstständigkeit aufzugeben und sich um eine Festanstellung zu bemühen. Machen Sie sich zudem bewusst, dass Sie in ein öffentliches Insolvenzregister eingetragen ­werden und alle Ihre (potenziellen) Geschäftspartner*innen und ggf. Ihr Arbeitgeber erfahren können, wie es um Sie steht.

Außerdem werden zwar Ihre Schulden nach drei Jahren in der Regel gelöscht, aber nicht Ihr negativer Schufa-Eintrag. Mit dem müssen Sie noch ein weiteres halbes Jahr leben. Das kann Ihnen bei der Fortführung oder Selbstständigkeit oder bei der Gründung eines neuen Unternehmens Probleme bereiten, weil es schwierig werden kann, auf Vorkasse zu bestellen oder einen Kredit zu bekommen.

Munter Geld ausgeben, Schulden machen und alle paar Jahre ein Insolvenzverfahren durchlaufen, um sich davon wieder zu befreien? Das geht natürlich nicht. Der Gesetzgeber hat bestimmte Sperrfristen vorgesehen. Haben Sie ein Insolvenzverfahren durchlaufen und sich auf diese Weise von Ihren Restschulden befreit, müssen Sie zehn Jahre warten, bevor Sie erneut den Antrag auf Restschuldbefreiung stellen können. Wurde Ihnen die Restschuldbefreiung vom Insolvenzgericht versagt, weil Sie eine Insolvenzstraftat (nach § 297 InsO) begangen haben, dürfen Sie erst nach fünf Jahren erneut den Insolvenzantrag stellen. Bei weniger schlimmen Versagensgründen müssen Sie drei Jahre warten.

 

Schaubild: Ablauf Regelinsolvenz

Abb. 1: Ablauf einer Regelinsolvenz

Fazit: Insolvenz anmelden – ja oder nein?

Ob ein Insolvenzverfahren das Richtige für Sie ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und lässt sich pauschal nicht beurteilen. Lassen Sie sich  von Fachleuten beraten, bevor Sie den Insolvenzantrag stellen. Wenden Sie sich am besten heute noch an eine Schuldnerberatungsstelle, eine Anwaltskanzlei oder – wenn Sie aus Hamburg sind – an die Berater*inner von InStart. Werden Sie aktiv und suchen Sie nach einer Lösung. Den Kopf in den Sand zu stecken, das hat  bei Schuldenproblemen noch nie funktioniert. 

Allerdings bringt es auch nichts, sich wegen Ihrer Schuldensituation Vorwürfe zu machen. Ja, vielleicht haben Sie die eine oder andere falsche Entscheidung getroffen. Alle machen Fehler. Wichtig ist, wie Sie damit umgehen. Wenn Sie bereit sind, Ihren Teil der Verantwortung für Ihre wirtschaftliche Krise anzunehmen und aus Ihren Fehlern zu lernen, ist das schon mehr als die halbe Miete. 

Auch wenn es schwerfällt: Versuchen Sie doch mal, Ihre derzeitige Situation als ein besonderes “Lernangebot” zu betrachten, das das Leben für Sie bereithält. Wenn Sie es erst geschafft haben, sich von Ihren Schulden zu befreien und wieder auf eigenen Füßen zu stehen, werden Sie sehr viel umsichtiger mit Ihren Finanzen umgehen und klügere Entscheidungen treffen. Sie sind dann top vorbereitet für den Neuanfang, und für Ihre unternehmerischen Aufgaben besser gewappnet als je zuvor. 

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bhp