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Inhalt
Das Bürgergeld hat zum Januar 2023 das frühere Arbeitslosengeld 2, auch Hartz IV genannt, abgelöst.
Was das für alle (ehemals) Selbstständigen bedeutet, bei denen das Geld nicht reicht, wer den Antrag stellen sollte und wie das geht, erfahren Sie hier.
Das neue Bürgergeld ist eine staatliche Leistung für erwerbsfähige Menschen, die keine Arbeit haben oder mit ihrer Arbeit nicht genug Geld verdienen, um für sich selbst und ihre Familie zu sorgen. Es soll allen Menschen in Deutschland, die in eine Notlage geraten sind, ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Aus unserer Verfassung geht hervor, dass allen Menschen ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum garantiert sein muss. Wie schnell gerade Soloselbstständige und Kleinunternehmer*innen unter das Existenzminimum rutschen können, hat zuletzt die Corona-Pandemie gezeigt.
Die Bürgergeld-Reform von 2023 zielte darauf ab, die staatliche Grundsicherung bürgernäher und unbürokratischer zu machen. Die Jobcenter, die für das Bürgergeld zuständig sind, sollen den Empfänger*innen mit mehr Respekt und „auf Augenhöhe“ begegnen (so sagte es Bundesarbeitsminister Hubertus Heil).
Die Voraussetzungen, um Bürgergeld zu bekommen, haben sich kaum verändert. Wer früher Hartz IV bekommen hat, hat auch Anspruch auf Bürgergeld.
Dem Gesetz nach haben Sie Anspruch auf Bürgergeld, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen:
Auch als Selbstständige*r können Sie Bürgergeld beantragen. Voraussetzung ist, dass Ihre Geschäfte nicht mehr genug Gewinne einbringen, um Ihnen ein Leben über dem Existenzminimum zu sichern. Das schließt auch Ihre Angehörigen mit ein, die mit Ihnen zusammenleben.
Ihre Selbstständigkeit müssen Sie nicht aufgeben, um Bürgergeld zu bekommen. Sie gehören dann zu den Empfänger*innen dieser Leistungen, die arbeiten, aber trotzdem so wenig Geld verdienen, dass sie es durch staatliche Hilfen ergänzen müssen (die sogenannten Aufstocker*innen).
Auch wenn es schwerfällt, zögern Sie nicht, den Antrag auf Bürgergeld zu stellen, wenn Ihre Einnahmen nicht mehr ausreichen. Dadurch verhindern Sie, dass sich Schulden auftürmen und Sie unter Umständen sogar Ihre Wohnung verlieren, weil Sie mit der Miete in Rückstand geraten. Wichtig: Prüfen Sie jedoch zuerst, ob Sie Wohngeld beantragen können. Häufig lässt sich dadurch der Bürgergeldantrag vermeiden.
Sie sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass der Bezug von Bürgergeld keine Dauerlösung ist. Überlegen Sie, wie Sie Ihr Unternehmen wieder rentabel machen können. Darauf wird auch das Jobcenter bestehen. Können Sie nicht überzeugend darlegen, wie Sie Ihren Betrieb wieder auf Kurs bringen wollen, werden Sie wahrscheinlich aufgefordert, sich um eine Anstellung zu kümmern.
In Folge 52 unseres KriseChance-Podcasts sprechen wir mit dem InStart-Berater Johannes Breiding über das Bürgergeld. Seine Kernbotschaft ist: „Wartet nicht, bis das Schiff untergegangen ist – sondern guckt vorher, dass es nicht untergeht!"
In der Coronakrise hatten viele Soloselbstständige und Kleinunternehmer*innen mit massiven Umsatzausfällen zu kämpfen. Um ihnen zu helfen, wurden die Bedingungen für den Bezug von Arbeitslosengeld 2 vorübergehend erleichtert. Die Empfänger*innen konnten zunächst in ihrer Wohnung bleiben, auch wenn diese eigentlich zu teuer war, und sie durften mehr von ihren Ersparnissen behalten. Diese Regeln sind zum 31.12.2022 ausgelaufen. Seit dem 1. Januar 2023 gelten für alle die neuen Regeln des Bürgergelds – auch für Selbstständige.
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Seit Januar 2023 ersetzt das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV). Vieles ist beim Alten geblieben, aber es gibt doch einige Veränderungen für die Leistungsberechtigten:
Die Sätze werden erhöht und früher an steigende Preise angepasst
Bei der jährlichen Anpassung des Bürgergeldes wird, anders als beim Arbeitslosengeld 2, auch die aktuelle Inflation berücksichtigt. Das Bürgergeld wird zudem nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Preissteigerungen angepasst.
Ein Jahr Ruhe vor der Wohnungssuche
Anders als beim bisherigen Arbeitslosengeld 2 gibt es beim Bürgergeld im ersten Jahr eine Art Schonzeit für die Empfänger*innen. Damit sie sich in dieser Zeit ganz auf die Suche nach einem Job oder auf ihre berufliche Weiterbildung konzentrieren können, dürfen sie zunächst in ihrer Wohnung bleiben. Die Jobcenter prüfen in dieser Zeit noch nicht, ob die Kosten für die Unterbringung angemessen sind. Sie übernehmen die Wohnkosten, egal wie hoch sie sind.
Bleibt eine Person oder eine Bedarfsgemeinschaft länger als ein Jahr auf Bürgergeld angewiesen, muss sie sich jedoch eine „angemessene“ Wohnung suchen, falls ihre alte zu groß bzw. zu teuer ist. Um einen sparsamen Umgang mit Energie zu fördern, werden die Heizkosten allerdings von Anfang an nur in „angemessener Höhe“ gewährt.
Schonvermögen bis 40.000 EUR
Auch die Ersparnisse werden anfangs geschützt. Im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs dürfen die Empfänger*innen bis zu 40.000 EUR Vermögen behalten (für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft kommen 15.000 EUR hinzu). Alles, was über diesen Beträgen liegt, muss zunächst für den eigenen Lebensunterhalt eingesetzt werden, bevor das Bürgergeld gezahlt wird. Das ist eine starke Verbesserung für alle Selbstständigen, die bisher einen größeren Teil ihrer Rücklagen aufbrauchen mussten, die sie unter anderem für ihre Altersvorsorge aufgebaut hatten.
Nach einem Jahr liegt die Grenze für verwertbares Vermögen dann nur noch bei 15.000 Euro pro Person. Zum verwertbaren Vermögen zählen Sparbücher, Lebens- und Rentenversicherungen, Eigentumswohnungen, Grundstücke, Schmuck oder Autos.
Höhere Zuverdienstgrenzen
Selbstständige oder Arbeitnehmer*innen, die Bürgergeld beziehen, dürfen mehr von ihrem Einkommen behalten. 100 EUR pro Monat sind anrechnungsfrei. Vom Einkommen, das zwischen 520 und 1000 EUR liegt, werden 30 Prozent nicht angerechnet.
Auch Schüler*innen und Auszubildende, deren Familien Bürgergeld beziehen, dürfen mehr Geld behalten. Der Freibetrag liegt für sie bei 520 EUR im Monat. Das Geld, das Schüler*innen mit Ferienjobs verdienen, wird überhaupt nicht mehr angerechnet.
Förderung von Weiterbildung
Bislang war es das vorrangige Ziel, die Bezieher*innen von Arbeitslosengeld 2 in Arbeit zu vermitteln, und sei es in einen unqualifizierten Aushilfsjob. Diese Vorgabe wird abgeschafft und durch das Motto „Ausbildung vor Aushilfsjob“ ersetzt. Die Jobcenter haben jetzt mehr Möglichkeiten, die berufliche Weiterbildung der Menschen zu fördern, um ihre langfristige Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Zudem gibt es einen Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 bis 150 EUR pro Monat für alle Bürgergeld-Empfänger*innen, die an Weiterbildungen teilnehmen.
Wer eine besonders intensive Betreuung braucht, kann ein ganzheitliches Coaching bekommen. Dieses Coaching kann auch aufsuchend erfolgen und soll den Betroffenen dabei helfen, eine Ausbildung erfolgreich zu durchlaufen oder eine Beschäftigung aufzunehmen.
Sanktionen bleiben
Die ursprünglich von der Ampel (SPD, Grüne und FDP) geplante Vertrauenszeit, in der es gar keine Sanktionen für die Empfänger*innen von Bürgergeld geben sollte, wurde gestrichen, weil die Union (CDU/CSU) der Sozialreform sonst nicht zugestimmt hätte. Das Bürgergeld kann also weiterhin gekürzt werden, wenn die Bezieher*innen ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, also etwa Termine nicht einhalten oder zumutbare Stellenangebote ablehnen. Es ist aber nicht mehr zulässig, die Kosten für die Unterbringung zu kürzen. So soll verhindert werden, dass Menschen ihre Wohnung verlieren.
Der Regelsatz für eine alleinstehende Person beträgt ab Januar 2024 563 EUR im Monat. Das sind gut 60 EUR mehr als im Vorjahr. Auch die übrigen Sätze werden an die gestiegenen Kosten angepasst: Für Partner*innen in einer Lebensgemeinschaft (verheiratet oder nicht) gibt es ab Januar 2024 506 EUR Euro Bürgergeld im Monat (vorher: 451 EUR). Für jedes Kind gibt es zwischen 357 und 471 EUR pro Monat – je nach Alter (siehe Tabelle).
Mit unserem Bürgergeld-Rechner können Sie direkt Ihren Anspruch ermitteln.
Den Bürgergeld-Antrag können Sie beim zuständigen Jobcenter an Ihrem Wohnort stellen.
Es ist sinnvoll, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, denn das Bürgergeld wird maximal für einen Monat rückwirkend gezahlt. Falls Sie es nicht schaffen, bis zum Monatsende den gesamten Antrag auszufüllen, ist es besser, Sie rufen vorab beim Jobcenter an oder schreiben eine kurze formlose E-Mail.
Für den Antrag auf Bürgergeld sollten Sie unter anderem folgende Unterlagen bereithalten (dann kann er schneller bearbeitet werden und das Geld ist früher auf Ihrem Konto):
In Hamburg können Sie den Erstantrag online stellen. Sie werden Schritt für Schritt durch die Formulare geführt. Hilfetexte erklären Ihnen, was Sie wo eintragen und wie Sie die entsprechenden Nachweise hochladen können.
Wenn Sie den Antrag nicht online stellen möchten oder dies in Ihrem Jobcenter nicht möglich ist, können Sie ihn auch per E-Mail oder per Post schicken. Oder Sie buchen einen Termin vor Ort.
Sie leben oder arbeiten in Hamburg, sind selbstständig und haben zu wenig Gewinn? InStart unterstützt Sie bei der Beantragung von Bürgergeld, wenn Sie Ihr Einkommen aufstocken wollen.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin oder rufen Sie direkt an: 040 – 52 474 1818 (unsere Berater*innen sind montags von 9 bis 18 Uhr und dienstags bis freitags von 9 bis 13 Uhr für Sie da).
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Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 wurde die Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen, die zu wenig oder gar kein Einkommen haben, in Deutschland reformiert. Die Monatssätze werden jedes Jahr überprüft und angepasst. Seit dem 1.1.2024 gibt es 563 EUR pro Monat.
Seit der Reform hat Weiterbildung einen höheren Stellenwert und die Zuverdienstmöglichkeiten wurden verbessert. Außerdem dürfen Bezieher*innen im ersten Jahr bis zu 40.000 EUR Schonvermögen behalten. Das sind alles gute Nachrichten für Selbstständige. Sie können wegbrechende Umsätze mit dem Bürgergeld zumindest teilweise ausgleichen, ohne dass sie gleich in eine kleinere Wohnung umziehen oder große Teile ihrer Altersvorsorge aufbrauchen müssen.
Allerdings sichert das Bürgergeld lediglich das Existenzminimum und sollte nur zur Überbrückung einer akuten Notlage genutzt werden. Scheuen Sie sich nicht, es zu beantragen, wenn Sie bedürftig sind – aber tun Sie alles, um Ihr Unternehmen wieder rentabel zu machen und Ihr Einkommen eigenständig zu sichern.
Sprechen Sie mit unseren Berater*innen über Ihre Situation, um zu klären, wie Sie aus der Krise kommen und was die nächsten Schritte sind.
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