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Steigende Energiekosten: ­Das können Unterneh­mer*innen tun

Prträt eines Mannes mit Maßband um den Hals hängend

Das Wichtigste in Kürze

Angesichts der explodierenden Energiekosten blicken viele Unternehmen und Selbstständige besorgt in die Zukunft. Besonders hart trifft es Kleinstunternehmen und Soloselbstständige, von denen ein Fünftel aufgrund der Energiekrise sogar um seine wirtschaftliche Existenz bangt. Höchste Zeit, etwas zu unternehmen, um die Ausgaben für Heizen und Strom im Unternehmen zu senken. 

In diesem Artikel zeigen wir Möglichkeiten auf, wie Sie im Betrieb Energie sparen können, was Sie tun können, wenn Sie Schulden bei Ihrem Energieversorger haben und wie der Staat Soloselbstständige und Kleinstunternehmen in der Energiekrise unterstützt.

Was sind die Ursachen für die steigenden Energiekosten?

Der wichtigste Grund für die steigenden Energiekosten ist der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die seit Frühjahr 2022 gedrosselten Gaslieferungen aus Russland nach Europa. Dadurch sind die Beschaffungskosten für Erdgas und verschiedene Ersatzstoffe erheblich gestiegen, sodass sich Energie insgesamt verteuert hat.

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Wer ist von steigenden Energiekosten besonders betroffen?

Sowohl Verbraucher*innen als auch Unternehmen ächzen zurzeit unter der Last der hohen Energiekosten. Doch einige Branchen trifft es härter als andere. Neben energieintensiven Industrien (etwa der Zementindustrie) sind das vor allem der Einzelhandel und die Gastronomie. Viele Betriebe aus diesen Bereichen schlittern nahtlos von der Coronakrise in die Energiekrise und haben keine Reserven mehr, um den aktuellen Engpass zu überbrücken.

Aber was können sie tun? Die höheren Kosten für Heizung und Strom auf die Preise aufschlagen und an die Kund*innen weitergeben? Das ist nicht so ohne Weiteres möglich. Schließlich achten in der unsicheren Lage fast alle Menschen aufs Geld und drehen jeden Euro zweimal um.

Da ist es auf jeden Fall eine gute Idee, den Energieverbrauch nicht nur zu Hause, sondern auch im Unternehmen so gut es geht zu senken. Erfahren Sie, wo die größten Einsparpotenziale in Unternehmen liegen und wie Sie auch mit einfachen Maßnahmen viel bewirken.

Wo entstehen Energiekosten im Unternehmen?

Eine Voraussetzung, um Energiekosten einzusparen, ist das Verständnis der eigenen Energieverbräuche. Nur wenn Sie wissen, wo in Ihrem Betrieb wie viel Energie verbraucht wird, können Sie Einsparpotenziale erkennen und gezielt Kosten senken.

Als ersten Schritt können Sie Ihre Gesamtkosten für Strom und Wärme ermitteln und sie mit den Durchschnittswerten anderer Unternehmen derselben Branche vergleichen. Die entsprechenden Zahlen dazu finden Sie nach einer kurzen Suche im Internet (prüfen Sie jedoch, ob dabei die Preissteigerungen der letzten Monate bereits berücksichtigt sind). Sollten Sie auf diesem Wege feststellen, dass Sie deutlich über dem Durchschnitt liegen, empfehlen wir, zunächst Ihren Stromtarif zu überprüfen. Nutzen Sie die gängigen Preisvergleichsportale, um den günstigsten Tarif für Ihren Betrieb zu ermitteln. Wussten Sie zum Beispiel, dass es für Gewerbetreibende besondere Gewerbestrom-Tarife gibt, bei denen weniger Steuern, Netzentgelte und Umlagen berechnet werden? 

Der Gesamtenergieverbrauch ist ein erster Anhaltspunkt, um einzuschätzen, wie groß die Einsparpotenziale bei Ihnen sind. Richtig spannend wird es aber erst, wenn Sie sich die verschiedenen Posten in Ihrem Betrieb einzeln ansehen. Typische Stromfresser in Unternehmen sind etwa die Beleuchtung (die etwa 40 Prozent der Energiekosten verursacht), die Produktion und die Heizung. 

Um sich einen Überblick über den Energieverbrauch in Ihrem Betrieb zu verschaffen, können Sie das kostenfreie Energiebuch nutzen, das die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz zur Verfügung stellt. Es liegt als Druckversion (mit Datenblättern zum Ausfüllen) und in digitaler Form (als E-Tool) vor. Vor allem die digitale Variante ermöglicht eine unkomplizierte Erfassung der Energiekosten und hilft, Ihren Energieverbrauch im Detail zu erfassen und zugleich Ihre CO₂-Bilanz zu verbessern. 

 

In Folge 48 unseres KriseChance-Podcasts sprechen wir mit Jan Rokahr von der Handwerkskammer Hamburg. Er gibt wertvolle Tipps zum Energiesparen und berät Firmen, die das kostenfreie E-Tool nutzen möchten, um ihre Energiekosten zu senken.
 

Die Bundesregierung fördert zudem die Gebühren für eine fachkundige Energieberatung zu den Themen Heizung, Sanierung und Wärmedämmung. Die Expert*innen analysieren die Situation in Ihrem Betrieb und machen individuelle Vorschläge für Energiesparmaßnahmen. Sie kennen sich auch mit den verschiedenen staatlichen Fördermitteln aus und helfen bei der Finanzierung und Umsetzung der Maßnahmen. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten werden übernommen. Über die Energieeffizienz-Expertenliste können Sie außerdem Fachleute in Ihrer Nähe recherchieren, die eine solche Energieberatung durchführen. Der Name des Förderprogramms ist „Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“.

Wie kann ich im Unternehmen die Energiekosten senken?

Es gibt verschiedene Hebel, um den Energieverbrauch in Ihrem Unternehmen zu senken. Einige stellen wir Ihnen im Folgenden vor.

Spartipps rund ums Heizen
 

  • Wenn niemand im Büro ist, sollten Sie die Heizung abdrehen. Moderne Anlagen können programmiert werden, sodass die Temperatur außerhalb der Geschäfts- und Arbeitszeiten automatisch abgesenkt wird. Ist das in Ihren Geschäftsräumen nicht der Fall, sollten Sie jeden Abend eine „Heizungsrunde“ drehen und überall die Thermostate runterdrehen. 
  • Mit preiswerten Zimmerthermometern können Sie prüfen, wie warm es in den einzelnen Räumen ist. Gerade bei sitzenden Tätigkeiten unterschätzen wir nämlich gerne die Raumtemperatur. Die Bundesregierung empfiehlt für Büros eine Temperatur von 19 °C. Räume, die gar nicht benutzt werden, müssen in der Regel nicht oder nur sehr wenig beheizt werden.
  • Lassen Sie einen hydraulischen Abgleich Ihrer Heizungsanlage durchführen. Eine richtig eingestellte Heizung spart bis zu 15 Prozent Energie.
  • Prüfen Sie, ob die Fenster und Türen in Ihrer Firma richtig abgedichtet sind. Falls es zieht: Mit einfachen Bürstendichtungen oder Dichtungsbändern aus dem Baumarkt können Sie Abhilfe schaffen.
  • Regelmäßiges, kurzes Stoßlüften bei weit geöffneten Fenstern ist besser als eine Dauerlüftung mit gekippten Fenstern. Währenddessen die Heizung abdrehen.
     

Stromverbrauch senken
 

  • Alle Geräte, die nicht benutzt werden, sollten ausgeschaltet werden. Denken Sie daran: Auch der Stand-by-Modus verbraucht Strom. 
  • Manchmal lohnt es sich, ältere, stromfressende Geräte gegen neue, energiesparende auszutauschen. Mit einfachen Strommessgeräten können Sie herausfinden, wie viel Strom jedes einzelne Gerät verbraucht.
  • Durch den Einsatz von LED lässt sich der Energieverbrauch für die Beleuchtung deutlich senken. 
     

Langfristige Maßnahmen für mehr Energieeffizienz
 

  • Auf lange Sicht können Sie die Heizkosten in Ihren Geschäftsräumen durch umfassende Sanierungsmaßnahmen senken (Gebäudedämmung, Lüftungsanlage, Photovoltaikanlage, Solarthermie-Anlage). Informieren Sie sich über mögliche staatliche Förderungen.
  • Über das Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ werden Unternehmen und Freiberufler*innen, die in energieeffiziente Technologien investieren möchten, unterstützt. Sie können entweder einen Zuschuss oder einen günstigen Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss) beantragen. Bis zu 55 Prozent der Kosten werden übernommen.
  • Mittels der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) können Sie Energie effektiver nutzen, indem Sie die Prozesse in Ihrem Betrieb automatisch kontrollieren und steuern. Der Staat fördert den Einbau der entsprechenden Technik über das Programm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“.

Steigende Energiekosten: Gibt es staatliche Unterstützung für Selbstständige?

Nicht nur Verbraucher*innen, auch Selbstständige und Unternehmen sehen sich mit steigenden Energiekosten konfrontiert. Für einige von ihnen geht es sogar um die wirtschaftliche Existenz. Um ihnen zu helfen, hat die Bundesregierung zusätzlich zu den vorhandenen Förderprogrammen folgende Maßnahmen beschlossen. 

Strompreisbremse

Mit Beginn des neuen Jahres gilt für Privathaushalte und kleinere Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden die Strompreisbremse. Sie erhalten 80 Prozent ihres Verbrauchs zum gedeckelten Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde. Maßgeblich ist in der Regel der Verbrauch des Vorjahres. Die Strompreisbremse kommt zum 1. März 2023, wird aber rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar ausgezahlt. 

Wärme- und Gaspreisbremse

Gleichzeitig werden die Kosten für Fernwärme und Gas ab 2023 staatlich bezuschusst. Privathaushalte und kleine und mittlere Unternehmen zahlen für Gas den gedeckelten Preis von 12 Cent und für Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde.

Für den restlichen Verbrauch muss der jeweils geltende Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt es sich weiterhin, Energie zu sparen.

 

Energiekostenpauschale 2022 für Selbstständige

Im Jahr 2022 hat die Bundesregierung eine Energiepauschale in Höhe von einmalig 300 Euro als Entlastung für die Bürger*innen beschlossen. Diese wurde allen Arbeitnehmer*innen im September 2022 zusammen mit ihrer Lohnabrechnung aufs Konto überwiesen, ohne dass sie etwas dafür tun mussten.  Selbstständige konnten ihre Einkommenssteuer-Vorauszahlung für das dritte Quartal 2022 um 300 Euro herabsetzen. Wer keine Einkommensteuer-Vorauszahlung macht, bekommt das Geld erst im Zuge der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022

Was können Sie tun, wenn Sie Schulden beim Energieversorger haben?

Wenn Sie Ihre Strom- oder Heizkostenrechnung nicht bezahlen können, sollten Sie schnell handeln. Sonst kann es passieren, dass Ihnen die Heizung oder der Strom abgestellt werden. Melden Sie sich umgehend bei Ihrem Versorger, um über eine Lösung zu verhandeln. Erklären Sie offen und ehrlich, warum Sie derzeit nicht in der Lage sind, den geforderten Betrag voll zu bezahlen. Bitten Sie um eine Stundung oder Ratenzahlung. Vielleicht ist auch eine niedrigere Abschlagszahlung eine Lösung. 

Die Chancen auf eine Einigung stehen nicht schlecht, solange Sie schnell und von sich aus aktiv werden: Da Sie im Falle einer Sperrung der Strom- oder Wärmeversorgung Ihre Geschäfte nicht fortsetzen könnten und somit gar keine Einnahmen mehr hätten, von denen Sie Ihre Schulden bezahlen könnten, sollte auch Ihr Versorger ein Interesse daran haben, diesen Schritt zu vermeiden. 

Wenn es bei Ihren Schulden nicht um Ihre Geschäftsräume, sondern um Ihre Privatwohnung geht, sollten Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben (mit der Wohngeldreform zum Jahresbeginn 2023 erweitert sich der Kreis der Wohngeldberechtigten). Oder Sie können Ihr Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit mit Bürgergeld (früher: Hartz IV oder Arbeitslosengeld 2) aufstocken. Für Bürgergeldempfänger*innen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen, mit dem sie ihre Energieschulden begleichen können.

Wichtig ist, dass Sie Ihre Schulden nicht einfach ignorieren, sondern umgehend etwas unternehmen. Wenden Sie sich an eine örtliche Schuldnerberatung oder rufen Sie bei InStart an (kostenlos für Soloselbstständige und Kleinunternehmer*innen aus Hamburg).

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Empfehlungen für den richtigen Umgang mit Schulden lesen Sie in unserem Ratgeber Raus aus den Schulden: Die ersten Schritte aus der Krise.

Fazit: Was tun gegen hohe Energiekosten?

Die explodierenden Energiepreise machen vielen Unternehmen und Selbstständigen zu schaffen. Das weiß auch die Bundesregierung und hat unter anderem die Strom- und Gaspreisbremse eingeführt, die ausdrücklich auch für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen gelten. Der Preisdeckel für 80 Prozent des Verbrauchs wird für viele von ihnen eine spürbare Entlastung sein. 

Zusätzlich können Sie selbst einiges dafür tun, die Energiekosten in Ihrem Betrieb im Rahmen zu halten – auch kurzfristig und ohne große Vorbereitung. Beherzigen Sie unsere Tipps zum richtigen Heizen und Lüften, tauschen Sie Stromfresser und herkömmliche Glühbirnen aus und informieren Sie sich, welche Förderprogramme für Ihren Betrieb infrage kommen, damit sich für Sie auch größere Investitionen in die Energieeffizienz rentieren.
Sollten bereits Schulden bei Ihrem Strom- oder Wärmeversorger aufgelaufen sein, nehmen Sie zügig Kontakt zu ihm auf und versuchen Sie, eine Einigung zu erzielen. Unterstützung bekommen Sie dabei von den örtlichen Schuldnerberatungsstellen oder von unserem InStart-Team. Wenn Sie aus Hamburg sind, zögern Sie nicht, uns anzurufen (Montag von 9-13 Uhr und Dienstag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr unter 040-52 474 1818) oder einen Termin zu vereinbaren. Wir nehmen Ihnen die Last von den Schultern und weisen Ihnen den Weg aus der Krise. 

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bhp