Pfändungsrechner: Schnell prüfen, wie viel Ihnen trotz Pfändung bleibt
Lohn- oder Kontopfändung droht? Mit dem kostenfreien Pfändungsrechner von InStart sehen Sie in wenigen Klicks, welcher Teil Ihres Einkommens geschützt ist.
Inhalt
Wie viel Ihres Einkommens darf gepfändet werden und wie viel bleibt Ihnen zum Leben? Der kostenfreie Pfändungsrechner 2026 von InStart ermittelt anhand Ihres monatlichen Nettoeinkommens und Ihrer Unterhaltspflichten den pfändbaren Betrag. Grundlage sind die Pfändungsfreigrenzen ab dem 1. Juli 2026. Auch für Selbstständige mit schwankenden Einnahmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der InStart-Pfändungsrechner zeigt Ihnen den pfändbaren Anteil Ihres Nettoeinkommens und den Betrag, der nicht gepfändet werden darf.
- Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der monatliche Grundfreibetrag ohne Unterhaltspflichten 1.587,40 Euro.
- Gesetzliche Unterhaltspflichten können den geschützten Betrag erhöhen, wenn Sie tatsächlich Unterhalt leisten.
- Bei einer Kontopfändung gelten eigene Regeln. Der automatische Grundfreibetrag auf einem P-Konto beträgt seit dem 1. Juli 2026 monatlich 1.590 Euro.
- Selbstständige können die digitalen InStart-Angebote bundesweit nutzen. Die persönliche Beratung richtet sich an Soloselbstständige und Kleinunternehmer*innen aus Hamburg.
Was ist eine Pfändung?
Bei einer Pfändung wird auf Einkommen, Kontoguthaben oder Wertgegenstände zugegriffen, um offene Forderungen zu begleichen. Wichtige Formen sind die Lohnpfändung, die Kontopfändung und die Sachpfändung. Je nach Pfändungsart gelten unterschiedliche Schutzregeln.
Der Pfändungsrechner von InStart hilft Ihnen, die Pfändungsgrenzen zügig einzuordnen. Informationen zum Schutz Ihres Kontoguthabens finden Sie auf unserer Seite zur Kontopfändung und zur Zwangsvollstreckung.
Eine Pfändung ist ein harter Schritt, aber Sie sind in dieser Situation nicht rechtlos: Gesetzliche Schutzregeln sorgen dafür, dass Ihnen Geld für Ihren Lebensunterhalt bleibt.
Pfändungsrechner: Wie berechne ich den Pfändungsbetrag?
Am einfachsten mit dem Pfändungsrechner: Geben Sie Ihr Nettoeinkommen und die Anzahl der Personen ein, denen Sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind und tatsächlich Unterhalt leisten – etwa Ihren Kindern. Das Tool berechnet anhand der aktuellen Pfändungstabelle, wie viel gepfändet werden kann und was Ihnen bleibt.
- Klarheit in wenigen Minuten: Kein Suchen in langen Tabellen – Sie sehen sofort, welcher Betrag geschützt ist.
- Immer aktuell: Der Rechner arbeitet mit den aktuellen gesetzlichen Werten und wird jährlich angepasst (letzte Änderung: Juli 2026).
- Individuell: Ihr Einkommen und Ihre Unterhaltspflichten fließen in die Berechnung ein.
- Kostenfrei: Der Rechner ist Teil des InStart-Programms. Sie brauchen nur ein kostenfreies InStart-Konto.
- Besser planen: Sie erhalten eine erste Orientierung, wie viel Geld Ihnen für Miete, Lebensunterhalt und Ihr Geschäft bleibt.
Der Pfändungsrechner berechnet die Pfändungsgrenzen nach deutschem Recht gemäß § 850c ZPO.
Pfändungsrechner: Pfändungsfreigrenze schnell berechnen
Mit dem Pfändungsrechner wird der pfändbare Anteil des Arbeitseinkommens nach § 850c ZPO ermittelt. Aktuelle Pfändungsfreigrenzen sowie unterhaltsberechtigte Personen werden automatisch berücksichtigt, sodass schnell eine erste Orientierung zum pfändungsfreien Einkommen möglich ist.
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Wie berechnet man den pfändbaren Betrag im Jahr 2026?
Grundlage sind Ihr monatliches Nettoeinkommen und die Zahl der unterhaltsberechtigten Personen. Die amtliche Monatstabelle ordnet das Einkommen überwiegend in 10-Euro-Stufen ein.
Beispiel: Bei 2.500 Euro monatlichem Nettoeinkommen ohne berücksichtigte Unterhaltspflichten sind nach der ab Juli 2026 geltenden Tabelle 638,82 Euro pfändbar. Ihnen bleiben 1.861,18 Euro.
Mit dem Pfändungsrechner bekommen Sie schnell ein Ergebnis. Die vollständigen Werte finden Sie in der Pfändungstabelle 2026 (Quelle: Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2026).
Wie funktioniert der Pfändungsrechner?
In vier Schritten erhalten Sie eine erste Einschätzung, wie viel Ihres Einkommens geschützt ist, ohne selbst rechnen zu müssen.
- Kostenfrei registrieren oder einloggen: Öffnen Sie den Pfändungsrechner über Ihren InStart-Schreibtisch (unter àTools).
- Einkommen und Unterhaltspflichten angeben: Tragen Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen ein und geben Sie an, wie viele Personen Sie aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung unterstützen.
- Ergebnis ansehen: Der Rechner zeigt Ihnen den pfändbaren Betrag und wie viel von Ihrem Einkommen bleibt.
Die Berechnung erfolgt anhand der Pfändungstabelle nach § 850c ZPO und bietet eine erste Orientierung.
Pfändungsrechner für Selbstständige: Was müssen Sie beachten?
Bei Selbstständigen ist der Umsatz nicht mit dem verfügbaren Einkommen gleichzusetzen. Notwendige Betriebsausgaben und weitere individuelle Abzüge müssen berücksichtigt werden. Bei schwankenden Einnahmen können unterschiedliche Monatswerte helfen, mögliche Auswirkungen einzuschätzen.
Das Ergebnis bietet eine erste Orientierung, es legt Ihren tatsächlichen Pfändungsschutz jedoch nicht fest. Bei der Pfändung selbstständiger Einkünfte kann ein Antrag auf Pfändungsschutz nach § 850i ZPO erforderlich sein.
So unterstützt InStart Sie bei einer Pfändung – kostenfrei
Der Pfändungsrechner zeigt Ihnen, wie viel Geld Ihnen bleibt. Ihre Schulden löst er damit noch nicht. Eine Pfändung ist ein Signal, jetzt zu handeln – denn oft bleibt es nicht bei einer Forderung. Sie müssen dabei nicht alles allein überblicken.
InStart unterstützt Soloselbstständige und Kleinunternehmer*innen aus Hamburg mit persönlicher Beratung, Trainings und digitalen Tools. Gemeinsam schauen wir auf Ihre Lage und sortieren, bei wem Sie Schulden haben und was Sie jetzt tun können. Wir prüfen mit Ihnen, ob eine Einigung oder Ratenzahlung möglich ist, ob eine geordnete Insolvenz sinnvoll sein kann und welche Perspektiven Sie für einen Neustart haben.
Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich. Sie sprechen mit Menschen, die die Herausforderungen der Selbstständigkeit kennen. Gemeinsam klären wir, welche nächsten Schritte für Ihre Situation infrage kommen.
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Auch außerhalb Hamburgs können Sie InStart nutzen: Unsere digitalen Tools, Webinare und Selbstlernkurse stehen Selbstständigen bundesweit offen.
Warum ist das kostenfrei? InStart wird von der Europäischen Union (ESF Plus) und der Freien und Hansestadt Hamburg gefördert. Trägerin ist die EVEREST GmbH. Deshalb sind der Rechner und die Beratung für Sie kostenfrei.
Fazit: Klarheit gewinnen für den nächsten Schritt
Ermitteln Sie mit dem kostenfreien InStart-Pfändungsrechner den pfändbaren Anteil Ihres Einkommens. Registrieren Sie sich und nutzen Sie das Ergebnis als erste Orientierung für Ihre weitere Finanzplanung.
FAQ zum Pfändungsrechner
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der monatliche Grundfreibetrag ohne Unterhaltspflichten 1.587,40 Euro netto statt zuvor 1.555,00 Euro. Leisten Sie gesetzlichen Unterhalt, kommen für die erste berücksichtigte Person 597,42 Euro und für die zweite bis fünfte Person jeweils 332,83 Euro hinzu. Diese Werte gelten bis zum 30. Juni 2027. Einzelheiten finden Sie in der Pfändungstabelle 2026.
Ja, der Pfändungsrechner lässt sich auch zur Orientierung in der Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) nutzen, weil für Arbeitseinkommen dieselben Pfändungsfreigrenzen gelten. Der pfändbare Anteil fließt dann in das Insolvenzverfahren statt an einzelne Gläubiger*innen. Wenn Sie während der Insolvenz Ihre Selbstständigkeit fortführen, gelten Besonderheiten: Die abzuführenden Beträge können sich am Einkommen aus einer angemessenen Anstellung orientieren. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in unserem Ratgeber Verbraucherinsolvenz: Voraussetzungen, Ablauf und Dauer.
Ja, der InStart-Pfändungsrechner ist kostenfrei. Für die Nutzung benötigen Sie ein kostenfreies InStart-Konto. Nach der Registrierung finden Sie den Rechner in Ihrem Arbeitsbereich.
Zusätzlich zum normalen Gehalt gezahltes Urlaubsgeld darf nicht gepfändet werden, solange es im üblichen Rahmen bleibt. Das reguläre Gehalt während des Urlaubs, das sogenannte Urlaubsentgelt, fällt dagegen unter die allgemeinen Pfändungsregeln.
Weihnachtsgeld ist ab dem 1. Juli 2026 bis zu einem Betrag von 795 Euro geschützt. Achten Sie bei der Eingabe darauf, welche geschützten Bezüge bereits aus dem angegebenen Nettoeinkommen herausgerechnet wurden.
Besonders geschützt sind beispielsweise Urlaubsgeld und Aufwandsentschädigungen im üblichen Rahmen sowie die Hälfte der Vergütung für Überstunden. Auch Kindergeld ist grundsätzlich geschützt; eine Ausnahme besteht bei bestimmten Unterhaltsforderungen des Kindes.
Bei einer Kontopfändung gelten eigene Schutzregeln: Für Beträge oberhalb des P-Konto-Grundfreibetrags benötigen Sie gegebenenfalls einen Nachweis oder eine gerichtliche Freigabe. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zur Kontopfändung.
Suchen Sie zuerst die Zeile mit Ihrem monatlichen Nettoeinkommen. Wählen Sie anschließend die Spalte mit der Zahl Ihrer berücksichtigten unterhaltsberechtigten Personen. Am Schnittpunkt steht der pfändbare Betrag. Der Pfändungsrechner übernimmt diese Zuordnung für Sie. Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber zur Pfändungstabelle 2026.
Eine Lohnpfändung wird grundsätzlich vom pfändungsrechtlich relevanten Nettogehalt berechnet, also nach Abzug gesetzlicher Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie unter Berücksichtigung besonders geschützter Bezüge. Bei Selbstständigen bietet der Gewinn nach notwendigen Betriebsausgaben, Steuern und Vorsorgeaufwendungen eine erste Orientierung. Der konkrete Pfändungsschutz für selbstständige Einkünfte muss gegebenenfalls beim Vollstreckungsgericht beantragt werden.
Das Ergebnis zur Einkommenspfändung ist nicht automatisch Ihr P-Konto-Freibetrag. Bei einer Kontopfändung gelten eigene Regeln. Seit dem 1. Juli 2026 schützt ein P-Konto automatisch 1.590 Euro Guthaben pro Kalendermonat. Je nach persönlicher Situation können zusätzliche Beträge geschützt werden. Mehr erfahren Sie auf unserer Seite zur Kontopfändung.
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