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Pfändungstabelle 2024: Wie viel Ihnen nach der Pfändung bleibt

Wie Sie dank Pfändungsfreigrenzen Ihr Einkommen schützen

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Inhalt

Das Wichtigste in Kürze

  • Pfändungsfreigrenzen schützen das Existenzminimum: Ein gesetzlich definierter Teil des Vermögens ist vor Pfändungen geschützt. 
  • Die aktuelle Pfändungsfreigrenze beträgt 1.499,99 EUR: Seit 2024 gilt dieser Betrag als Grundfreibetrag für Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen. Die Anpassung erfolgt in der Regel jedes Jahr zum 1.7. 
  • Erhöhter Schutz bei Unterhaltspflichten: Für jede unterhaltsberechtigte Person steigt die Pfändungsfreigrenze, z. B. auf 2.059,99 EUR bei einer Person. 
  • Pfändungstabellen zeigen den pfändbaren Anteil: So können Sie nachlesen, wie viel Geld Sie bei einer Pfändung je nach Einkünften und Unterhaltspflichten behalten dürfen. 
  • Auch Selbstständige profitieren von den Freigrenzen: Ihre pfändbaren Einkünfte Einkommen werden nach Abzug notwendiger Betriebsausgaben berechnet. 

Pfändung verstehen – das sind Ihre Rechte

Wenn Sie Schulden haben und mit einer Pfändung konfrontiert sind, ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen. Gesetzliche Pfändungsfreigrenzen schützen einen Teil Ihres Einkommens, damit Sie weiterhin Ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Das Existenzminimum bleibt immer unangetastet – egal, wie hoch Ihre Schulden sind. Das gilt auch, wenn Sie in eine private Insolvenz geraten.  

Auf dieser Seite erfahren Sie, was die Pfändungsfreigrenzen sind, wie Sie Pfändungstabellen lesen und welche Möglichkeiten Sie haben, Ihr Einkommen zu schützen.  

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Definition: Was ist eine Pfändung?

Der Begriff Pfändung bezeichnet alle Maßnahmen, bei denen staatliche Vollstreckungsorgane das Vermögen eines Schuldners oder einer Schuldnerin beschlagnahmen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Forderungen der Gläubiger*innen zu erfüllen. Ein anderes Wort für Pfändung ist Zwangsvollstreckung.  

Dabei gibt es verschiedene Wege. Gläubiger*innen können bei Gericht eine Sach-, Lohn- oder Kontopfändung beauftragen. Bei einer Lohnpfändung wird Ihr Arbeitgeber verpflichtet, den pfändbaren Teil Ihres Gehalts direkt an die Gläubiger*innen zu überweisen. Der Rest – Ihr unpfändbarer Anteil – bleibt Ihnen und sichert Ihren Lebensunterhalt. Auch bei einer Kontopfändung und bei einer Sachpfändung, bei der in der Regel der Gerichtsvollzieher kommt und bei Ihnen zuhause Wertgegenstände und Geld beschlagnahmt, gibt es Grenzen. Als Faustregel gilt: Was Sie für ein einfaches Leben in Würde benötigen, kann Ihnen nicht weggenommen werden. 

Wichtig: Damit eine Pfändung überhaupt durchgeführt werden kann, braucht es einen gerichtlichen Beschluss. Das Gesetz sorgt außerdem dafür, dass Ihnen trotz Pfändung immer genug Geld zum Leben bleibt.  

Wen betreffen Pfändungsfreigrenzen?

Die Regeln zum Pfändungsschutz und die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen sind für Menschen relevant, die ihre Schulden nicht fristgerecht begleichen können und die von einer Zwangsvollstreckung betroffen sind. Sie sichern das Existenzminimum und ein bescheidenes Leben trotz Vollstreckung. 

Bei Angestellten kann das Gehalt direkt gepfändet werden. Der Arbeitgeber überweist dann den pfändbaren Teil direkt auf das Konto der Gläubiger*innen. Bei einer Kontopfändung hingegen wird das Geld erst gepfändet, nachdem es auf dem Konto des Schuldners oder der Schuldnerin eingegangen ist. In beiden Fällen gibt es Pfändungsfreigrenzen. Auch Selbstständige können somit von Pfändungen, meist in Form von Kontopfändungen, und von Pfändungsfreigrenzen betroffen sein. 

Für nebenberuflich Selbstständige gelten im Prinzip dieselben Regeln wie für Angestellte. Am Ende zählt immer die Summe aller Einkünfte, um die pfändbaren Beträge zu ermitteln. 

Was Sie tun können, wenn Sie als Selbstständige*r von einer Pfändung betroffen sind: 

  • Führen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben sorgfältig auf. Gläubiger*innen und Gerichte verlangen oft einen Nachweis Ihrer finanziellen Verhältnisse, etwa in Form von Steuerbescheiden oder Gewinn- und Verlustrechnungen. 
  • Beantragen Sie ggf. eine Anpassung der Pfändungsfreigrenzen, wenn Ihre berufliche Tätigkeit besondere Kosten verursacht, zum Beispiel hohe Fahrt- oder Materialkosten. Dies ist besonders wichtig, um Ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern. 

Egal, ob Sie haupt- oder nebenberuflich selbstständig sind: Die Pfändungsfreigrenzen schützen Sie vor einer völligen finanziellen Handlungsunfähigkeit. 

Pfändungsfreigrenzen 2024: Wie viel darf gepfändet werden?

Die Pfändungsfreigrenzen sichern Ihnen ein Existenzminimum, das nicht gepfändet werden darf. Seit dem 1. Juli 2024 liegt der Grundfreibetrag bei monatlich 1.499,99 EUR. Diese Summe gilt, wenn Sie keine Unterhaltsverpflichtungen haben. Müssen Sie für Kinder, Ehepartner*innen oder andere Angehörige sorgen, erhöht sich der Freibetrag entsprechend. 

Hier ein Überblick der aktuellen Pfändungsfreigrenzen: 

Anzahl der Unterhaltsberechtigten Pfändungsfreigrenze ab 01.07.2024
Keine Unterhaltsverpflichtung 1.499,99 €
1 Person 2.059,99 €
2 Personen 2.369,99 €
3 Personen 2.679,99 €
4 Personen 2.999,99 €
5 Personen 3.309,99 €

Anpassung der Pfändungsfreigrenzen und Pfändungstabelle 2025

Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zum 1. Juli an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst. Die aktuellen Freigrenzen, die seit dem 1. Juli 2024 gelten, sind folglich bis zum 30. Juni 2025 gültig. Dann ist eine erneute Anpassung der Pfändungsfreigrenzen zu erwarten. Die neuen Freigrenzen werden rechtzeitig vor dem Stichtag im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Aktuell liegen jedoch noch keine spezifischen Informationen über die Höhe der Anpassung der Pfändungsfreigrenzen 2025 vor.  

Die gute Nachricht: Nicht alles, was über der Pfändungsfreigrenze liegt, wird zu 100 Prozent gepfändet. Liegt Ihr Verdienst oberhalb der Grenze, dürfen Sie einen Teil davon behalten, auch über das Existenzminimum hinaus. So soll sichergestellt werden, dass Menschen, die von einer Pfändung betroffen sind, noch einen Anreiz haben, mehr zu verdienen als ihnen nach der Pfändungstabelle zusteht. Alles, was über 4.573 EUR hinausgeht, ist jedoch voll pfändbar. 

Tipp: Mit der offiziellen Pfändungstabelle oder einem Online-Rechner können Sie genau ermitteln, wie viel von Ihrem Einkommen geschützt ist. 

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Der Grundfreibetrag – das Existenzminimum bleibt geschützt

Der Grundfreibetrag ist der Betrag, der Ihnen bei einer Pfändung immer bleibt. Er stellt sicher, dass Sie Ihre grundlegenden Lebenshaltungskosten decken können. Für alle Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen beträgt dieser Freibetrag seit dem 1. Juli 2024 monatlich 1.499,99 EUR

Der Grundfreibetrag orientiert sich am steuerlichen Existenzminimum und wird regelmäßig angepasst, um Preissteigerungen zu berücksichtigen. Die Höhe des Freibetrags gilt unabhängig davon, ob Sie angestellt, selbstständig oder nebenberuflich selbstständig sind oder ob Sie Rente, Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommen. Wichtig sind lediglich Ihre tatsächlichen Nettoeinnahmen nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und unvermeidbaren betrieblichen Ausgaben. 

Auch für Selbstständige gilt folglich der Grundfreibetrag. Sie können ihn über ein Pfändungsschutzkonto (kurz P-Konto) schützen lassen. Wie Sie ein solches Konto bekommen und welche Rechte Sie haben, erfahren Sie in unserem Ratgeber Kontopfändung – was tun?  

Unterhalt – wie wirkt er sich auf die Pfändungsfreigrenze aus?

Wenn Sie für andere Personen unterhaltspflichtig sind, erhöht sich Ihre Pfändungsfreigrenze. Das Gesetz berücksichtigt, dass Sie nicht nur für sich selbst, sondern auch für den Lebensunterhalt Ihrer Angehörigen verantwortlich sind. So bleibt Ihnen bei einer Pfändung mehr Geld zur Verfügung. 

Unterhaltspflichten können für folgende Personen gelten: 

  • Kinder: Dazu gehören leibliche, adoptierte oder Pflegekinder. 
  • Ehepartner*innen: Nur, wenn Ihr Partner/Ihre Partnerin kein eigenes Einkommen hat oder dieses nicht ausreicht. 
  • Geschiedene Ehepartner*innen: Wenn Sie per Gerichtsbeschluss verpflichtet sind, Unterhalt zu zahlen. 

Wichtig: Nur Unterhaltspflichten, die Sie tatsächlich erfüllen, werden bei der Berechnung der Pfändungsfreigrenze berücksichtigt. Sie müssen nachweisen, dass Sie diese Zahlungen leisten, zum Beispiel durch Unterhaltsvereinbarungen oder gerichtliche Beschlüsse. 

Je mehr Personen von Ihnen unterhalten werden, desto höher ist Ihre Pfändungsfreigrenze. Seit dem 1. Juli 2024 gelten folgende Freibeträge: 

  • Für eine unterhaltsberechtigte Person: 2.059,99 EUR 
  • Für zwei unterhaltsberechtigte Personen: 2.369,99 EUR 
  • Für drei unterhaltsberechtigte Personen: 2.679,99 EUR 
  • Für jede weitere Person erhöht sich die Freigrenze entsprechend. 

Diese erhöhten Freibeträge gelten auch für Selbstständige mit Unterhaltspflichten. Hier wird zunächst das Nettoeinkommen berechnet, nachdem geschäftliche Ausgaben abgezogen wurden. Die Berücksichtigung der Unterhaltspflichten erfolgt dann nach den gleichen Regeln wie bei Angestellten. 

Pfändungstabelle 2024/2025 – so lesen Sie die Tabelle

Die Pfändungstabelle hilft Ihnen, genau herauszufinden, wie viel von Ihrem Einkommen gepfändet werden darf und wie viel Ihnen bleibt. Sie unterscheidet nach Ihrem Nettoeinkommen, der Anzahl der Unterhaltsberechtigten und dem pfändbaren Anteil Ihres Gehalts. 

Wie funktioniert die Pfändungstabelle? 

  1. Ihr Nettoeinkommen: Suchen Sie in der Tabelle links die Zeile mit Ihrem monatlichen Nettogehalt. 
  2. Anzahl der Unterhaltsberechtigten: Wählen Sie die Spalte, die der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen entspricht. 
  3. Ergebnis: Der Wert zeigt Ihnen, wie viel von Ihrem Einkommen gepfändet wird. Der Restbetrag bleibt Ihnen als unpfändbarer Anteil erhalten. 

Tipp: Wenn Sie kein regelmäßiges Einkommen haben, wie es bei Selbstständigen oft der Fall ist, können Sie sich an Ihrem Durchschnittseinkommen der letzten Monate orientieren. 

Ab dem 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 gelten die aktuellen Werte. Dann ist eine Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten bzw. die geltenden Steuerfreibeträge zu erwarten.  

Möchten Sie die Tabelle bequem herunterladen? Hier finden Sie die Pfändungstabelle 2024 für Arbeitseinkommen als PDF, um jederzeit nachschauen zu können: 

Lohnpfändung – was zählt als Nettoeinkommen?

Bei einer Lohnpfändung wird Ihr Nettoeinkommen als Grundlage genommen, um den pfändbaren Betrag zu ermitteln. Wenn Sie nicht nur selbstständig sind, sondern parallel angestellt sind und ein festes Einkommen erzielen, können Ihre Gläubiger*innen direkt auf dieses Arbeitseinkommen zugreifen – sofern ein entsprechender Gerichtsbeschluss vorliegt.  

Das Nettoeinkommen ist der Betrag, der nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (z. B. für Kranken- und Rentenversicherung) übrigbleibt. 

Zum Nettoeinkommen zählen: 

  • Lohn und Gehalt aus einer Anstellung 
  • Altersrente, Arbeitslosengeld oder Bürgergeld 
  • andere regelmäßige Einkünfte, wie z. B. aus Vermietung und Verpachtung 

Auch Zusatzleistungen des Arbeitgebers, wie vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld oder Mehrarbeitsvergütungen, können teilweise als Einkommen betrachtet werden. Hier gelten jedoch besondere Schutzregelungen. 

Tipp: Wenn Sie mehrere Einkünfte haben, werden diese zusammengerechnet. Mit der Pfändungstabelle können Sie leicht prüfen, welcher Teil Ihrer Einnahmen geschützt bleibt. 

Pfändung bei Selbstständigen: Besonderheiten

Auch bei Selbstständigen wird das Nettoeinkommen als Grundlage für die Pfändung herangezogen. Dieses ergibt sich, indem von den Bruttoeinnahmen die notwendigen betrieblichen Ausgaben sowie gesetzliche Abgaben abgezogen werden. Zu den abzugsfähigen Posten zählen: 

  • Betriebsausgaben: Notwendige Kosten für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit, wie Miete für Geschäftsräume, Materialkosten oder Bürokosten. 
  • Steuern: Vorauszahlungen und Abgaben, die im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit anfallen. 
  • Sozialversicherungsbeiträge: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. 

Wichtig: Die angegebenen Ausgaben müssen notwendig und angemessen sein. Unverhältnismäßige oder private Ausgaben werden nicht anerkannt. 

Der Gesetzgeber sieht einige Maßnahmen vor, um zu verhindern, dass Selbstständige ihre Ausgaben künstlich erhöhen, um das pfändbare Einkommen zu minimieren. So können Gläubiger*innen oder das Gericht bei Verdacht auf unangemessene Ausgaben eine detaillierte Aufstellung und Belege verlangen. Es ist daher ratsam, alle betrieblichen Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren und nur notwendige und angemessene Kosten geltend zu machen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. 

Mehrverdienst – was bleibt Ihnen trotz Pfändung?

Wenn Sie mehr verdienen als Ihnen nach Pfändungstabelle als Existenzminimum zusteht, bleibt Ihnen trotzdem ein Teil des Überschusses. So sorgt der Gesetzgeber dafür, dass immer einen Anreiz besteht, ein höheres Einkommen zu erzielen. Dieser zusätzliche Schutz wird durch die Pfändungstabelle für Mehrverdienst geregelt. 

Die genauen Werte können Sie in der Pfändungstabelle nachlesen. Diese Tabelle zeigt detailliert, wie viel von Ihrem Mehrverdienst pfändbar ist. 

Was darf nie gepfändet werden? Ihr Vermögen unter Schutz

Bestimmte Einkommensbestandteile und Vermögenswerte sind gesetzlich vor Pfändungen geschützt, um sicherzustellen, dass Sie trotz Schulden weiterhin ein angemessenes Leben führen können. 

Beim Einkommen sind folgende Bestandteile vor Pfändungen geschützt:  

  • Aufwandsentschädigungen: Erstattungen für beruflich bedingte Kosten, wie Fahrgeld oder Verpflegungskosten. 
  • Gefahrenzulagen: Zusatzzahlungen für besondere berufliche Risiken. 
  • Erziehungsgelder: Leistungen, die Sie für die Betreuung und Erziehung von Kindern erhalten. 
  • Zulagen für Mehrarbeit (in begrenztem Umfang): Überstundenvergütungen sind teilweise geschützt. 

Studienbeihilfen, also finanzielle Unterstützung für Menschen in Ausbildung, können unter Umständen geschützt sein.  

Auch bestimmte persönliche Gegenstände und Vermögenswerte können bei einer Sachpfändung nicht gepfändet werden. Dazu gehören: 

  • Notwendige Haushaltsgegenstände: Möbel, Kühlschrank, Waschmaschine und ähnliche Dinge, die für den Alltag unverzichtbar sind. 
  • Berufsnotwendige Werkzeuge oder Geräte: Wenn Sie selbstständig sind, dürfen Werkzeuge oder Geräte, die Sie für Ihre Arbeit benötigen, nicht gepfändet werden. 
  • Grundbedarf für Kinder: Kleidung, Schulmaterialien und andere Gegenstände, die für die Versorgung von Kindern notwendig sind. 

Brauchen Sie ein Pfändungsschutzkonto?

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Girokonto vor einer vollständigen Pfändung zu schützen. Es sichert Ihnen automatisch einen Grundfreibetrag, der Ihnen trotz Kontopfändung für Ihren Lebensunterhalt erhalten bleibt.  

Ein P-Konto ist sinnvoll, wenn: 

  • eine Kontopfändung bereits vorliegt oder unmittelbar bevorsteht 
  • Sie sicherstellen möchten, dass Ihr unpfändbares Einkommen nicht von Gläubiger*innen eingezogen wird. 

Ein normales Girokonto kann bei Ihrer Bank in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Der Schutz gilt unabhängig von Ihrem Einkommen und ist gesetzlich garantiert. Wenn Ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, können Sie beim Gericht eine Erhöhung des Schutzbetrags beantragen, z. B. bei nachgewiesenen Unterhaltsverpflichtungen oder außergewöhnlichen Belastungen. In unserem Ratgeber Kontopfändung – was tun? erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Kontopfändung und wie Sie ein P-Konto einrichten können. 

Fazit: Die Pfändungstabelle verrät, wie viel Geld Ihnen bleibt

Wenn es zu einer Pfändung von Einkommen oder Vermögen kommt, ist dies eine belastende Situation. Aber auch, wer Schulden hat, ist nicht rechtlos. Die Pfändungsfreigrenzen nach der Pfändungstabelle sichern das Existenzminimum. Nutzen Sie Ihre Rechte, informieren Sie sich umfassend und bleiben Sie handlungsfähig – Sie schaffen das!  

FAQ Pfändungsfreigrenzen und Pfändungstabelle 2024/2025

Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze 2024?

Seit dem 1. Juli 2024 liegt die Pfändungsfreigrenze für Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen bei 1.499,99 EUR pro Monat. Sie erhöht sich pro Person, der gegenüber Sie zum Unterhalt verpflichtet sind. 

Wird die Pfändungstabelle 2025 angepasst?

Ja, die Pfändungstabelle wird jährlich zum 1. Juli an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst.

Wird der Pfändungsfreibetrag 2025 erhöht?

Eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags und eine Anpassung der Pfändungstabelle 2025 ist zu erwarten. Die genauen Werte liegen noch nicht fest, sie werden jedoch rechtzeitig vor dem 1. Juli 2025 im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.

Wie berechnet sich der pfändbare Anteil meines Einkommens?

Der pfändbare Anteil wird auf Grundlage der Pfändungstabelle ermittelt. Dabei spielen Ihr Nettoeinkommen und die Anzahl Ihrer Unterhaltspflichten eine Rolle.

Was passiert mit meinem Einkommen, wenn ich mehr verdiene?

Von jedem Mehrverdienst bleibt ein bestimmter Anteil unpfändbar. Die genauen Beträge finden Sie in der Pfändungstabelle 2024.

Sind Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld pfändbar?

Sozialleistungen können grundsätzlich gepfändet werden, jedoch gelten hier ebenfalls die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen.

Was passiert, wenn ich mehrere Einkommensquellen habe?

Mehrere Einkünfte (z. B. Gehalt und Einnahmen aus Selbstständigkeit) werden zusammengerechnet. Der pfändbare Betrag wird auf Basis der Gesamtsumme berechnet.

Brauche ich ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?

Ein P-Konto schützt Ihr Guthaben vor vollständiger Pfändung und sichert automatisch die gesetzliche Pfändungsfreigrenze.

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