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Wenn Sie Schulden haben und mit einer Pfändung konfrontiert sind, ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen. Gesetzliche Pfändungsfreigrenzen schützen einen Teil Ihres Einkommens, damit Sie weiterhin Ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Das Existenzminimum bleibt immer unangetastet – egal, wie hoch Ihre Schulden sind. Das gilt auch, wenn Sie in eine private Insolvenz geraten.
Auf dieser Seite erfahren Sie, was die Pfändungsfreigrenzen sind, wie Sie Pfändungstabellen lesen und welche Möglichkeiten Sie haben, Ihr Einkommen zu schützen.
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Der Begriff Pfändung bezeichnet alle Maßnahmen, bei denen staatliche Vollstreckungsorgane das Vermögen eines Schuldners oder einer Schuldnerin beschlagnahmen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Forderungen der Gläubiger*innen zu erfüllen. Ein anderes Wort für Pfändung ist Zwangsvollstreckung.
Dabei gibt es verschiedene Wege. Gläubiger*innen können bei Gericht eine Sach-, Lohn- oder Kontopfändung beauftragen. Bei einer Lohnpfändung wird Ihr Arbeitgeber verpflichtet, den pfändbaren Teil Ihres Gehalts direkt an die Gläubiger*innen zu überweisen. Der Rest – Ihr unpfändbarer Anteil – bleibt Ihnen und sichert Ihren Lebensunterhalt. Auch bei einer Kontopfändung und bei einer Sachpfändung, bei der in der Regel der Gerichtsvollzieher kommt und bei Ihnen zuhause Wertgegenstände und Geld beschlagnahmt, gibt es Grenzen. Als Faustregel gilt: Was Sie für ein einfaches Leben in Würde benötigen, kann Ihnen nicht weggenommen werden.
Wichtig: Damit eine Pfändung überhaupt durchgeführt werden kann, braucht es einen gerichtlichen Beschluss. Das Gesetz sorgt außerdem dafür, dass Ihnen trotz Pfändung immer genug Geld zum Leben bleibt.
Die Regeln zum Pfändungsschutz und die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen sind für Menschen relevant, die ihre Schulden nicht fristgerecht begleichen können und die von einer Zwangsvollstreckung betroffen sind. Sie sichern das Existenzminimum und ein bescheidenes Leben trotz Vollstreckung.
Bei Angestellten kann das Gehalt direkt gepfändet werden. Der Arbeitgeber überweist dann den pfändbaren Teil direkt auf das Konto der Gläubiger*innen. Bei einer Kontopfändung hingegen wird das Geld erst gepfändet, nachdem es auf dem Konto des Schuldners oder der Schuldnerin eingegangen ist. In beiden Fällen gibt es Pfändungsfreigrenzen. Auch Selbstständige können somit von Pfändungen, meist in Form von Kontopfändungen, und von Pfändungsfreigrenzen betroffen sein.
Für nebenberuflich Selbstständige gelten im Prinzip dieselben Regeln wie für Angestellte. Am Ende zählt immer die Summe aller Einkünfte, um die pfändbaren Beträge zu ermitteln.
Was Sie tun können, wenn Sie als Selbstständige*r von einer Pfändung betroffen sind:
Egal, ob Sie haupt- oder nebenberuflich selbstständig sind: Die Pfändungsfreigrenzen schützen Sie vor einer völligen finanziellen Handlungsunfähigkeit.
Die Pfändungsfreigrenzen sichern Ihnen ein Existenzminimum, das nicht gepfändet werden darf. Seit dem 1. Juli 2024 liegt der Grundfreibetrag bei monatlich 1.499,99 EUR. Diese Summe gilt, wenn Sie keine Unterhaltsverpflichtungen haben. Müssen Sie für Kinder, Ehepartner*innen oder andere Angehörige sorgen, erhöht sich der Freibetrag entsprechend.
Hier ein Überblick der aktuellen Pfändungsfreigrenzen:
Anzahl der Unterhaltsberechtigten | Pfändungsfreigrenze ab 01.07.2024 |
---|---|
Keine Unterhaltsverpflichtung | 1.499,99 € |
1 Person | 2.059,99 € |
2 Personen | 2.369,99 € |
3 Personen | 2.679,99 € |
4 Personen | 2.999,99 € |
5 Personen | 3.309,99 € |
Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zum 1. Juli an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst. Die aktuellen Freigrenzen, die seit dem 1. Juli 2024 gelten, sind folglich bis zum 30. Juni 2025 gültig. Dann ist eine erneute Anpassung der Pfändungsfreigrenzen zu erwarten. Die neuen Freigrenzen werden rechtzeitig vor dem Stichtag im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Aktuell liegen jedoch noch keine spezifischen Informationen über die Höhe der Anpassung der Pfändungsfreigrenzen 2025 vor.
Die gute Nachricht: Nicht alles, was über der Pfändungsfreigrenze liegt, wird zu 100 Prozent gepfändet. Liegt Ihr Verdienst oberhalb der Grenze, dürfen Sie einen Teil davon behalten, auch über das Existenzminimum hinaus. So soll sichergestellt werden, dass Menschen, die von einer Pfändung betroffen sind, noch einen Anreiz haben, mehr zu verdienen als ihnen nach der Pfändungstabelle zusteht. Alles, was über 4.573 EUR hinausgeht, ist jedoch voll pfändbar.
Tipp: Mit der offiziellen Pfändungstabelle oder einem Online-Rechner können Sie genau ermitteln, wie viel von Ihrem Einkommen geschützt ist.
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Der Grundfreibetrag ist der Betrag, der Ihnen bei einer Pfändung immer bleibt. Er stellt sicher, dass Sie Ihre grundlegenden Lebenshaltungskosten decken können. Für alle Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen beträgt dieser Freibetrag seit dem 1. Juli 2024 monatlich 1.499,99 EUR.
Der Grundfreibetrag orientiert sich am steuerlichen Existenzminimum und wird regelmäßig angepasst, um Preissteigerungen zu berücksichtigen. Die Höhe des Freibetrags gilt unabhängig davon, ob Sie angestellt, selbstständig oder nebenberuflich selbstständig sind oder ob Sie Rente, Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommen. Wichtig sind lediglich Ihre tatsächlichen Nettoeinnahmen nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und unvermeidbaren betrieblichen Ausgaben.
Auch für Selbstständige gilt folglich der Grundfreibetrag. Sie können ihn über ein Pfändungsschutzkonto (kurz P-Konto) schützen lassen. Wie Sie ein solches Konto bekommen und welche Rechte Sie haben, erfahren Sie in unserem Ratgeber Kontopfändung – was tun?
Wenn Sie für andere Personen unterhaltspflichtig sind, erhöht sich Ihre Pfändungsfreigrenze. Das Gesetz berücksichtigt, dass Sie nicht nur für sich selbst, sondern auch für den Lebensunterhalt Ihrer Angehörigen verantwortlich sind. So bleibt Ihnen bei einer Pfändung mehr Geld zur Verfügung.
Unterhaltspflichten können für folgende Personen gelten:
Wichtig: Nur Unterhaltspflichten, die Sie tatsächlich erfüllen, werden bei der Berechnung der Pfändungsfreigrenze berücksichtigt. Sie müssen nachweisen, dass Sie diese Zahlungen leisten, zum Beispiel durch Unterhaltsvereinbarungen oder gerichtliche Beschlüsse.
Je mehr Personen von Ihnen unterhalten werden, desto höher ist Ihre Pfändungsfreigrenze. Seit dem 1. Juli 2024 gelten folgende Freibeträge:
Diese erhöhten Freibeträge gelten auch für Selbstständige mit Unterhaltspflichten. Hier wird zunächst das Nettoeinkommen berechnet, nachdem geschäftliche Ausgaben abgezogen wurden. Die Berücksichtigung der Unterhaltspflichten erfolgt dann nach den gleichen Regeln wie bei Angestellten.
Die Pfändungstabelle hilft Ihnen, genau herauszufinden, wie viel von Ihrem Einkommen gepfändet werden darf und wie viel Ihnen bleibt. Sie unterscheidet nach Ihrem Nettoeinkommen, der Anzahl der Unterhaltsberechtigten und dem pfändbaren Anteil Ihres Gehalts.
Wie funktioniert die Pfändungstabelle?
Tipp: Wenn Sie kein regelmäßiges Einkommen haben, wie es bei Selbstständigen oft der Fall ist, können Sie sich an Ihrem Durchschnittseinkommen der letzten Monate orientieren.
Ab dem 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 gelten die aktuellen Werte. Dann ist eine Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten bzw. die geltenden Steuerfreibeträge zu erwarten.
Möchten Sie die Tabelle bequem herunterladen? Hier finden Sie die Pfändungstabelle 2024 für Arbeitseinkommen als PDF, um jederzeit nachschauen zu können:
Bei einer Lohnpfändung wird Ihr Nettoeinkommen als Grundlage genommen, um den pfändbaren Betrag zu ermitteln. Wenn Sie nicht nur selbstständig sind, sondern parallel angestellt sind und ein festes Einkommen erzielen, können Ihre Gläubiger*innen direkt auf dieses Arbeitseinkommen zugreifen – sofern ein entsprechender Gerichtsbeschluss vorliegt.
Das Nettoeinkommen ist der Betrag, der nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (z. B. für Kranken- und Rentenversicherung) übrigbleibt.
Zum Nettoeinkommen zählen:
Auch Zusatzleistungen des Arbeitgebers, wie vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld oder Mehrarbeitsvergütungen, können teilweise als Einkommen betrachtet werden. Hier gelten jedoch besondere Schutzregelungen.
Tipp: Wenn Sie mehrere Einkünfte haben, werden diese zusammengerechnet. Mit der Pfändungstabelle können Sie leicht prüfen, welcher Teil Ihrer Einnahmen geschützt bleibt.
Auch bei Selbstständigen wird das Nettoeinkommen als Grundlage für die Pfändung herangezogen. Dieses ergibt sich, indem von den Bruttoeinnahmen die notwendigen betrieblichen Ausgaben sowie gesetzliche Abgaben abgezogen werden. Zu den abzugsfähigen Posten zählen:
Wichtig: Die angegebenen Ausgaben müssen notwendig und angemessen sein. Unverhältnismäßige oder private Ausgaben werden nicht anerkannt.
Der Gesetzgeber sieht einige Maßnahmen vor, um zu verhindern, dass Selbstständige ihre Ausgaben künstlich erhöhen, um das pfändbare Einkommen zu minimieren. So können Gläubiger*innen oder das Gericht bei Verdacht auf unangemessene Ausgaben eine detaillierte Aufstellung und Belege verlangen. Es ist daher ratsam, alle betrieblichen Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren und nur notwendige und angemessene Kosten geltend zu machen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Wenn Sie mehr verdienen als Ihnen nach Pfändungstabelle als Existenzminimum zusteht, bleibt Ihnen trotzdem ein Teil des Überschusses. So sorgt der Gesetzgeber dafür, dass immer einen Anreiz besteht, ein höheres Einkommen zu erzielen. Dieser zusätzliche Schutz wird durch die Pfändungstabelle für Mehrverdienst geregelt.
Die genauen Werte können Sie in der Pfändungstabelle nachlesen. Diese Tabelle zeigt detailliert, wie viel von Ihrem Mehrverdienst pfändbar ist.
Bestimmte Einkommensbestandteile und Vermögenswerte sind gesetzlich vor Pfändungen geschützt, um sicherzustellen, dass Sie trotz Schulden weiterhin ein angemessenes Leben führen können.
Beim Einkommen sind folgende Bestandteile vor Pfändungen geschützt:
Studienbeihilfen, also finanzielle Unterstützung für Menschen in Ausbildung, können unter Umständen geschützt sein.
Auch bestimmte persönliche Gegenstände und Vermögenswerte können bei einer Sachpfändung nicht gepfändet werden. Dazu gehören:
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Girokonto vor einer vollständigen Pfändung zu schützen. Es sichert Ihnen automatisch einen Grundfreibetrag, der Ihnen trotz Kontopfändung für Ihren Lebensunterhalt erhalten bleibt.
Ein P-Konto ist sinnvoll, wenn:
Ein normales Girokonto kann bei Ihrer Bank in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Der Schutz gilt unabhängig von Ihrem Einkommen und ist gesetzlich garantiert. Wenn Ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, können Sie beim Gericht eine Erhöhung des Schutzbetrags beantragen, z. B. bei nachgewiesenen Unterhaltsverpflichtungen oder außergewöhnlichen Belastungen. In unserem Ratgeber Kontopfändung – was tun? erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Kontopfändung und wie Sie ein P-Konto einrichten können.
Wenn es zu einer Pfändung von Einkommen oder Vermögen kommt, ist dies eine belastende Situation. Aber auch, wer Schulden hat, ist nicht rechtlos. Die Pfändungsfreigrenzen nach der Pfändungstabelle sichern das Existenzminimum. Nutzen Sie Ihre Rechte, informieren Sie sich umfassend und bleiben Sie handlungsfähig – Sie schaffen das!
Seit dem 1. Juli 2024 liegt die Pfändungsfreigrenze für Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen bei 1.499,99 EUR pro Monat. Sie erhöht sich pro Person, der gegenüber Sie zum Unterhalt verpflichtet sind.
Ja, die Pfändungstabelle wird jährlich zum 1. Juli an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst.
Eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags und eine Anpassung der Pfändungstabelle 2025 ist zu erwarten. Die genauen Werte liegen noch nicht fest, sie werden jedoch rechtzeitig vor dem 1. Juli 2025 im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.
Der pfändbare Anteil wird auf Grundlage der Pfändungstabelle ermittelt. Dabei spielen Ihr Nettoeinkommen und die Anzahl Ihrer Unterhaltspflichten eine Rolle.
Von jedem Mehrverdienst bleibt ein bestimmter Anteil unpfändbar. Die genauen Beträge finden Sie in der Pfändungstabelle 2024.
Sozialleistungen können grundsätzlich gepfändet werden, jedoch gelten hier ebenfalls die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen.
Mehrere Einkünfte (z. B. Gehalt und Einnahmen aus Selbstständigkeit) werden zusammengerechnet. Der pfändbare Betrag wird auf Basis der Gesamtsumme berechnet.
Ein P-Konto schützt Ihr Guthaben vor vollständiger Pfändung und sichert automatisch die gesetzliche Pfändungsfreigrenze.
Sprechen Sie mit unseren Berater*innen über Ihre Situation, um zu klären, wie Sie aus der Krise kommen und was die nächsten Schritte sind.
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