Insolvenzversicherung einfach erklärt: Kosten, Anbieter und Pflichten
Insolvenzversicherung – brauchen Sie sie wirklich? In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer eine Insolvenzversicherung abschließen muss, was sie kostet und wann sie sinnvoll ist.

Inhalt
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Insolvenzversicherung schützt nicht das versicherte Unternehmen, sondern dessen Kund*innen vor den finanziellen Folgen einer Insolvenz.
- Sie erstattet bereits geleistete Vorauszahlungen für den Fall, dass das Unternehmen zahlungsunfähig wird, bevor es die Leistung erbracht hat.
- Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nur für bestimmte Branchen, z. B. Reiseveranstalter.
- Für die meisten Selbstständigen und kleinen Unternehmen ist sie nicht verpflichtend – und selten notwendig.
- Es gibt verschiedene Absicherungsmodelle wie Kautionsversicherungen oder Treuhandlösungen.
- Ratenzahlungen oder Verträge mit Abschlagszahlungen schaffen oft schon genug Sicherheit für Kund*innen.
Was ist eine Insolvenzversicherung?
Eine Insolvenzversicherung ist eine besondere Absicherung, die einspringt, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird. Sie schützt nicht das Unternehmen selbst, sondern dessen Kund*innen oder Geschäftspartner*innen. Das heißt: Wenn ein Unternehmen plötzlich pleitegeht, zahlt diese Versicherung den Kund*innen bereits gezahlte Beträge zurück oder sorgt dafür, dass die vereinbarten Leistungen trotzdem erbracht werden.
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Warum ist eine Insolvenzversicherung wichtig?
Besonders bei hohen Vorauszahlungen – etwa bei Reisen oder größeren Projekten – haben Kund*innen ein Risiko: Was passiert, wenn das Unternehmen pleitegeht, bevor die Leistung erbracht wurde? Hier kommt die Insolvenzversicherung ins Spiel. Sie gibt Sicherheit; aber nicht Ihnen als Unternehmer*in, sondern Ihren Kund*innen.
Auch wenn die Insolvenzversicherung in erster Linie die Kund*innen schützt, kann sie sich lohnen, weil sie Vertrauen schafft, Vorauszahlungen erleichtert und hilft, seriös und professionell aufzutreten – besonders in unsicheren Zeiten. Für einige Branchen ist sie gesetzlich sogar vorgeschrieben und Unternehmen, die trotzdem auf eine Absicherung verzichten, machen sich strafbar (mehr dazu im nächsten Abschnitt).
Wer muss eine Insolvenzversicherung abschließen?
Nur wenige Unternehmen brauchen eine Insolvenzversicherung. In Deutschland ist sie nur für bestimmte Branchen gesetzlich vorgeschrieben – und selbst dann nur unter bestimmten Voraussetzungen. Hier erfahren Sie, ob Sie betroffen sind.
Rechtliche Vorgaben: Insolvenzversicherungspflicht für Reiseveranstalter
Eine Insolvenzversicherung ist keine Pflichtversicherung für alle. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt sie vor allem dann vor, wenn Unternehmen Kundengelder entgegennehmen, bevor sie ihre Leistung erbracht haben, und die Gefahr besteht, dass diese Leistungen bei einer Pleite nicht mehr erfüllt werden können. Das ist besonders in einer Branche der Fall: in der Reisebranche.
Wenn Sie Reisepakete oder Pauschalreisen anbieten, müssen Sie laut § 651r BGB eine sogenannte Absicherung nach dem Pauschalreiserecht vorweisen – also eine Insolvenzversicherung oder eine vergleichbare Absicherung.
Rechtlich vorgeschrieben ist eine Insolvenzversicherung also für folgende Unternehmen:
- Reiseveranstalter
- Anbieter*innen von Pauschalreisen (Flug + Unterkunft)
- Online-Plattformen mit Kombi-Angeboten
Sobald ein Unternehmen mehr als nur einzelne Reiseleistungen anbietet und diese nicht nur vermitteln, gilt es rechtlich als Reiseveranstalter. In diesem Fall muss es für eine Insolvenzsicherung sorgen. Ohne diesen Schutz dürfen keine Reisen verkauft werden. Kund*innen haben dann Anspruch auf Rückerstattung ihrer Vorauszahlung oder auf Ersatzleistungen. Falls die Insolvenz während ihres Urlaubs eintritt, trägt die Insolvenzversicherung in der Regel die Kosten für die Heimreise.
Auch für andere Unternehmen mit besonderem Risiko sinnvoll
Auch wenn eine Insolvenzversicherung nicht vorgeschrieben ist, kann sie von den Kund*innen verlangt oder freiwillig abgeschlossen werden – z. B. bei Eventdienstleister*innen, die mit langen Vorlaufzeiten arbeiten. Als Faustregel gilt: Wenn Sie in einem Bereich arbeiten, in dem viel Geld vorab fließt, kann eine Insolvenzversicherung Vertrauen schaffen.
Eine Branche, auf die das in besonderem Maße zutrifft, ist die Bauwirtschaft. Hier können sich Bauherr*innen mit einer speziellen Baufertigstellungsversicherung absichern. Zudem kann ein ausgewogener Zahlungsplan im Bauvertrag das Risiko minimieren, für den Fall, dass das beauftragte Bauunternehmen Insolvenz anmeldet.
Tipp: Oft hilft auch ein guter Vertrag, der Raten- oder Abschlagzahlungen vorsieht, um Vertrauen zu schaffen und das Risiko für Kund*innen zu reduzieren – ganz ohne Versicherung.
Für die meisten Selbstständigen nicht nötig
Für Solo-Selbstständige oder Inhaber*innen kleiner Betriebe gilt: Eine Insolvenzversicherung ist nur in wenigen Fällen sinnvoll – und fast nie verpflichtend.
Warum?
- Es fließen keine oder nur geringe Vorauszahlungen.
- Sie haben meist direkten Kontakt mit den Kund*innen.
- Es geht eher um kleinere Aufträge, bei denen das Risiko überschaubar ist.
Dazu kommt: Die Beiträge für eine Insolvenzversicherung können für kleine Unternehmen teuer und nicht verhältnismäßig sein. In vielen Fällen lohnt sich ein offenes Gespräch mit den Kund*innen, ein Vertrag und die Vereinbarung von Teilzahlungen mehr als eine Versicherung.
Vorsicht, Missverständnis: Eine Insolvenzversicherung schützt Ihr Unternehmen nicht vor den finanziellen Folgen einer Insolvenz. Sie schließen sie nicht zu Ihrer eigenen Absicherung ab, sondern für Ihre Kund*innen und Geschäftspartner*innen.
Dennoch profitieren auch Sie selbst von einer Insolvenzversicherung:
- Ihre Kund*innen sind eher bereit, im Voraus zu zahlen – das Geld steht Ihnen also schon früh zur Verfügung und erhöht Ihre Liquidität.
- Im Falle der Zahlungsunfähigkeit müssen Sie sich nicht auch noch mit Schadenersatzansprüchen und Forderungen Ihrer Kund*innen herumschlagen.
Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz? Was kommt für mich in Frage?
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Besonderheiten bei GmbH, UG & Co.
Viele glauben, dass eine GmbH automatisch vor allen finanziellen Risiken schützt – das stimmt nur teilweise. Zwar haften die Gesellschafter*innen nicht mit ihrem Privatvermögen, aber für die Kund*innen besteht im Fall einer Insolvenz ein hohes Risiko, vor allem wenn sie vorab zahlen.
Daher kann es auch für GmbHs oder Unternehmergesellschaften (UGs) sinnvoll oder sogar gesetzlich vorgeschrieben sein, eine Insolvenzversicherung abzuschließen, insbesondere
- wenn größere Summen vorab kassiert werden
- bei der Teilnahme an Ausschreibungen
- wenn Investor*innen oder Geschäftspartner*innen darauf bestehen
- wenn es sich um Reiseveranstalter handelt
Ein typisches Beispiel: Die Eventagentur Feste feiern GmbH organisiert eine große Jubiläumsfeier und nimmt 50 Prozent Vorkasse – der Auftraggeber verlangt für sein Geld eine Absicherung.
Wichtig: Die GmbH selbst profitiert nicht direkt von dieser Versicherung. Sie bietet nur den Kund*innen mehr Sicherheit.
Wie Sie bei einer GmbH den Insolvenzantrag stellen und das Verfahren managen, lesen Sie in unserem Ratgeber Insolvenz GmbH: Das sollten Sie wissen.
Welche Arten der Insolvenzversicherung gibt es?
Falls Sie für Ihr Business eine Insolvenzversicherung abschließen müssen oder möchten, gibt es verschiedene Wege, wie Sie Kundengelder absichern können. Dabei kommt es darauf an, was genau abgesichert werden soll, wie hoch die Beträge sind – und ob Sie gesetzlich verpflichtet sind oder freiwillig für Sicherheit sorgen möchten.
Bei den Reiseunternehmen, die gesetzlich zu einer Absicherung verpflichtet sind, gibt es eine Unterscheidung nach der Umsatzhöhe. Reiseanbieter mit einem Jahresumsatz über 10 Millionen EUR müssen in den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) einzahlen. Der DRSF ist gesetzlich beauftragt, im Falle einer Insolvenz den betroffenen Verbraucher*innen ihr Geld zu erstatten und ggf. für ihre sichere Rückreise zu sorgen.
Reise-Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 10 Millionen EUR können eine Kautionsversicherung nutzen, um ihre gesetzliche Pflicht zur Insolvenzabsicherung zu erfüllen. Sobald diese abgeschlossen ist, können sie ihren Kund*innen sogenannte Reisesicherungsscheine ausstellen.
Verschiedene Vertragsmodelle
Je nach Branche und Bedarf gibt es verschiedene Modelle der Insolvenzabsicherung:
- Kautionsversicherung
Eine Bank oder ein Versicherer übernimmt im Fall der Insolvenz deine Verpflichtungen gegenüber den Kund*innen. Diese Form ist besonders gängig bei kleineren Reiseveranstaltern, Bauunternehmen oder Anbietern von Projektleistungen. - Anzahlungsbürgschaft (Vorauszahlungsbürgschaft)
Die Bürgschaft dient Auftraggeber*innen als Sicherheit für ihre an Auftragnehmer*innen geleistete Anzahlung. - Absicherung durch Treuhandkonten oder Zahlungsdienste
Manche Selbstständige nutzen ein separates Konto oder Treuhandmodelle (z. B. über Zahlungsdienste), bei dem das Geld erst nach erbrachter Leistung freigegeben wird – auch das kann Vertrauen schaffen, ohne Versicherungspflicht. - Projektbezogene Sicherheiten
Bei größeren Einzelaufträgen (z. B. für Kommunen, Industriepartner oder Agenturen) kannst du auch individuelle Absicherungsvereinbarungen treffen – oft reicht ein Nachweis über deine Bonität oder eine Bürgschaft.
Wichtig: Je nach Modell unterscheiden sich die Kosten stark – und auch der Aufwand in der Verwaltung. Für kleine Unternehmen ist oft eine einfache Lösung sinnvoller als ein komplexer Versicherungsvertrag.
Anbieter von Insolvenzversicherungen
Es gibt keine „Insolvenzversicherung von der Stange“. Stattdessen bieten verschiedene Unternehmen spezialisierte Absicherungen an:
- Versicherungsunternehmen mit branchenspezifischen Angeboten z. B. für Reiseunternehmen.
- Kreditversicherer und Kautionsversicherer, in der Regel Banken und Versicherungsunternehmen.
- Banken vergeben manchmal Bürgschaften oder Kautionszusagen als Teil von Geschäftskrediten – abhängig von deiner Bonität.
- Fonds: Der Deutsche Reisesicherungsfonds ist gesetzlich beauftragt, Kund*innen von insolventen Reiseveranstaltern zu entschädigen.
Bevor Sie einen Vertrag für eine Insolvenzversicherung abschließen, sollten Sie prüfen, ob Sie die Versicherung wirklich brauchen oder ob es günstigere Alternativen gibt, z. B. Ratenzahlungen.
Was kostet eine Insolvenzversicherung?
Die Kosten einer Insolvenzversicherung hängen stark davon ab, was abgesichert werden soll, wie hoch die Kundenvorauszahlungen sind und um welche Branche es geht. Es gibt keine Pauschalpreise – aber zur groben Orientierung finden Sie hier ein paar Richtwerte:
Art der Absicherung | Typische Kosten |
---|---|
Reiseveranstaltersicherung | Zwischen 1 und 5 EUR je Sicherungsschein |
Bankbürgschaft | zwischen 0,5 und 5 % der Bürgschaftssumme |
Individuelle Absicherung | ab ca. 1 % der Auftragssumme |
Beispiel: Wenn eine Eventagentur 20.000 EUR Vorkasse absichern möchte, kann eine passende Police zwischen 200 und 600 EUR jährlich kosten – je nach Anbieter.
Wovon hängen die Kosten ab?
Die Versicherer oder Anbieter kalkulieren die Beiträge auf Basis folgender Kriterien:
- Branche und Risikoeinschätzung
Höheres Risiko = höhere Prämien. - Höhe der abzusichernden Summen
Je mehr Kundengelder Sie vorab erhalten, desto höher ist das Risiko – und damit auch der Beitrag für die Versicherung. - Versicherungsmodell
Einfache Bankbürgschaften sind oft günstiger als umfassende Insolvenzversicherungen mit Leistungsgarantie. - Laufzeit und Selbstbeteiligung
Manche Anbieter arbeiten mit Jahresverträgen, andere mit projektbezogenen Einzelverträgen. Eine Selbstbeteiligung kann die Prämie senken.
Wer zahlt die Insolvenzversicherung?
Die Insolvenzversicherung wird grundsätzlich vom Unternehmen selbst bezahlt, das sich absichern möchte oder muss. Sie können die Kosten nicht direkt auf Ihre Kund*innen umlegen – wohl aber in deinen Gesamtpreis einkalkulieren.
Insolvenzversicherung: Fallbeispiel aus der Praxis
Sandra betreibt ein kleines Reisebüro und bietet maßgeschneiderte Gruppenreisen nach Italien an. Sie stellt Flüge, Hotels und Ausflüge zu einem Komplettpaket zusammen – also eine Pauschalreise nach deutschem Recht. Ihre Kund*innen zahlen 50 Prozent des Reisepreises vorab, also teilweise mehrere Tausend Euro.
Im Frühjahr plant Sandra eine Rundreise mit 25 Teilnehmenden. Die Kund*innen zahlen insgesamt rund 20.000 EUR im Voraus. Doch kurz vor Abreise gerät ihr Reisebüro in Zahlungsschwierigkeiten: Ein Partner storniert, Rücklagen fehlen, die laufenden Kosten steigen – sie steht vor der Insolvenz.
Weil Sandra gesetzlich dazu verpflichtet ist (§ 651r BGB), hat sie eine Insolvenzversicherung bei einem spezialisierten Anbieter abgeschlossen. Diese springt nun ein:
- Die geleisteten Anzahlungen werden den Kund*innen erstattet.
- Alternativ kann die Versicherung dafür sorgen, dass die Reise wie geplant durchgeführt wird, z. B. durch Übernahme der Hotel- und Flugkosten.
- Die Kund*innen bleiben nicht auf dem Schaden sitzen – und Sandra verstößt nicht gegen geltendes Recht.
Ohne Insolvenzversicherung hätten Sandras Kund*innen ihr Geld mutmaßlich verloren – und sie hätte zusätzlich mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Durch die Versicherung wurde der finanzielle Schaden aufgefangen, auch wenn ihr Unternehmen die Krise nicht überstanden hat.
Was wir daraus lernen
- Bei Pauschalreisen ist eine Insolvenzversicherung gesetzlich vorgeschrieben – auch für kleine Anbieter*innen und Reisebüros.
- Wer Kundengelder entgegennimmt, trägt Verantwortung für deren Absicherung.
- Die Versicherung schützt nicht das Unternehmen selbst, sondern dessen Kund*innen – und kann im Ernstfall viel Vertrauen retten.
Fazit
Wenn Sie keine Vorauszahlungen einnehmen, brauchen Sie in der Regel auch keine Insolvenzversicherung. Da bei Reiseveranstaltern Vorauszahlungen üblich sind, ist sie jedoch gesetzlich Pflicht. So sollen Verbraucher*innen geschützt werden. In diesen Fällen gibt es passende Lösungen wie Kautionsversicherungen oder Sicherungsscheine.
Wichtig ist: Lass Sie sich nicht verunsichern. Prüfen Sie zuerst, ob Sie wirklich eine Insolvenzversicherung brauchen, und entscheiden Sie dann, was sinnvoll, bezahlbar und angemessen ist. Oft helfen klare Verträge, Abschlagzahlungen oder treuhänderische Lösungen – ohne dass Sie eine teure Versicherung brauchen.
Wenn Sie Kundengelder absichern möchten oder gesetzlich dazu verpflichtet sind, gibt es verschiedene Anbieter und Modelle. Wählen Sie die Lösung, die am besten zu Ihrem Geschäftsmodell passt.
FAQ zum Thema Insolvenzversicherung
Was ist eine Insolvenzversicherung?
Die Insolvenzversicherung – auch Insolvenzabsicherung genannt – schützt nicht das Unternehmen selbst, sondern die Kund*innen vor den Folgen einer Insolvenz. Wenn ein Unternehmen pleitegeht, sorgt sie dafür, dass dessen Kund*innen ihr im Voraus gezahltes Geld zurückbekommen oder die Leistungen dennoch erbracht werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie bei Pauschalreisen (§ 651r BGB).
Wer braucht eine Insolvenzversicherung?
Nur in bestimmten Branchen gibt es eine gesetzliche Pflicht, für eine Insolvenzabsicherung zu sorgen. Sie gilt etwa für Reiseveranstalter, die Pauschalreisen anbieten. In anderen Bereichen kann sie freiwillig sinnvoll sein, etwa bei Eventagenturen oder Dienstleister*innen mit hohen Vorauszahlungen. Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen, die nicht auf Vorkasse arbeiten, brauchen sie in der Regel nicht.
Was kostet eine Insolvenzversicherung?
Die Kosten für eine Insolvenzabsicherung hängen von Branche, Umsatz, Absicherungsmodell und Risiko ab. Zur Orientierung:
- Reisesicherungsschein: ca. 1–5 EUR pro Stück
- Bankbürgschaft: ca. 0,5–5 % der Bürgschaftssumme
- Individuelle Absicherung: ab 1–2 % der Auftragssumme
Beispiel: Eine Eventagentur mit 20.000 EUR Vorkasse zahlt etwa 200–600 EUR pro Jahr.
Wer zahlt die Insolvenzversicherung?
Die Kosten für die Insolvenzversicherung trägt immer das Unternehmen selbst, das die Absicherung abschließt.
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