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Restschuldbefreiung: Wie geht es jetzt weiter?

Redliche Schuldner*innen in Deutschland haben die Chance auf eine Restschuldbefreiung und damit auf einen wirtschaftlichen Neustart. Der Weg dorthin führt über ein gerichtliches Insolvenzverfahren

Aber was genau bedeutet Restschuldbefreiung? Werden wirklich alle Schulden gelöscht? Und wie geht es danach weiter? Die Antworten finden Sie hier. 

 

Restschuldbefreiung: Was ist das?

Restschuldbefreiung bedeutet, dass Ihnen am Ende eines Insolvenzverfahrens alle Schulden erlassen werden, die Sie bis zum Abschlusstermin nicht begleichen konnten. Ihre Gläubiger*innen haben dann kein Recht mehr, das Geld von Ihnen zu verlangen.

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Das gilt für Schulden, die vor dem Insolvenzverfahren entstanden sind. Wenn Sie im Laufe der Insolvenz neue Schulden machen, sind diese von der Restschuldbefreiung ausgenommen.  
Es werden auch nicht alle Schuldenarten gelöscht. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind Forderungenaus unerlaubten Handlungen,, wie etwa Kreditbetrug oder Steuerhinterziehung, sowie nicht gezahlte Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung oder Unterhaltsforderungen, die Sie vorsätzlich nicht gezahlt haben.  

Auch die Kosten für das Insolvenzverfahren werden im Zuge der Restschuldbefreiung nicht erlassen, sie können aber gestundet und nach Abschluss des Verfahrens in Raten abgezahlt werden.  
Die Restschuldbefreiung wird nur natürlichen Personen erteilt. Sie kann sowohl in einer Verbraucherinsolvenz als auch in einer Regelinsolvenz erreicht werden.

Wie läuft eine Restschuldbefreiung ab?

Seit einer Gesetzesänderung 2020 wird die Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren erteilt (zuvor waren es sechs Jahre). Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten nachgekommen sind. Das bedeutet insbesondere: 

  • Sie haben den Insolvenzantrag wahrheitsgemäß ausgefüllt und keine bewusst falschen Angaben über Ihr Vermögen, Ihre Schulden oder Ihre Gläubiger*innen gemacht. 
  • Sie haben während des Insolvenzverfahrens Ihre Auskunfts- und Mitteilungspflichten erfüllt und den*die Insolvenzverwalter*in über neue Schulden, einen Umzug oder einen neuen Job informiert.
  • Sie haben sich um ein regelmäßiges Einkommen bemüht, um Ihre Schulden so gut es geht abzubezahlen (Erwerbsobliegenheit). 
  • Sie haben keine Insolvenzstraftat begangen, nicht über Ihre Verhältnisse gelebt und einzelne Gläubiger*innen nicht bevorzugt. 

Am letzten Tag des Insolvenzverfahrens erteilt Ihnen das Insolvenzgericht in der Regel die Restschuldbefreiung. Das ist für gewöhnlich drei Jahre nach Beginn der Wohlverhaltensphase der Fall. In der Regel werden Sie darüber schriftlich informiert. 

Rechtskräftig wird der Beschluss des Gerichts zwei Wochen später. So lange haben Sie Zeit, Beschwerde dagegen einzulegen. Jetzt ist die Wohlverhaltensphase endgültig vorbei und Sie sind in der Regel Ihre Schulden los. Auf diesen Tag haben Sie drei Jahre lang hingearbeitet und können stolz sein, dieses Ziel erreicht zu haben.

Ist man nach Restschuldbefreiung schuldenfrei?

Alle Schulden, die Sie vor der Insolvenz hatten, werden mit der Restschuldbefreiung gelöscht. Sie sind wieder schuldenfrei und können den wirtschaftlichen Neustart wagen.  
Es gibt aber Ausnahmen: Neue Schulden, die Sie während der Wohlverhaltensphase gemacht haben, bleiben bestehen, und Ihre Gläubiger*innen haben das Recht, einen Vollstreckungsbescheid gegen Sie zu erwirken.  

Wenn Sie unmittelbar vor oder während des Insolvenzverfahrens Geld für einen luxuriösen Lebensstil verschwenden, kann das Gericht Ihnen sogar die Restschuldbefreiung für sämtliche Schulden verweigern. 

Wenn Sie einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt haben, sind diese Kosten nach Abschluss des Verfahrens vielleicht noch offen. Sie können in Raten abbezahlt werden. Sollten Sie auch dazu nicht in der Lage sein, wird der Staat Ihnen die Verfahrenskosten erlassen.

Wie geht es weiter nach der Restschuldbefreiung?

Wenn Sie sich redlich verhalten haben, sind Sie nach Ihrem Insolvenzverfahren schuldenfrei, unabhängig davon, ob Sie eine Verbraucherinsolvenz oder eine Regelinsolvenz durchlaufen haben. Sie sind jetzt von allen Verbindlichkeiten befreit und können beruflich wieder voll durchstarten. Dabei steht es Ihnen grundsätzlich frei, ob Sie Ihre bisherige Selbstständigkeit fortsetzen, ob Sie ein neues Unternehmen gründen oder von der Selbstständigkeit in die Anstellung wechseln. Wie Sie Ihr Einkommen sichern, ist ab sofort wieder allein Ihre Entscheidung. Auch mit Ihren Einnahmen können Sie tun und lassen, was Sie wollen – die Zeiten, wo Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens abgeben mussten, sind vorbei. 

Sollten Sie sich allerdings wieder verschulden, können Sie nicht sofort wieder eine Insolvenz samt dreijähriger Wohlverhaltensphase durchlaufen. Dann gelten für Sie bestimmte Sperrfristen. Eine erneute Restschuldbefreiung kann Ihnen frühestens nach elf Jahren erteilt werden.  

Es ist also besonders wichtig, dass Sie nach der Restschuldbefreiung nicht in alte Muster zurückfallen, die zu Ihrer Zahlungsunfähigkeit geführt oder dazu beigetragen haben. Gehen Sie fortan mit Ihrem Geld besonders sorgsam um, behalten Sie Ihr Konto im Blick und ergreifen Sie frühzeitig Gegenmaßnahmen, sobald es finanziell eng werden könnte. Unsere Vorlage für eine Liquiditätsplanung hilft Ihnen dabei. Diese finden Sie in unserer Werkzeugkiste. 

Was passiert mit der Schufa nach der Restschuldbefreiung?

Einige Nachwirkungen hat Ihre Insolvenz trotz Restschuldbefreiung noch: Im Insolvenz-Portal, aber auch bei der Schufa und anderen Wirtschaftsauskunfteien wird der Eintrag über Ihre Insolvenz und Ihre Restschuldbefreiung nicht sofort gelöscht. Auch die alten Schufa-Einträge über Ihre Schulden, die ja eigentlich mit der Restschuldbefreiung ungültig geworden sind, werden nicht sofort gelöscht, sondern zunächst nur mit einem Erledigungsvermerk versehen. Wer sich bei der Schufa über Sie informiert, weiß also, dass Sie in der Vergangenheit zahlungsunfähig waren. Das bedeutet, dass Sie jetzt zwar schuldenfrei sind, Ihre Kreditwürdigkeit jedoch noch nicht wiederhergestellt ist. 

Aber es gibt in dieser Hinsicht gute Nachrichten: Im März 2023 hat die Schufa bekannt gegeben, dass sie die Speicherdauer für Privatinsolvenzen ab sofort von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt. Seitdem müssen Sie nicht mehr fürchten, nach der Restschuldbefreiung jahrelang als nicht kreditwürdig zu gelten. Das Versprechen, durch ein Insolvenzverfahren noch einmal von vorn anfangen zu können, wird endlich eingelöst. 

Die Schufa ist mit diesem Schritt dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zuvorgekommen. Im Dezember 2023 hat das Gericht entschieden, dass private Auskunfteien Daten aus öffentlichen Registern wie dem Insolvenzregister nicht länger speichern dürfen, als die öffentlichen Register selbst.

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Ist man nach der Restschuldbefreiung wieder kreditwürdig?

Die Schufa-Einträge über Ihre alten Schulden und die Restschuldbefreiung wirken sich negativ auf Ihre Kreditwürdigkeit aus und können Ihnen beim Abschluss von Verträgen im Wege stehen. Einen Kredit von der Bank werden Sie in den ersten sechs Monaten nach der Restschuldbefreiung vermutlich nicht oder nur dann erhalten, wenn eine kreditwürdige Person für Sie bürgt. 

Falls Sie trotz Insolvenz eine neue Firma gründen möchten, kann es daher sein, dass Sie Schwierigkeiten bei der Finanzierung bekommen. Ihren Traum müssen Sie wegen Ihres Schufa-Eintrags aber trotzdem nicht begraben. Es gibt einiges, was Sie tun können: 

  • Legen Sie der Bank und/oder den Menschen, die bereit sind, Ihnen einen Privatkredit oder eine Bürgschaft zu geben, einen soliden Businessplan vor, der nicht das Blaue vom Himmel verspricht, aber zeigt, dass Sie regelmäßig genug Geld verdienen werden, um die Kreditraten zu bezahlen.  
  • Starten Sie Ihr neues Unternehmen möglichst klein und mit wenig Kapital – das macht Sie von Bankkrediten unabhängig und hält das Risiko im Rahmen.  
  • Machen Sie deutlich, dass Sie aus der Insolvenz gelernt haben. Ihre Finanzen sind jetzt geordnet und Sie wissen, was zu tun ist, damit das so bleibt. 

Fazit: Restschuldbefreiung – und dann?

Wenn Sie sich während des Insolvenzverfahrens an die Spielregeln halten und sich redlich darum bemühen, Ihre Schulden abzubezahlen, erteilt Ihnen das Gericht nach einer dreijährigen Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung. Ein großer Tag! Ihre Schulden werden gelöscht und Sie können wieder selbstbestimmt Entscheidungen treffen. 

In den ersten Monaten danach werden Sie allerdings noch die Folgen Ihrer Insolvenz spüren: Vielleicht müssen Sie noch gestundete Verfahrenskosten zurückzahlen. Auch Ihr Schufa-Eintrag wird es Ihnen wahrscheinlich noch eine Zeit lang erschweren, einen Kredit zu bekommen oder einen Leasingvertrag abzuschließen. Aber nach und nach gewinnen Sie Ihre volle Freiheit zurück und können wieder selbstbestimmt am wirtschaftlichen Leben teilnehmen. 

Achten Sie darauf, jetzt nicht wieder in alte Muster zu verfallen. Sie haben durch Ihre Insolvenz viel gelernt und wissen, wie Sie Ihre Finanzen im Griff behalten. Nutzen Sie dieses Wissen und sorgen Sie dafür, dass Sie nicht erneut in Schulden abrutschen. Dann können Sie sich auf ein Leben ohne Geldsorgen freuen.

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bhp