100% kostenlos
dank öffentlicher
Förderung!
Jetzt für Ihr kostenlosens Check-In-Gespräch registrieren!
Die persönliche Betreuung am Telefon und die Gruppentrainings sind exklusiv für Soloselbstständige und Kleinunternehmen aus Hamburg.
Das umfangreiche digitale Angebot von InStart steht allen Selbstständigen offen, die schneller aus der Krise kommen wollen. Es umfasst neben Tools auch Webinare und ist 100% kostenlos.
Viele Restaurantinhaber*innen und Wirt*innen haben wirtschaftlich zu kämpfen. Energie, Personalkosten, Lebensmittel – alles ist teurer geworden. Und ausgerechnet jetzt steigt die Mehrwertsteuer nach über drei Jahren in der Gastronomie wieder auf 19 Prozent.
Sich darüber aufzuregen, bringt allerdings wenig. Besser ist es, aktiv zu werden. Im folgenden Artikel haben wir ein paar Vorschläge für Sie gesammelt, wie Sie auf die Steuererhöhung reagieren können.
Während der Corona-Pandemie entschied die damalige Bundesregierung, die angeschlagene Gastronomiebranche mit einer Senkung des Mehrwertsteuersatzes zu entlasten. Zum 1. Juli 2020 wurde die Mehrwertsteuer für Speisen im Restaurant oder Café von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Nach dem Ende der Corona-Pandemie wurde diese Ausnahmeregelung wegen der darauffolgenden Energiekrise und der hohen Inflation bei Lebensmitteln mehrmals verlängert, zuletzt bis Ende des Jahres 2023.
Im November 2023 hat Ampelkoalition beschlossen, dass die Zeit der reduzierten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wie angekündigt am 31. Dezember 2023 beendet werden soll. Das bedeutet, dass Speisen, die vor Ort verzehrt werden, seit dem 1. Januar 2024 wieder dem normalen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent unterliegen.
Für Bars und Clubs ändert sich dadurch wenig, denn Getränke (außer Wasser und Kuhmilch) waren nie von der reduzierten Mehrwertsteuer betroffen. Auch Lieferdienste oder Imbisse, die Speisen ausschließlich zum Mitnehmen verkaufen, sind nicht betroffen. Sie müssen nach wie vor nur sieben Prozent Mehrwertsteuer auf ihre Preise aufschlagen.
Die Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen im Sommer 2020 war eine Subventionsmaßnahme, um die durch die Corona-Krise hart getroffene Gastronomie zu unterstützen. Weil auf die Pandemie mit der Energiekrise direkt die nächste Krise folgte, unter der Restaurants und Cafés besonders zu leiden hatten, wurde diese Maßnahme mehrmals verlängert.
Dennoch war die Steuersenkung nie auf Dauer angelegt, sondern von Anfang an als zeitlich begrenzte Hilfsmaßnahme gedacht. Es war daher absehbar, dass die Mehrwertsteuer in der Gastronomie wieder angehoben werden würde – auch wenn dieser Schritt für viele Betriebe eine enorme Herausforderung darstellt.
Kostenfreie Beratung für Hamburger Selbstständige und Kleinunternehmer*innen
Die Mehrwertsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Es handelt sich dabei um eine Konsum- und Verbrauchssteuer, die Verbraucher*innen mit jedem Kauf einer Ware oder Dienstleistung bezahlen. Steuerrechtlich korrekt sind die Begriffe Umsatzsteuer und Vorsteuer, die Sie vermutlich aus Ihrer Steuererklärung und von der monatlichen Vorsteueranmeldung kennen.
In Deutschland gilt ein regulärer Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent und ein ermäßigter Steuersatz von sieben Prozent auf Waren des täglichen Bedarfs oder auf Dinge, die der Bildung oder der gesellschaftlichen Teilhabe dienen. So werden Obst, Eier, Bücher, Eintrittskarten oder Bahntickets mit sieben Prozent besteuert, während für Getränke, Mode oder Möbel 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden.
Allerdings gibt es im deutschen Steuerrecht unzählige unlogische Beispiele. Warum etwa werden Süßkartoffeln als „Luxusgüter“ behandelt und mit 19 Prozent Umsatzsteuer belegt, Trüffel aber nicht? Warum wird Obst weniger versteuert als Obstsaft? Warum müssen Eltern beim Kauf von Babynahrung 19 Prozent Mehrwertsteuer zahlen, während für Hundefutter nur sieben Prozent fällig werden?
Solche bürokratische Ungereimtheiten finden sich auch in der Gastronomie. So gilt für stilles Wasser der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, für Sprudelwasser nicht. Aber während derartige Kuriositäten es lediglich etwas kompliziert machen, den Überblick zu behalten, ist eines für viele Gastronom*innen ein echtes Ärgernis: Die Tatsache, dass für Speisen, die geliefert oder mitgenommen werden, nur sieben Prozent Mehrwertsteuer anfallen, aber Speisen, die vor Ort verzehrt werden, seit dem 1. Januar 2024 wieder mit 19 Prozent besteuert werden.
Für Gastronom*innen ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer ein schwerer Schlag. Viele von ihnen sagen, sie hätten keine Reserven mehr. Sie befürchten, dass die Gäste wegbleiben, wenn die gestiegene Steuer auf die Preise aufgeschlagen wird. Daher haben Vertreter*innen der Gastronomiebranche zuletzt vehement, aber vergebens dafür geworben, die Steuersenkung nicht auslaufen zu lassen, um Betriebsschließungen zu verhindern.
Ökonom*innen hingegen sehen keine Rechtfertigung mehr für die Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung. Diese Maßnahme habe in Krisenzeiten ihr Soll erfüllt, sei aber für den Staat sehr teuer. Das Bundesfinanzministerium hatte das Volumen der Umsatzsteuerreduzierung in der Gastronomie immerhin auf 3,4 Milliarden EUR beziffert.
Auch wenn die Mehrwertsteuererhöhung verständlicherweise auf Verärgerung stößt und bei vielen zu schlaflosen Nächten führt, hilft es wenig, sich darüber aufzuregen. Stattdessen sollten Sie lieber prüfen, was Sie tun können, um die Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung im Rahmen zu halten, damit Sie Ihren Betrieb in seine sichere Zukunft führen können.
Lassen Sie sich nicht durch die öffentliche Diskussion verunsichern. Nicht alle Betriebe haben gleichermaßen unter den Folgen der Mehrwertsteuererhöhung zu leiden. Ermitteln Sie in Ruhe, welche Bestandteile Ihres Angebots jetzt wieder von der regulären Mehrwertsteuer betroffen sind und wie groß der Anteil an Ihrem gesamten Umsatz ist.
Denken Sie daran, dass sich Getränke oder Speisen „to go“ nicht verteuert haben: Für Getränke galt auch während der letzten drei Jahre der reguläre Steuersatz von 19 Prozent. Speisen, die außer Haus verzehrt werden, werden auch weiterhin mit nur sieben Prozent Mehrwertsteuer belastet.
Immer mehr Menschen lassen sich das Essen von ihrem Lieblingsrestaurant nach Hause liefern. Prüfen Sie, ob und wie Sie an diesem Trend teilhaben können. Kooperieren Sie mit bekannten Lieferdiensten oder organisieren Sie diesen Service selbst. So können Sie eventuell Umsatzverluste infolge der Mehrwertsteuererhöhung ausgleichen. Zudem gilt für gelieferte Speisen nach wie vor der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent, hier greift die Erhöhung der Umsatzsteuer in der Gastronomie also nicht.
Sie können auch darüber nachdenken, zwei Speisekarten mit unterschiedlichen Preisen anzubieten, je nachdem, wo die Speisen verzehrt werden. Das lässt sich gegenüber Ihren Kund*innen mit dem unterschiedlichen Mehrwertsteuersatz begründen. Zugleich können Sie die günstigeren Außer-Haus-Preise als Verkaufsargument nutzen, um dieses Segment zu stärken.
Ob Ihre Gäste eine Preiserhöhung mittragen werden oder nicht, ist schwer abzuschätzen. Am besten, Sie versuchen in persönlichen Gesprächen herauszufinden, wie Ihre Gäste reagieren werden. Falls Sie befürchten müssen, durch eine Preisanpassung Umsatz zu verlieren, können Sie versuchen, die Kosten zu senken. Das kann etwa durch eine kluge Überarbeitung der Speisekarte (Verkleinerung des Angebots) oder durch Einsparungen bei den Energiekosten gelingen (lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber Steigende Energiekosten: Das können Sie tun). Auch bei den Einkaufspreisen für Lebensmittel lässt sich mitunter noch Einsparpotenzial entdecken. All diese Maßnahmen können helfen, Ihr Budget zu entlasten, sodass Sie die Steuererhöhungen zumindest nicht in vollem Umfang weitergeben müssen.
Was Sie jetzt nicht tun dürfen: Die Augen verschließen und hoffen, dass es „schon irgendwie gutgeht“. Kalkulieren Sie Ihre Kosten und Ihre Erträge kühl durch und prüfen Sie dann, welche Maßnahmen erforderlich und sinnvoll sind. Wenn Sie feststellen, dass sich Ihre wirtschaftliche Situation zuspitzt, sollten Sie sich so schnell wie möglich Hilfe suchen und die Dinge anpacken. Warten Sie nicht, bis sich Schulden anhäufen, und nehmen Sie auf keinen Fall einen Kredit auf, um Ihre Liquidität zu retten. Sollten Sie bereits Schulden haben, die Sie absehbar nicht zurückzahlen können, kann auch ein Insolvenzverfahren eine Lösung sein (für mehr Informationen empfehlen wir unsere Ratgeber Liquiditätsengpass erkennen und vermeiden und Insolvenz – ist das was für mich?).
Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz? Was kommt für mich in Frage?
Machen Sie den Test.
Gastronom*innen aus Hamburg, die sich Sorgen wegen der Mehrwertsteuererhöhung 2024 machen, können sich kostenfrei an InStart wenden. Wir sind für Sie da und überlegen gemeinsam mit Ihnen, was Sie tun können. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin für eine telefonische Beratung.
Wenn eine Preiserhöhung unvermeidlich ist, sollten Sie diesen Schritt mutig gehen. Es bringt nichts, ein Unternehmen weiterzuführen, dass auf Dauer nicht rentabel ist. Wichtig ist, dass Sie transparent und offen kommunizieren. Viele Gäste werden Verständnis haben, wenn Sie Ihnen erklären, dass die Preiserhöhung eine Folge der Mehrwertsteuer-Änderung ist und nicht aus eigenem Profitstreben folgt. Dass Gute ist, dass durch die Erfahrungen der Corona-Pandemie viele Menschen den Wert von Restaurants und Cafés als soziale Treffpunkte wieder zu schätzen wissen! Sie gönnen sich den Restaurantbesuch bewusster als früher und sind daher teilweise auch eher bereit, die gestiegenen Preise zu zahlen.
Nutzen Sie Aushänge, Ihre Website, Social-Media oder Ihre Speisekarte, um über die Ursachen der Preiserhöhung aufzuklären. Schulen Sie auch Ihre Mitarbeiter*innen, damit sie professionell und sachlich auf Gästeanfragen oder -beschwerden reagieren können.
Die Mehrwertsteuererhöhung in der Gastronomie zum 1. Januar 2024 mag ärgerlich sein, war jedoch absehbar. Statt sich dem allgemeinen Unmut hinzugeben, sollten Sie als Unternehmer*in proaktiv handeln. Es gibt einiges, was Sie tun können, um die Auswirkungen der Steuererhöhung zu minimieren und Ihr Geschäft weiterhin erfolgreich zu führen. Sie können etwa die Speisekarte verkleinern, um Kosten zu sparen, oder verstärkt auf den Außer-Haus-Verkauf setzen, für den die Steuererhöhung nicht gilt. Auch vor Preiserhöhungen sollten Sie nicht zurückschrecken, wenn diese unvermeidlich sind. Wenn Sie diesen Schritt Ihren Gästen gegenüber offen kommunizieren, dürfen Sie auf Verständnis hoffen.
Sprechen Sie mit unseren Berater*innen über Ihre Situation, um zu klären, wie Sie aus der Krise kommen und was die nächsten Schritte sind.
Montag und Mittwoch 9 bis 18 Uhr
Dienstag und Freitag von 9 bis 13 Uhr
Donnerstag von 15 bis 18 Uhr
Für Soloselbstständige und Kleinunternehmen aus Hamburg.