Änderungen 2026: Wissenswertes für Selbstständige

Was ändert sich 2026? Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Selbstständige und Kleinunternehmer*innen zusammengefasst.

Porträt einer Frau in einer Schuhmanufaktur
Inhalt

2026 bringt einige gesetzliche Änderungen, die für Selbstständige wichtig sind. Ob höhere Freibeträge bei der Steuer, neue Sozialversicherungsgrenzen oder EU-Vorgaben – hier bekommen Sie einen kompakten Überblick. Mit vielen Tipps, was die neuen Regeln konkret für Sie bedeuten und wie Sie sie umsetzen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mindestlohn steigt auf 13,90 EUR pro Stunde, die Minijob-Grenze auf 603 EUR pro Monat
  • Steuer: Grundfreibetrag erhöht sich auf 12.348 EUR – mehr Einkommen bleibt steuerfrei
  • Grundsicherung ersetzt Bürgergeld – strengere Wohn- und Vermögensregeln, keine höheren Sätze
  • Neue Sozialversicherungsgrenzen – nur für Gutverdienende relevant
  • Solidaritätszuschlag entfällt für fast alle – Freigrenze wird erneut angehoben
  • Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie sinkt auf 7 Prozent
  • Neue Regeln für Unternehmen: Widerrufsbutton im Onlinehandel, strengere Verpackungsvorgaben, Rücknahmepflichten für Elektrogeräte

KOSTENFREIE BERATUNG

Für Hamburger Soloselbstständige und Kleinunternehmer*innen

Was ändert sich 2026 beim Mindestlohn und bei der Minijob-Grenze?

Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 EUR pro Stunde (von 12,83 EUR). Das ist für viele, die neben ihrer Selbstständigkeit jobben, eine gute Nachricht, denn mehr Lohn bedeutet mehr Sicherheit.

Gleichzeitig steigt auch die Grenze für Minijobs: Ab 2026 darf man bis zu 603 EUR pro Monat verdienen, ohne Abgaben zur Sozialversicherung zahlen zu müssen.

Was heißt das für Sie konkret?

  • Wenn Sie selbst einen Minijob machen, dürfen Sie 2026 etwas mehr dazuverdienen. Durch den höheren Mindestlohn brauchen Sie ggf. weniger Stunden für denselben Betrag. Trotzdem gilt: Achten Sie auf eine genaue Stundenabrechnung, um nicht versehentlich über die Grenze zu rutschen.
  • Wenn Sie jemandem einen Minijob anbieten, zum Beispiel für Bürohilfe, Lager oder Verkauf, dann steigen Ihre Kosten. Wer 603 EUR zahlt, darf 2026 nur noch rund 43 Stunden im Monat ansetzen (statt bisher rund 48).

Wie hoch wird der Grundfreibetrag 2026 sein?

Ab 2026 steigt der Grundfreibetrag auf 12.348 EUR pro Jahr. Das bedeutet: Erst wenn Ihr Gewinn darüber liegt, müssen Sie überhaupt Einkommensteuer zahlen. Gerade für Selbstständige mit geringen oder schwankenden Einkünften ist das eine wichtige Entlastung.

Was bringt der höhere Freibetrag?

  • Steuerfreie Einkünfte: Bis 12.348 EUR müssen Sie keine Einkommensteuer zahlen.
  • Weniger Vorauszahlungen: Falls das Finanzamt bislang zu hohe Abschläge verlangt hat, können Sie jetzt eine Anpassung der Einkommensteuervorauszahlung beantragen – das schont Ihre Liquidität.
  • Mehr Geld für Ihren Alltag: Jeder EUR, den Sie nicht an Steuern zahlen, steht Ihnen für Miete, Krankenversicherung, Rücklagen oder Investitionen zur Verfügung.

Tipp: Wenn Sie längere Zeit keine Steuererklärung gemacht haben, sollten Sie das unbedingt nachzuholen. Wie das geht, lesen Sie in unserem Ratgeber Steuererklärung selbst machen – Tipps für Selbstständige.

Was ändert sich 2026 in der Sozialversicherung?

Zum 1. Januar 2026 steigen die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden – alles, was darüber liegt, bleibt beitragsfrei. Das heißt, das gesetzliche Gutverdiener*innen jetzt mehr in die Sozialversicherung einzahlen müssen – für die meisten von Ihnen ändert sich jedoch nichts.

Die neuen Grenzwerte 2026:

Bereich Neue Grenze (jährlich) Neue Grenze (monatlich)
Kranken- und Pflegeversicherung 69.750 EUR 5.812,50 EUR
Rentenversicherung 101.400 EUR 8.459,00 EUR

Was bedeutet das für Ihre Planung?

  • Wer über diese Grenzen verdient, zahlt auf das Mehr keine zusätzlichen Beiträge.
  • Wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind und ein hohes Einkommen erzielen, steigen Ihre Monatsbeiträge.
  • Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist zwar möglich, aber nicht immer ratsam. Prüfen Sie genau, was das langfristig für Sie bedeutet.

Steigende Beiträge für die Krankenversicherung

Die steigenden Kosten in der Gesundheitsversorgung führen dazu, dass viele gesetzliche Krankenkassen 2026 ihren Zusatzbeitrag erhöhen. Dieser Zusatzbeitrag wird von jeder Kasse individuell erhoben und zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent erhoben. Tipp: Prüfen Sie, ob sich ein Wechsel der Krankenkasse für Sie lohnt. Das ist unkompliziert möglich und kann zu deutlichen Einsparungen führen. 

Auch die privaten Krankenversicherungen erhöhen 2026 wieder ihre Beiträge, teils erheblich. Hier ist ein Wechsel des Versicherungsanbieters nicht so einfach möglich, aber Sie können vielleicht in einen günstigeren Tarif Ihres Versicherers wechseln. Was Sie tun können, wenn Sie Ihre Krankenversicherung nicht mehr bezahlen können, haben wir in unserem Ratgeber Schulden bei der Krankenkasse: Tipps für Selbstständige zusammengefasst. 

Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld: Was ändert sich 2026?

Das Bürgergeld wird 2026 zur neuen Grundsicherung für Erwerbsfähige weiterentwickelt. Das Ziel der Reform: mehr Anreize zur Arbeitsaufnahme und geringere Kosten für den Staat. Für viele Selbstständige mit geringen Einnahmen bleibt die Grundsicherung zwar zugänglich, die Bedingungen verschärfen sich jedoch (mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber Neue Grundsicherung: Das sollten Selbstständige wissen).

Was ändert sich?

  • Wegfall der Wohnkosten-Schonfrist: Wer eine teure Wohnung hat, kann sofort aufgefordert werden, sich etwas Günstigeres suchen – nicht erst nach einem Jahr, wie bisher.
  • Strengere Vermögensprüfung: Die bisherigen Freibeträge entfallen. Wie viel Sie behalten dürfen, richtet sich wieder nach Ihrem Alter.
  • Leistungssätze bleiben gleich: Die monatlichen Beträge für den Lebensunterhalt werden 2026 nicht erhöht.

Tipp: Prüfen Sie, ob Sie Anspruch haben, zum Beispiel mit unserem Bürgergeld-Rechner. Auch wenn die Hürden steigen – eine Grundsicherung steht Ihnen weiterhin zu.

Wird die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag 2026 erneut angehoben?

Ja – aber das hat für die meisten Selbstständigen keine Auswirkungen, denn sie zahlen ohnehin keinen Soli mehr. Der Solidaritätszuschlag wird nämlich erst ab 20.350 EUR Einkommensteuer fällig, und das sind weniger als 10 Prozent der Einkommensteuerpflichtigen in Deutschland.

Wie hoch ist der Steuersatz in der Gastronomie ab 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für die Gastronomie-Branche eine wichtige Änderung: Der Umsatzsteuersatz auf Speisen wird auf 7 Prozent gesenkt. Bisher galten – nach mehreren Übergangsregelungen – oft wieder die 19 Prozent. Für viele Betriebe ist das eine willkommene Entlastung, nicht nur für Restaurants, sondern auch für Bäckereien oder Lieferservices.

Aber: Die Regel gilt nur für Speisen, nicht für Getränke. Wer also z. B. ein Kombi-Menü mit Kaffee verkauft, muss weiterhin genau unterscheiden.

Das sollten Sie jetzt tun:

  • Preise und Kassensysteme prüfen: Stimmen die Steuersätze auf Ihren Rechnungen?
  • Kalkulation überarbeiten: Der reduzierte Steuersatz kann Ihre Marge verbessern – oder Spielraum für Preissenkungen schaffen.
  • Abgrenzung dokumentieren: Speisen und Getränke müssen auf Ihren Belegen getrennt ausgewiesen sein.

Neue Regel für den Online-Handel: Ab wann wird der Widerrufsbutton verpflichtend?

Ab Juni 2026 muss der Widerruf im Online-Handel genauso einfach sein wie der Kauf. Das heißt: Wer Produkte oder Dienstleistungen über das Internet verkauft, muss ab dem 19. Juni 2026 einen Widerrufsbutton einführen. Die neue EU-Verbraucherschutzregel stellt klare Anforderungen an Ihre Website:

  • Ein deutlich sichtbarer Button, mit dem der Widerruf eingeleitet werden kann.
  • Eine Bestätigungsseite, über die der Widerruf abgeschlossen und dokumentiert wird.

Diese Vorgabe betrifft alle Online-Shops, in denen Verträge digital abgeschlossen werden – egal ob für physische Produkte, digitale Inhalte oder Services.

Was sollten Sie jetzt tun?

  • Technische Prüfung Ihrer Website: Ist ein Widerrufsbutton integrierbar? Wo wäre er gut sichtbar?
  • Umsetzung vorbereiten: Auch wenn die Regel erst Mitte 2026 gilt – je früher Sie umstellen, desto besser.
  • Rechtssicherheit prüfen: Achten Sie auf DSGVO-Konformität und eine klare Nutzerführung.

Tipp: Ein einfacher Widerruf stärkt das Vertrauen Ihrer Kund*innen – und schützt Sie vor teuren Abmahnungen. Falls Sie kein Shop-System nutzen: Klären Sie mit Ihren Webentwickler*innen, wie eine individuelle Lösung aussehen kann. 

Worum geht es in der neuen EU-Verpackungsverordnung?

Ab dem 12. August 2026 gilt eine neue EU-Verpackungsverordnung, die darauf abzielt, Verpackungsmüll zu reduzieren und Recycling zu erleichtern. Verpackungen dürfen nicht mehr überdimensioniert sein und müssen sich gut wiederverwerten lassen.

Die neue Verordnung betrifft alle, die Produkte verpackt verkaufen oder versenden. Auch kleine Unternehmen müssen sich darauf einstellen – Ausnahmen gibt es kaum.

Was ändert sich konkret? Übergroße Verpackungen werden verboten, Materialien müssen sich leicht trennen lassen (z. B. Papier von Kunststoff) und Verpackungen müssen Infos zur Recyclingfähigkeit tragen.

Das sollten Sie jetzt tun:

  • Verpackungen prüfen: Sind sie wirklich notwendig, trennbar, sparsam?
  • Lieferant*innen ansprechen: Gibt es umweltfreundlichere Alternativen?
  • Kund*innen informieren: Kommunizieren Sie Ihre nachhaltigen Schritte – das schafft Vertrauen.

Tipp: Nachhaltige Verpackungen sind nicht nur gesetzlich gefordert – sie verbessern auch Ihr Image. Viele Verbraucher*innen achten beim Einkauf inzwischen gezielt darauf.

Änderungen 2026 beim Handel mit Elektrogeräten

Am 1. Januar 2026 tritt das neue Elektrogesetz (ElektroG4) in Kraft. Es betrifft alle, die Elektrogeräte herstellen, importieren oder verkaufen – ob online oder stationär. Der Grund für die Reform: Lithium-Ionen-Akkus in vielen Geräten bergen Entsorgungsrisiken. Gleichzeitig sollen mehr Altgeräte recycelt werden, um Ressourcen zu schonen.

Das Elektrogesetz beinhaltet erweitere Rücknahmepflichten für Altgeräte. Außerdem müssen Kund*innen beim Kauf gefragt werden, ob ein Altgerät zurückgegeben werden soll und sie müssen über Rückgabemöglichkeiten informiert werden. Neu ist auch: E-Zigaretten gelten als Elektrogeräte und müssen daher getrennt gesammelt und entsorgt werden.

  • Rücknahmeprozesse technisch vorbereiten.
  • Versandlösungen oder Rücknahmestellen organisieren.
  • Checkout-Texte und Rechtstexte überarbeiten.

Fazit: Das bringt 2026

2026 bringt für einige Branchen neue Pflichten, aber auch Erleichterungen, etwa durch den erhöhten Steuerfreibetrag oder die Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie. 

Gerade in der Krise zählt jeder Euro – und jede Entscheidung, die Sie heute treffen, kann Ihre Selbstständigkeit von morgen stärken. InStart hilft Ihnen, jetzt die richtigen Schritte zu gehen. Melden Sie sich noch heute an und machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft. 

FAQ: Die wichtigsten Änderungen 2026 für Selbstständige

Was ändert sich 2026 für Selbstständige?

Diese Änderungen werden 2026 für Selbstständige relevant:

  • Mindestlohn steigt auf 13,90 EUR pro Stunde
  • Minijob-Grenze steigt auf 603 EUR pro Monat bzw. 7.236 EUR pro Jahr
  • Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt auf 12.348 EUR jährlich
  • Sozialversicherung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen – nur relevant für Gutverdiener*innen
  • Neue Grundsicherung ersetzt das Bürgergeld
  • Solidaritätszuschlag: Freigrenze erhöht – betrifft jedoch nur wenige

Diese branchen- und unternehmensbezogenen Gesetze gelten ab 2026:

  • Gastronomie: Umsatzsteuer auf Speisen dauerhaft bei 7 Prozent
  • Onlinehandel: Widerrufsbutton ab Juni 2026 verpflichtend
  • Verpackungsverordnung: Strengere Regeln für Materialeinsatz und Recyclingfähigkeit
  • Elektrogesetz (ElektroG4): Rücknahmepflichten für Altgeräte, neue Regeln für E-Zigaretten
Was ändert sich 2026 steuerlich?

Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 EUR. Für viele Selbstständige bedeutet das: Sie zahlen weniger Einkommensteuer und können ihre Vorauszahlungen reduzieren. Auch der Soli entfällt für fast alle vollständig. Die Umsatzsteuer auf Speisen sinkt auf 7 Prozent.

Was ändert sich 2026 für Kleinunternehmer*innen?

Die Kleinunternehmerregel bleibt unverändert. Die Umsatzgrenzen liegen weiterhin bei:

  • 22.000 EUR Umsatz im Vorjahr und
  • 50.000 EUR Umsatz im laufenden Jahr

Wenn Sie unter diesen Grenzen bleiben, müssen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen oder abführen.
Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob Sie (noch) unter die Kleinunternehmerregel fallen und ob diese Regelung für Ihre Situation sinnvoll ist. InStart bietet dazu einen praktischen Schnell-Check – jetzt kostenlos anmelden und den Check und viele weitere Tools nutzen. 

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bhp