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Inhalt
Kaum jemand macht sie gerne: die Steuererklärung. Deshalb überlassen viele Selbstständige diese Aufgabe den Steuerberater*innen. Aber was, wenn dafür kein Geld mehr da ist? Dann können Sie Ihre Steuererklärung auch selbst machen. Das ist dank digitaler Steuerprogramme gar nicht so schwer und zahlt sich in jedem Fall aus!
Gehen Sie an diese Aufgabe heran, erst recht, wenn Ihre letzte Steuererklärung schon länger zurückliegt und Sie Schulden beim Finanzamt haben. Haben Sie keine Angst, Fehler zu machen. Auch wenn Sie vielleicht nicht alles richtig machen: Jede Steuererklärung ist besser als keine.
Gerade, wenn ein Unternehmen in der Krise steckt und das Geld knapp wird, verzichten viele Selbstständige auf die Hilfe ihres Steuerberatungsbüros. Sie fürchten, die Rechnung nicht bezahlen zu können und versuchen, an jeder Ecke zu sparen. Aber anstatt dann die Steuererklärung selbst zu machen, ignorieren sie das Problem. Manchmal sogar über Jahre.
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Das kann jedoch teuer werden. Wenn das Finanzamt von Ihnen keine Steuererklärung bekommt, kann es ein Zwangsgeld festsetzen. Reagieren Sie dann immer noch nicht, werden Ihre Einnahmen geschätzt. Und zwar eher zu hoch als zu niedrig. Die Folge: Das Finanzamt verlangt höhere Steuern von Ihnen, als Sie eigentlich zahlen müssten. Und das ausgerechnet in einer Situation, in der Sie ohnehin jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Zudem drohen Verspätungszuschläge und es kann Ihnen sogar als Steuerhinterziehung ausgelegt werden, wenn Sie trotz mehrfacher Erinnerung durch das Finanzamt keine Steuererklärung abgeben. Schließlich richtet sich auch die Höhe Ihrer Krankenkassenbeiträge unter Umständen nach dem zu versteuernden Einkommen. Wird dieses zu hoch geschätzt, wirkt sich das womöglich auch auf Ihre Krankenkassenbeiträge aus.
Die gute Nachricht ist: Wenn Sie aufgrund einer Schätzung hohe Schulden beim Finanzamt und ggf. auch gegenüber der Krankenkasse haben, können Sie diese ganz einfach dadurch reduzieren, dass Sie Ihre Steuererklärung nachträglich einreichen und damit nachweisen, dass Sie in der fraglichen Zeit deutlich weniger Gewinn gemacht haben als von den Behörden angenommen. Dann wird Ihr Steuerbescheid geändert und Ihre Steuerschulden werden kleiner oder lösen sich vielleicht sogar in Luft auf.
Und es wird noch besser: Sie können Ihre Steuererklärung auch für mehrere Jahre rückwirkend machen, denn ein Steuerbescheid, der auf einer Schätzung basiert, wird immer unter Vorbehalt ausgestellt und kann durch eine nachträglich eingereichte Steuererklärung korrigiert werden.
Es lohnt sich also in mehrfacher Hinsicht, Ihre Steuererklärung abzugeben, und Sie sollten unter keinen Umständen darauf verzichten – gerade wenn es geschäftlich mal nicht so gut läuft.
Keine Sorge, Sie müssen bei Ihrer Steuererklärung nicht auf Anhieb alles richtig machen. Sollte etwas fehlen oder unstimmig sein, fragt das Finanzamt häufig nochmal nach. Besser ist es natürlich, wenn Sie sich von sich aus beim Finanzamt melden und nachfragen, wenn Sie etwas nicht verstehen. Das Finanzamt ist zu einer Mitwirkung verpflichtet. Nur bewusst falsche Angaben dürfen Sie natürlich nicht machen!
Wenn Sie selbstständig sind, haben Sie – anders als manche Arbeitnehmer*innen – keine Wahl: Sie sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Die Nichtabgabe kann als Steuerhinterziehung gewertet werden. Das gilt unabhängig davon, wie viel oder wenig Sie einnehmen. Auch Ihr Status, also ob Sie freiberuflich oder gewerbetreibend sind, spielt in dieser Hinsicht keine Rolle. Er entscheidet lediglich darüber, welche Arten von Steuern Sie zahlen müssen (für Freiberufler*innen fällt die Gewerbesteuer weg).
Als Selbstständige sind Sie nicht verpflichtet, einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin einzuschalten. Sie können die Steuererklärung auch selbst machen. Klar, Sie haben nicht das „Geheimwissen“ der Profis, um alle Steuerabzüge und Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen, die Ihnen möglicherweise zustehen und nicht alle Begriffe werden Sie auf Anhieb verstehen. Aber wenn Sie die Ausfüllhilfen zu den Formularen sorgfältig durchlesen, erübrigen sich schon viele Fragen. Sollten Sie dennoch Angst haben, Fehler zu machen, erinnern Sie sich daran: Alles ist besser, als gar keine Steuererklärung abzugeben. Es gilt die Devise: Machen Sie es lieber einfach, als es kompliziert nicht zu machen!
Als Selbstständige*r in Deutschland müssen Sie sich mit unterschiedlichen Steuerarten auseinandersetzen. Die drei gängigsten sind
Für alle drei Steuerarten geben Sie einmal im Jahr eine gemeinsame Steuererklärung ab. So kann das Finanzamt ermitteln, welche Steuern Sie in welcher Höhe abführen müssen. Zusätzlich ist die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich abzugeben.
In Ihrer Einkommensteuererklärung geben Sie an, wie viel Geld Sie eingenommen haben, wie hoch die betrieblichen Ausgaben waren und ggf. welche Abschreibungen Sie geltend machen. Auf den Gewinn, den Sie innerhalb eines Jahres erzielt haben, wird die Einkommensteuer erhoben, wobei alles, was unter dem Grundfreibetrag liegt, steuerfrei ist. Dieser Betrag liegt derzeit bei 10.908 Euro im Jahr (Stand: Mai 2023).
Aufgepasst: Auch wenn Ihr Einkommen unterhalb dieser Grenze liegt und Sie daher gar keine Einkommensteuer zahlen müssen, sind Sie verpflichtet, dies über eine Steuererklärung nachzuweisen. Denn nur so weiß das Finanzamt ja, dass Ihre Einnahmen steuerfrei sind.
Während die Einkommensteuer bei Arbeitnehmer*innen automatisch jeden Monat vom Gehalt abgezogen wird, müssen Selbstständige viermal im Jahr eine Einkommensteuervorauszahlung an das Finanzamt überweisen. Dadurch soll verhindert werden, dass sie später die gesamte Steuer auf einen Schlag entrichten müssen. Wie hoch diese Vorauszahlung in Ihrem Fall ist, hängt in der Regel von Ihren Einnahmen aus dem Vorjahr ab. Wahrscheinlich haben Sie zusammen mit Ihrem letzten Steuerbescheid auch gleich einen Vorauszahlungsbescheid bekommen. Darin steht, wie viel Steuern Sie wann als Abschlag auf die zu erwartende Jahressteuerlast zu zahlen haben.
Sie können die Höhe der Einkommensteuervorauszahlung jederzeit auf Antrag nach unten oder oben korrigieren lassen, wenn sich Ihre Einnahmen verändern. So können Sie in wirtschaftlich engen Zeiten Ihre Liquidität schonen und, wenn die Geschäfte besser laufen als erwartet, sich vor hohen Steuernachzahlungen schützen. Allerdings können Sie das nicht auf eigene Faust, sondern nur in Absprache mit dem Finanzamt tun.
Wenn Ihr erwartbares Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt, teilen Sie auch dies dem Finanzamt mit. Dann müssen Sie gar keine Einkommensteuervorauszahlung leisten (aber natürlich trotzdem nach Abschluss des Jahres Ihre Steuererklärung abgeben).
Die zweite wichtige Steuer für Selbstständige ist die Umsatzsteuer. Sie wird auf alle Waren und Dienstleistungen erhoben, die in Deutschland verkauft werden. Das bedeutet in der Regel, dass Sie beim Einkauf diese Steuer einerseits selbst zahlen (Vorsteuer) und sie andererseits auf Ihre verkauften Leistungen von Ihrer Kundschaft erheben (Umsatzsteuer).
Da die Umsatzsteuer nur von den Endkund*innen und nicht von den Unternehmen in Deutschland gezahlt werden muss, dürfen Sie als Selbstständige*r die von Ihnen gezahlte mit der von Ihnen erhobenen Steuer verrechnen. Dies geschieht mehrmals im Jahr durch die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die Sie elektronisch beim Finanzamt einreichen.
Im Gegensatz zur Einkommensteuer berechnen Sie die Umsatzsteuer selbst. Das ist sehr einfach: Die Umsatzsteuer, die Sie selbst gezahlt haben, ziehen Sie von der Umsatzsteuer ab, die Sie von Ihren Kund*innen erhalten haben. Lediglich die Differenz überweisen Sie an das Finanzamt. Ist der Betrag negativ, bedeutet das: Sie bekommen sogar Geld vom Finanzamt ausgezahlt! Das können Sie anhand einer Excel-Tabelle machen.
Wichtig ist, dass Sie die regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht verpassen. Das ist wirklich nicht schwer und kann bequem online erledigt werden. Selbst wenn Sie einzelne Belege nicht finden können: Arbeiten Sie mit dem, was Sie haben. Sie können dadurch bares Geld sparen und verhindern außerdem, dass das Finanzamt Ihnen Säumniszuschläge aufbrummt.
Zusätzlich zur Umsatzsteuer-Voranmeldung, die je nach Umsatzhöhe monatlich oder vierteljährlich zum 10. des darauffolgenden Monats ansteht, geben Sie einmal im Jahr zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung die Umsatzsteuererklärung ab. Das ist die Chance, fehlende Belege nachzureichen.
Wenn Ihr Jahresumsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet, können Sie übrigens von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Dann sind Sie von der Umsatzsteuer befreit und müssen keine Umsatzsteuervoranmeldungen und keine Umsatzsteuererklärung machen. Auf Ihren Rechnungen vermerken Sie, dass Sie Ihren Kund*innen keine Umsatzsteuer berechnen.
Die Kleinunternehmerregelung können Sie nutzen, wenn Ihr Jahresumsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro liegen wird.
Als Gewerbetreibende*r müssen Sie außerdem Gewerbesteuer abführen und jährlich eine Gewerbesteuererklärung machen. Diese geben Sie zusammen mit den anderen Erklärungen beim zuständigen Finanzamt ab. Für Freiberufler*innen entfällt diese Steuer.
Wenn Sie im Lehrbuch oder im Internet nachlesen, wie die Gewerbesteuer ermittelt wird, werden Sie auf Begriffe wie „Hinzurechnungen“, „Kürzungen“ und „Hebesatz“ stoßen. Wahrscheinlich wird Ihnen das Ganze auf den ersten Blick recht kompliziert vorkommen. Aber keine Sorge, das Rechenschema ist auch hier eher einfach: Hinzurechnungen werden zum Gewinn hinzugerechnet, Kürzungen werden davon abgezogen. Was noch wichtiger ist: Möglicherweise müssen Sie sich gar nicht mit diesen Details beschäftigen, da Ihr Gewinn unterhalb des Gewerbesteuerfreibetrags liegt. Dieser Betrag liegt für Einzelunternehmer*innen und Personengesellschaften bei 24.500 Euro im Jahr.
Sollten Sie einen höheren Gewinn erzielt haben, liegt die größte Herausforderung darin, die zulässigen Hinzurechnungen und Kürzungen zu identifizieren und einzutragen. Beispiele für Hinzurechnungen sind Zinsen für laufende Kredite oder Kfz-Leasingraten, während Spenden und Mitgliedsbeiträge typische Kürzungen sind.
Die Gewerbesteuererklärung können Sie erst angehen, wenn Sie die Einkommensteuererklärung fertig haben, damit Sie wissen, welchen steuerlichen Gewinn Sie ansetzen müssen.
Sie machen Ihre Steuererklärung heutzutage nicht mehr mit Kugelschreiber und Papier, sondern bequem am Computer oder sogar mit dem Smartphone. Die sichere und schnelle Datenübermittlung an das Finanzamt erfolgt über das kostenfrei von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellte Programm ELSTER.
Bevor Sie beginnen, die ELSTER-Formulare auszufüllen, sollten Sie sämtliche Kontoauszüge (Ihres Geschäftskontos) griffbereit halten. Hinter jeden Kontoauszug heften Sie die entsprechenden Belege (bzw. scannen diese ein). Achten Sie darauf, dass die Belege eine Rechnungsadresse enthalten (ab 250 Euro).
Im Prinzip brauchen Sie nur ein ELSTER-Konto, um Ihre Steuererklärung selbst zu machen. Einfacher wird es mit einem kommerziellen Steuerprogramm. Gute Programme gibt es schon für um die 50 Euro. Im Internet finden Sie verschiedene Tests und Vergleiche, die Ihnen einen Überblick über das Angebot geben. Achten Sie darauf, dass das Programm Ihrer Wahl für Selbstständige geeignet ist.
Alle kommerziellen Steuerprogramme haben eine Schnittstelle zum ELSTER-Portal, sodass Sie Ihre Steuererklärung anschließend ganz einfach online an Ihr Finanzamt übermitteln können. Im Vergleich zu ELSTER bieten diese Programme noch mehr Erklärungen und Tipps. Häufig sind sie so aufgebaut, dass Sie gar keine Formulare ausfüllen, sondern lediglich verschiedene Fragen beantworten müssen. Das Programm überträgt Ihre Antworten dann automatisch in die entsprechende Anlage der Steuerformulare. Dadurch ist es sehr einfach, die Steuererklärung selbst zu machen, auch für Neulinge.
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung ist der 31. Juli des Folgejahres.
Bei Bedarf können Sie versuchen, eine Fristverlängerung zu bekommen. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Finanzamt melden und um Aufschub bitten. Häufig reicht dafür sogar ein formloser Anruf.
Wenn Sie eine*n Steuerberater*in beauftragen, muss die Steuererklärung in der Regel erst am letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres abgegeben werden.
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Zusätzlich zum sogenannten Mantelbogen sind für Selbstständige folgende Formulare wichtig:
Wenn Sie zu den Gewerbetreibenden zählen:
Wenn Sie Freiberufler*in sind:
Falls Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben und von der Umsatzsteuer befreit sind, entfallen die Punkte Umsatzsteuer-Voranmeldung und Umsatzsteuerjahreserklärung für Sie.
Wenn Sie freiberuflich tätig sind und die Kleinunternehmerregelung nutzen, müssen Sie demnach lediglich die Einkommensteuererklärung abgeben und brauchen sich um die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer keine Gedanken zu machen.
Bevor Sie sich ans Werk machen, sollten Sie möglichst alle Unterlagen und Informationen bereitlegen, die Sie für Ihre Steuererklärung benötigen. Dazu gehören:
Wenn Sie ein Buchhaltungs- oder Rechnungsprogramm nutzen, haben Sie den größten Teil der Nachweise über Ihre Einnahmen und Ausgaben digital vorliegen. Andernfalls werden Sie einen Stapel Rechnungen, Quittungen und sonstiger Belege vor sich haben.
Lassen Sie sich nicht aus dem Konzept bringen, bloß weil einige Schriftstücke fehlen – manches findet sich später noch an. Legen Sie los und reichen Sie Ihre Steuererklärung notfalls auch unvollständig ein.
Wichtig zu wissen: Sie müssen Ihre Belege und Ihre Aufstellungen grundsätzlich nicht an das Finanzamt senden. Es reicht aus, diese für eventuelle Rückfragen aufzubewahren, sodass Sie sie dem Finanzamt auf Wunsch vorlegen können.
Podcast Tipp:
In Folge 55 unseres KriseChance-Podcasts beschäftigen sich Marco Habschick und Eike-Susann Steinmeyer damit, wie die Buchhaltung auch anders geht und sogar Spaß machen kann. Moderne Softwarelösungen kosten wenig und haben einen riesen Nutzen. Mit ein paar Überlegungen vorweg und in kleinen Schritten können Sie sich das Leben damit deutlich einfacher machen. Reinhören lohnt sich!
Abb. 1: Leitfaden zum Steuererklärung selber machen
Wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst machen, hat das den Vorteil, dass Sie das Geld für die Steuerberatung sparen und trotzdem Ihrer Pflicht nachkommen, eine Steuererklärung abzugeben. Sollte Ihre letzte Steuererklärung schon einige Jahre zurückliegen und Ihr Einkommen geschätzt worden sein, können Sie Ihre Steuerlast nachträglich reduzieren. Das ist besonders dann wichtig, wenn Sie Steuerschulden haben.
Zugleich erhalten Sie einen tieferen Einblick in die Finanzen Ihres Unternehmens und erweitern Ihr fachliches Know-how, wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst machen. Das wird Ihnen in Ihrem gesamten Unternehmerleben zugutekommen und Ihnen dabei helfen, Ihren Betrieb auf dem richtigen Kurs zu halten. Sie haben stets die Einnahmen und Kosten im Blick und können Letztere rechtzeitig reduzieren, falls nötig.
Der Nachteil ist, dass Sie für Ihre Steuererklärung einige Zeit brauchen werden und sich vermutlich erst in das Thema einfuchsen müssen. Aber diese Aufgabe ist gut lösbar, auch für Laien.
Unfairer Weise haben Sie weniger Zeit als ein professionelles Steuerberatungsbüro. Die Frist für Sie endet im Normalfall schon am 31. Juli des nächsten Jahres, während Ihr Steuerberatungsbüro sich sogar bis zum Februar des übernächsten Jahres Zeit lassen könnte (achten Sie auf die pandemiebedingten Sonderregeln für die Steuererklärungen 2022 und 2023, siehe oben!).
Obwohl sich die Kosten für eine professionelle Steuerberatung nach der Steuerberatervergütungsverordnung richten, lassen sie sich nicht pauschal angeben. Sie hängen unter anderem vom Umfang der Tätigkeiten ab, die das Steuerberatungsbüro übernehmen soll, von der Größe Ihres Unternehmens, vom Umsatz und vom Aufwand. Aber mit einigen Hundert Euro sollten Sie in jedem Fall rechnen.
Machen Sie Ihre Steuererklärung hingegen selbst, kostet Sie das vor allem Zeit – und ein paar Euro für ein geeignetes Steuerprogramm, die Sie wiederum von der Steuer absetzen können.
Viel wichtiger ist jedoch die Frage, was es Sie kostet, die Steuererklärung nicht zu machen! Das kann nämlich richtig ins Geld gehen und sehr viel Ärger nach sich ziehen. Die Mühe lohnt sich also auf jeden Fall!
Als Selbstständige*r können Sie eine Vielzahl von betrieblichen Ausgaben von der Steuer absetzen (also von Ihrem Umsatz abziehen) und somit Ihre Steuerlast reduzieren. Dazu gehören Ausgaben für:
Um diese Ausgaben absetzen zu können, sollten Sie alle entsprechenden Belege und Rechnungen aufbewahren. Erstellen Sie für das Finanzamt eine Aufstellung Ihrer betrieblichen Ausgaben und ziehen Sie den Gesamtbetrag von Ihren Einnahmen ab – fertig ist Ihre EÜR.
Übrigens: Über die Ergänzung MeinELSTER+ erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Belege digital zu erfassen und direkt in Ihrem Benutzerkonto zu verwenden. So können Sie sich vom Zettelchaos befreien. Noch einfacher wird Ihr Leben, wenn Sie sich ein einfaches Rechnungs- oder Buchhaltungsprogramm zulegen, mit dem Sie Ihre Belege verwalten. Sie können damit in der Regel sogar rückwirkend arbeiten, um die Steuererklärungen der vergangenen Jahre nachzuholen.
Egal, ob Sie schon seit Ewigkeiten keine Steuererklärung mehr abgegeben haben oder es lediglich um die Steuern für das Vorjahr geht: Packen Sie es an! Mit unseren Tipps (und den passenden Software-Lösungen) meistern Sie diese Aufgabe, auch ohne Vorwissen.
Das sind zusammengefasst die wichtigsten Tipps, die Ihnen bei der Steuererklärung helfen:
Unsere wichtigste Botschaft lautet: Gehen Sie es an und machen Sie Ihre Steuererklärung nach bestem Wissen und Gewissen. Am besten heute noch! Sie sparen sich eine Menge Ärger und können unter Umständen Ihren Schuldenberg allein durch diese eine Maßnahme deutlich reduzieren!
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