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Verlustvortrag und Verlustrücktrag clever nutzen: Wegweise für Selbstständige

Verluste clever abschreiben und mit Verlustvortrag und Verlustrücktrag Steuern sparen.

Prträt eines Mannes mit Maßband um den Hals hängend

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Thema ist vor allem für große Unternehmen von Bedeutung.  
  • Wenn Soloselbstständige oder Einzelunternehmen ein Geschäftsjahr mit Verlust abschließen, haben sie in der Regel andere Sorgen als Steueroptimierungen.  
  • Sie sollten zügig ihr Geschäftsmodell anpassen und alles daransetzen, wieder genug Einkünfte zu erzielen, von denen sie leben können!  
  • Verluste können in andere Steuerjahre übertragen und mit den Gewinnen in diesen Jahren verrechnet werden.  
  • Die Fachbegriffe dafür sind Verlustvortrag und Verlustrücktrag. Der Oberbegriff ist Verlustabzug. 
  • Durch den Verlustabzug kann die Steuerlast in wirtschaftlich erfolgreichen Jahren gesenkt werden. Verluste können so abgefedert werden.  

Verluste ausgleichen und Steuern sparen

Wenn Sie in einem Jahr mit Ihrem Unternehmen Verluste gemacht haben, können Sie diese in andere Steuerjahre übertragen, und zwar sowohl in die Zukunft als auch in die Vergangenheit. Der Oberbegriff dafür ist Verlustabzug. Große Konzerne können dadurch zum Beispiel verlustreiche Jahre ausgleichen, in denen sie hohe Investitionen getätigt haben. Wenn Sie jedoch Einzelunternehmer*in sind, ist dieses Thema für Sie wahrscheinlich nicht wirklich wichtig. Sie sollten nach einem verlustreichen Geschäftsjahr lieber dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen wieder Gewinn erzielt. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber Restrukturierung. So retten Sie ihre Firma.

   

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Etwas anders kann es aussehen, wenn Sie eine GmbH führen und ausnahmsweise ein Jahr mit Verlust abgeschlossen haben. In diesem Fall können Sie diesen Ratgeber durchlesen, um informiert mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin zu klären, ob und wie Sie den Verlustabzug für Ihr Unternehmen nutzen können.  

Was versteht man unter Verlustabzug?

Zunächst verrechnen Sie die negativen Einkünfte mit den positiven Einkünften innerhalb eines Jahres. Das nennt man Verlustausgleich.  

Dabei gehen Sie in zwei Schritten vor:  

1. Schritt: Der horizontale Verlustausgleich

Als Erstes führen Sie einen horizontalen Verlustausgleich durch. Damit ist gemeint, dass Sie die negativen und positiven Einkünfte innerhalb einer Einkunftsart miteinander verrechnen.  

  • Im deutschen Steuerrecht werden folgende Einkunftsarten unterschieden:  
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit 
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb  
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen 
  • Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung 
  • Einkünfte aus Land- und Fortwirtschaft 
  • Sonstige Einkünfte  

Beispiel: Nehmen wir an, Sie besitzen zwei Wohnungen. Mit der einen machen Sie ein Plus von 4000 EUR, mit der anderen ein Minus von 6000 EUR. Dann können Sie beides miteinander verrechnen und einen Verlust von 2000 EUR bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen.  

2. Schritt: Der vertikale Verlustausgleich

Wenn durch den horizontalen Verlustausgleich nicht alle negativen Einkünfte ausgeglichen werden konnten, ist in der Regel im zweiten Schritt auch ein vertikaler Verlustausgleich, also ein Ausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten, möglich.   

Übersteigen die negativen die positiven Einkünfte innerhalb eines Jahres, können sie aber auch in andere Steuerjahre übertragen werden, und zwar sowohl in die Zukunft als auch in die Vergangenheit. Das nennt man Verlustabzug. Je nachdem, ob die Verluste in die Zukunft oder in die Vergangenheit übertragen werden, spricht man von Verlustvortrag oder von Verlustrücktrag. Welche Regelungen dabei gelten, ist in den jeweiligen Steuergesetzen festgelegt (für die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und die Körperschaftssteuer).  

Damit Sie den Verlustabzug nutzen können, muss das Finanzamt zunächst anhand Ihrer Steuererklärung die Höhe des Verlustes in einem eigenen Steuerbescheid, dem sogenannten Verlustfeststellungsbescheid, festsetzen.  

Definition: Was ist der Verlustrücktrag?

Der Verlustrücktrag erlaubt die Rücktragung von Verlusten in das vorherige Geschäftsjahr. Dies kann eine sofortige Erhöhung der Liquidität bedeuten, denn das Finanzamt zahlt die zu viel gezahlte Steuer zurück. Inzwischen erfolgt diese Verrechnung durch das Finanzamt sogar automatisch, ohne dass Sie dafür etwas tun müssen (das gilt noch nicht für ältere Steuerjahre, bitte in diesen Fällen beim Steuerberatungsbüro oder Finanzamt nachfragen).  

Infolge der Coronapandemie wurde die Möglichkeit des Verlustrücktrags ausgedehnt. Verluste, die ab dem Steuerjahr 2022 entstanden sind, können auf das Vorjahr und auf das Jahr davor rückgetragen werden.  

Außerdem wurden die Grenzen für den Verlustrücktrag für die Jahre 2020 bis 2023 bis zu einem Höchstbetrag von 10 Millionen EUR heraufgesetzt (bei Ehegatten auf 20 Millionen). Seit dem Jahr 2024 beträgt der maximale Verlustrücktrag wieder eine Million EUR (bzw. zwei Millionen EUR bei Ehegatten).  

Wie funktioniert der Verlustrücktrag? 

Sie müssen den Verlustrücktrag beim Finanzamt nicht extra beantragen. Die Verluste werden automatisch von den Gewinnen des Vorjahres abgezogen, sofern Sie dies nicht ausdrücklich ausschließen. Das Finanzamt ändert dann den Steuerbescheid für das Vorjahr (und ggf. das Jahr davor) und zahlt die zu viel gezahlte Steuer zurück.  

Hier ist ein einfaches Beispiel, wie der automatische Verlustrücktrag funktioniert: 

Nehmen wir an, Sie betreiben ein kleines Café. Im Jahr 2023 haben Sie es umgebaut und renoviert, weshalb Sie es für mehrere Monate schließen mussten. Sie haben daher negative Einkünfte in Höhe von 50.000 EUR erzielt. Im Jahr 2022 hingegen lief Ihr Geschäft noch sehr gut, und Sie haben einen erheblichen Gewinn von 70.000 EUR erzielt. 

Der automatische Verlustrücktrag erlaubt es Ihnen, den Verlust von 2023 auf das Jahr 2022 zurückzutragen. Das bedeutet, dass Sie die 50.000 EUR Verlust aus 2023 gegen den Gewinn von 70.000 EUR aus 2022 verrechnen können. 

Durch den Verlustrücktrag wird der zu versteuernde Gewinn für 2022 von 70.000 EUR auf 20.000 Euro (70.000 EUR Gewinn minus 50.000 EUR Verlust) reduziert. Dadurch verringert sich Ihre Steuerlast für das Jahr 2022 und Sie erhalten zu viel gezahlte Steuer zurück. 

Dieser Mechanismus hilft Ihnen, die finanziellen Belastungen durch den Verlust abzufedern. 

Vorteile des Verlustrücktrags 

Das sind die wichtigsten Vorteile, die für Sie mit dem Verlustvortrag verbunden sind: 

 

  • Schnelle Liquiditätshilfe: Der größte Vorteil des Verlustrücktrags liegt in der schnellen Verfügbarkeit von finanziellen Mitteln durch Steuererstattungen. Dies kann besonders in Krisenzeiten eine wertvolle Unterstützung darstellen.  
  • Steuerliche Optimierung: Durch die Möglichkeit, Verluste rückwirkend geltend zu machen, eröffnen sich weitere Wege der steuerlichen Gestaltung. Dies kann zur Minimierung der Gesamtsteuerlast beitragen.  

Das Gegenstück vom Verlustrücktrag: Der Verlustvortrag

Neben dem Verlustrücktrag gibt es auch die Möglichkeit des Verlustvortrags. Können die Verluste nicht oder nicht vollständig mit Gewinnen aus dem Vorjahr berechnet werden (ab 2022: aus den beiden letzten Vorjahren), erhalten Sie einen Feststellungsbescheid über den verbleibenden Verlust. Diesen Betrag können Sie in die Zukunft übertragen und mit den Gewinnen kommender Jahre verrechnen. Das verringert Ihre Steuerlast in den Jahren, in denen Sie Plus machen, und Sie müssen weniger Geld an das Finanzamt überweisen. Pro Jahr können Sie bis zu eine Million EUR vollständig vortragen (bei Verheirateten gilt der doppelte Betrag). Alles, was darüber hinausgeht, kann anteilig im Verhältnis zu den Einkünften des jeweiligen Jahres vorgetragen werden.  

Beim Verlustvortrag wird der Verlust aus einem Steuerjahr so lange vorgetragen, bis er komplett mit Gewinnen aus den Folgejahren verrechnet ist. Es gibt keine zeitliche Einschränkung, allerdings ist die Höhe der pro Jahr vortragbaren Verluste begrenzt.  

Ein Verlustvortrag ist bei allen Einkunftsarten möglich, allerdings können Verluste aus einer Einkunftsart in der Regel nur mit Gewinnen derselben Art verrechnet werden (also z. B. Verluste aus Immobiliengeschäften mit Gewinnen aus Immobiliengeschäften).  

Wenn Sie Verluste nicht selbst, sondern für Ihre Firma geltend machen möchten, ist zu beachten, dass dies nur bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) möglich ist. Bei Personengesellschaften führen Verluste dazu, dass das Eigenkapital abgeschmolzen wird. 

Wie funktioniert der Verlustvortrag?

Wenn Sie den Verlustvortrag für sich selbst nutzen möchten, beantragen Sie dies im Rahmen Ihrer Steuererklärung, d. h. Sie setzen an der entsprechenden Stelle im Formular ein Kreuz. 

Der Verlustvortrag funktioniert dabei nur, wenn auf ein verlustreiches Jahr wieder Jahre mit Gewinnen folgen. Sollte Ihr Unternehmen dauerhaft in die roten Zahlen rutschen, ist es höchste Zeit, gegenzusteuern. Betriebliche Verluste sind ein Warnsignal, das strukturelle Änderungen im Unternehmen notwendig sind.  

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Eine gründliche Buchhaltung und die lückenlose Dokumentation aller Geschäftsvorfälle sind in jedem Fall die Voraussetzungen, um vom Verlustvortrag zu profitieren. Außerdem sollten Sie die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung in Blick behalten. Sie können den Verlustvortrag zwar bis zu sieben Jahre rückwirkend beantragen, aber als Selbstständige*r unterliegen Sie der Steuererklärungspflicht und sollten Ihre Steuererklärung unbedingt pünktlich einreichen (dafür brauchen Sie übrigens nicht unbedingt ein Steuerberatungsbüro. In unserem Ratgeber Steuererklärung selbst machen: Tipps für Selbstständige steht, wie Sie sich selbst helfen können).

Verlustvortrag geltend machen – so geht’s

Grundsätzlich ist die Reihenfolge so: Zunächst verrechnen Sie die negativen Einkünfte mit den positiven Einkünften desselben Jahres, wobei als Erstes ein horizontaler und erst dann ein vertikaler Ausgleich vorgesehen ist. Ist das Ergebnis negativ, sprechen wir von Verlusten. Diese werden automatisch in das Vorjahr bzw. ab 2022 in die beiden Vorjahre rückgetragen, das heißt mit den Gewinnen aus diesen Jahren verrechnet. Sie bekommen ggf. eine Steuerrückzahlung vom Finanzamt. Bleibt nach dem Verlustrücktrag immer noch etwas von den Verlusten übrig, können Sie den offenen Betrag in die Zukunft mitnehmen und von Ihren zukünftigen Einkünften abziehen. Dadurch reduziert sich die Steuerlast in diesen Jahren.  

 

Um den Verlustvortrag zu nutzen, sind folgende Schritte notwendig:  

 

  1. Ermittlung des Verlustes: Zuerst müssen Sie den Verlust Ihres Unternehmens ermitteln. Wenn Sie ein Einzelunternehmen oder eine GbR führen, genügt dafür eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung, in der Sie die Einkünfte und Ausgaben im betreffenden Steuerjahr gegenüberstellen.  
  2. Steuererklärung einreichen und Verlustvortrag beantragen: Sie weisen Ihren Verlust in Ihrer Steuererklärung aus. Gleichzeitig beantragen Sie, den Verlust in die nächste Steuererklärung zu übertragen.  
  3. Bescheid des Finanzamts abwarten: Zunächst prüft das Finanzamt die Angaben, die Sie in Ihrer Steuererklärung gemacht haben. Anschließend erhalten Sie einen Steuerbescheid, in dem der Verlustvortrag festgestellt wird. Im Amtsdeutsch heißt dieser Bescheid „Verlustfeststellungsbescheid“. Dieser Bescheid ist wichtig, denn er bestätigt die Höhe des Verlustes, der vorgetragen werden kann. 
  4. Verlustvortrag nutzen: Sobald der Verlust durch das Finanzamt festgestellt wurde, können Sie diesen mit positiven Einkünften aus den folgenden Jahren verrechnen. 

Wie viel vom Verlustvortrag bekommt man zurück? 

Wie viel Steuern Sie mit dem Verlustvortrag sparen können, hängt unter anderem von Ihrem Steuersatz und von der Höhe der Einkünfte ab. Der Verlustvortrag bringt Ihnen nur etwas, wenn Sie im Folgejahr Gewinne machen, auf die Steuern erhoben werden.  

An einem Beispiel lässt sich verdeutlichen, wie hoch die Steuerersparnis durch einen Verlustvortrag sein kann: Nehmen wir an, Ihr Unternehmen hat 10.000 EUR Verlust gemacht, der nicht mit den positiven Einkünften aus demselben Jahr verrechnet werden kann. Im folgenden Jahr erzielt es einen Gewinn von 15.000 EUR. Da Sie einen Verlustvortrag von 10.000 EUR geltend machen können, reduziert sich die Bemessungsgrundlage auf 5.000 EUR. Bei einem Unternehmenssteuersatz von 30 Prozent wäre Ihre Steuerersparnis durch den Verlustvortrag wie folgt:  

 

Ohne Verlustvortrag: 
15.000 EUR Gewinn x 30 % Steuersatz = 4.500 EUR Steuer. 

 

Mit Verlustvortrag: 
5.000 EUR verbleibender Gewinn x 30 % Steuersatz = 1.500 EUR Steuer. 

 

Die Steuerersparnis beträgt 3.000 EUR. 

Was ist, wenn mehrere verlustreiche Jahre aufeinander folgen? 

Wenn Sie in mehreren Jahren nacheinander keine zu versteuernden Einkünfte erzielen, können Sie Ihre Verluste „mitnehmen“, bis Sie mit Ihrem Unternehmen wieder die Gewinnzone erreichen, und das so lange, bis Ihre vortragsfähigen Verluste ausgeglichen sind. Das ist aber eher ein theoretisches Szenario. Die meisten Unternehmen und Soloselbstständigen geraten durch Verluste eher in die Insolvenz, als dass sie mit dem Verlustvor- und rücktrag jonglieren könnten. Wenn Sie mit Ihrer Selbstständigkeit kein Plus erwirtschaften, sollten Sie lieber daran arbeiten, das zu ändern.  

Vorteile des Verlustvortrags

  • Steuerliche Entlastung: Der größte Vorteil des Verlustvortrags ist die steuerliche Entlastung in erfolgreichen Geschäftsjahren. Dadurch haben Sie mehr finanziellen Spielraum, um in Ihr Unternehmen zu investieren oder Rücklagen zu bilden. 
  • Flexibilität: Der Verlustvortrag bietet eine gewisse Flexibilität bei der finanziellen Planung. Sie können selbst entscheiden, ob Sie den Verlustvortrag in den folgenden Jahren oder lieber den Verlustrücktrag nutzen möchten. 
  • Langfristige Planung: Der Verlustvortrag kann über mehrere Jahre genutzt werden, bis der gesamte Verlustbetrag aufgebraucht ist. Dies bietet eine langfristige Möglichkeit zur Steueroptimierung.  

Neuerungen beim Verlustvortrag

Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes, das im Frühjahr 2024 in Kraft getreten ist, wurden die Regeln zum Verlustvortrag geändert, um Unternehmen und Steuerzahler*innen zu entlasten: Die Verlustsumme, die vorgetragen werden kann, ist grundsätzlich auf eine Million Euro begrenzt. Verluste, die darüber hinaus gehen, können nur noch anteilig vorgetragen werden. Von 2024 bis 2027 gibt es hier folgende Verbesserungen: Die Grenze von 60 Prozent der Einkünfte wird vorübergehend auf 70 Prozent angehoben.  

Diese Verbesserung gilt aber weder für die Gewerbesteuer noch für die Körperschaftssteuer, sondern nur für die Einkommensteuer. Das heißt, die neuen Regeln helfen Ihnen, Ihre persönliche Steuerlast zu verringern, aber sie haben keinen Einfluss auf die Steuern, die Ihr Unternehmen direkt zahlt. 

Für die meisten Kleinunternehmer*innen und Soloselbstständigen dürfte sich dadurch nicht viel ändern, denn ihre Verluste erreichen normalerweise gar nicht diese Dimensionen. Aber unabhängig von der Gesetzesreform ist der Verlustvortrag gerade für diese Gruppe eine wirksame Hilfe, um in schwierigen Zeiten oder nach umfangreichen Investitionen neue Rücklagen zu bilden und die finanzielle Stabilität wiederzuerlangen.  

Fazit

Verlustvortrag und Verlustrücktrag sind steuerliche Maßnahmen, die dazu gedacht sind, Unternehmen nach belastenden Zeiten zu stabilisieren. Die meisten Selbstständigen und Einzelunternehmer*innen haben von diesen Regelungen nur wenig. Für sie ist es viel wichtiger, ihre Geschäftsmodell wieder auf Erfolgskurs zu führen, als sich über Steueroptimierung Gedanken zu machen.  

FAQ

Was kann man als Verlustvortrag geltend machen?

Sie können Verluste, die durch eine Verrechnung von positiven und negativen Einkünften ermittelt wurden, als Verlustvortrag geltend machen. Bis zu einer Million EUR Verlust können vollständig vorgetragen werden, alles was darüber hinausgeht nur noch anteilig (im Verhältnis zu den Einkünften). 

Wird ein Verlustrücktrag automatisch berücksichtigt?

Ja, Verluste werden beim Verlustrücktrag automatisch von den Gewinnen der Vorjahre abgezogen. Ein gesonderter Antrag wie beim Verlustvortrag ist nicht erforderlich. 

Wie lange ist ein Verlustrücktrag möglich?

Verluste können in das Vorjahr rückgetragen werden, ab dem Steuerjahr 2022 auch in das zweite vorausgegangenen Jahr. 

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bhp