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Insolvenzantrag: Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen der Formulare

Komplette Anleitung zum Insolvenzantrag: So füllen Sie alle Formulare richtig aus und können ohne Zeitverzug Ihr Insolvenzverfahren beginnen.

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Insolvenz anzumelden ist keine alltägliche Aufgabe und sie ist mit viel Papierkram verbunden. Damit Ihnen das Ausfüllen des Insolvenzantrags leichter fällt, erklärt InStart-Projektleiter Marco Habschick in unserem Video Seite für Seite, was zu tun ist.

Für einen ersten Überblick und zum Nachlesen haben wir in diesem Ratgeber die wichtigsten Tipps aus dem Video zusammengefasst. In unserem Artikel Insolvenzantrag stellen: So geht’s erfahren Sie außerdem kurz und bündig, was die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Insolvenzantrag sind und worauf Sie ganz allgemein achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schuldner*innen, die ein Insolvenzverfahren zur Schuldenregulierung durchlaufen möchten, müssen dies schriftlich beim zuständigen Insolvenzgericht beantragen. In Hamburg ist es das Amtsgericht Hamburg-Mitte. 
  • Bei einem Fremdantrag durch Gläubiger*innen sollte schnell ein Eigenantrag gestellt werden, um die Chance auf Restschuldbefreiung zu wahren. 
  • Für den Insolvenzantrag sind fünf Hauptdokumente erforderlich:  
  • Antrag auf Regelinsolvenz 
  • Anhörungsfragebogen 
  • Antrag auf Restschuldbefreiung 
  • Antrag auf Verfahrenskostenstundung 
  • Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse 
  • Hinzu kommen unter anderem folgende Anlagen: 
  • Gläubigerverzeichnis  
  • Vermögensverzeichnis 
  • Ggf. Schuldnerverzeichnis/Offene-Posten-Liste 
  • Alle Dokumente müssen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben werden.  
  • Ein persönliches Anschreiben ist empfohlen, um dem Gericht einen schnellen Überblick über Ihre persönliche Situation zu geben. 

Wer füllt den Insolvenzantrag aus?

Den Insolvenzantrag (Eigenantrag) füllen Sie als Schuldner*in selbst aus und unterschreiben ihn handschriftlich. Sie können sich dabei helfen lassen, etwa von einer Schuldnerberatungsstelle.

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Es kann aber auch passieren, dass Ihre Gläubiger*innen einen Insolvenzantrag gegen Sie stellen (Fremdantrag). In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie so schnell wie möglich einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens samt Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. Denn nur so haben Sie die Chance, dass Ihre Restschulden am Ende des Verfahrens gelöscht werden.

Welche Unterlagen werden für einen Insolvenzantrag benötigt?

Wenn Sie sich für ein Insolvenzverfahren entschieden haben, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. 

Folgende fünf Dokumente benötigen Sie dafür:  

  • Antrag auf Eröffnung einer Regelinsolvenz  
  • Anhörungsfragebogen 
  • Antrag auf Restschuldbefreiung 
  • Antrag auf Verfahrenskostenstundung  
  • Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. 

Zusätzliche Anlagen: 

  • Gläubigerverzeichnis 
  • Vermögensverzeichnis (Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva) 
  • Ggf. Schuldnerverzeichnis/Offene-Posten-Liste 

Je nach Situation können weitere Anlagen hinzukommen. Außerdem empfehlen wir ein kurzes persönliches Anschreiben, damit das Gericht Ihren Insolvenzantrag schnell einordnen und sich ein Bild von Ihrer persönlichen Situation machen kann. 

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Wie kann ich einen Insolvenzantrag stellen?

Wichtig ist, dass Sie die oben genannten Dokumente vollständig und nach bestem Wissen ausfüllen und jedes einzelne unterschreiben. Anschließend geben Sie Ihren Insolvenzantrag samt Anlagen beim zuständigen Gericht ab. Das ist in der Regel das örtliche Amtsgericht, in dessen Bezirk Ihr Unternehmen seinen Gerichtsstand hat oder in dem Sie gemeldet ist. In Hamburg ist es das Amtsgericht Hamburg-Mitte (Adresse: Insolvenzgericht, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg). 

 

Im Folgenden gehen wir die einzelnen Dokumente durch und erklären, was Sie beim Ausfüllen beachten sollten. Falls Sie sich fragen, warum Sie im Internet unterschiedliche Antragsformulare für Ihren Insolvenzantrag finden: Das liegt daran, dass Sie den Insolvenzantrag im Prinzip auch formlos stellen könnten. Es gibt also kein vorgeschriebenes Formular für diesen Zweck.

Das persönliche Anschreiben zum Insolvenzantrag

Ein persönliches Anschreiben zum Insolvenzantrag ist kein Muss, aber es hilft dem Gericht, Ihren Fall schnell zu erfassen und einen Eindruck von Ihrer persönlichen Lage zu bekommen.
 

In Ihrem Anschreiben erläutern Sie kurz, wer Sie sind, was Sie und Ihr Unternehmen machen und warum Sie zahlungsunfähig geworden sind und Insolvenz anmelden müssen. Erwähnen Sie auch, ob Sie noch selbstständig sind oder Ihre selbstständige Tätigkeit eingestellt haben, und bitten Sie zum Schluss darum, dass Ihrem Antrag stattgegeben wird.

Der Insolvenzantrag

Der eigentliche Insolvenzantrag ist schnell ausgefüllt. Der offizielle Name dieses Formulars ist „Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.“
 

Kreuzen Sie an, dass das Insolvenzverfahren sowohl über Ihr Vermögen als auch über das Vermögen Ihrer Firma eröffnet werden soll, und geben Sie den Insolvenzgrund an (in den meisten Fällen ist es die Zahlungsunfähigkeit). Vergessen Sie nicht auch ein Kreuz bei der Aussage „Zur Zahlung eines Massekostenvorschusses bin ich/sind wir nicht bereit und in der Lage“ zu setzen.
 

Zuletzt kreuzen Sie an, welche Anlagen Sie zusammen mit Ihrem Insolvenzantrag einreichen. Nutzen Sie dieses Formularfeld als Checkliste und füllen Sie es erst ganz zum Schluss aus. Dann können Sie noch einmal überprüfen, ob Sie an alles gedacht haben. 
 

Das war es schon. Der Insolvenzantrag ist fertig! 

Der Anhörungsfragebogen

Der sogenannte Anhörungsfragebogen ist das umfangreichste Dokument Ihres Insolvenzantrags und muss vollständig ausgefüllt werden. Wenn eine Angabe auf Sie nicht zutrifft, lassen Sie das Feld nicht einfach leer, sondern streichen Sie es am besten deutlich sichtbar durch. So wissen die Mitarbeiter*innen des Gerichts, dass Sie diesen Punkt nicht einfach nur übersehen haben. 
 

Mit dem Anhörungsfragebogen wird Ihre gesamte wirtschaftliche Situation erfasst. Tipp: Erstellen Sie zunächst alle Übersichten und Anlagen, die Sie für Ihren Insolvenzantrag benötigen (Vorlagen und Tools dafür finden Sie in der Werkzeugkiste auf der InStart-Plattform). Dann können Sie die im Anhörungsfragebogen erfragten Zahlen direkt übernehmen und das Formular zügig ausfüllen. 
 

Zunächst geht es um allgemeine Angaben zu Ihrer Person (bei Verheirateten auch zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin) und zu Ihrem Unternehmen (Anlagen A, B und C). 
 

In Anlage D werden Sie nach Ihrer Vermögenslage gefragt. Kreuzen Sie zunächst an, dass Sie Ihre Zahlungsunfähigkeit einräumen, und tragen Sie ein, wann Sie die Zahlungen eingestellt haben. Anschließend erfolgt die Frage nach Zwangsvollstreckungen (innerhalb der letzten drei Monate) und nach eidesstattlichen Versicherungen zur Vermögensoffenbarung.  
 

Die Fragen im Anhörungsfragebogen, die sich auf Kapitalgesellschaften (GmbHs, KGs) beziehen, können Soloselbstständige, Einzelunternehmer*innen, GbRs, eingetragene Kaufleute und ehemals Selbstständige durchstreichen und überspringen. 
 

Danach müssen Sie Angaben zu Ihrem privaten und geschäftlichen Vermögen machen. Unter anderem wird ermittelt, ob Immobilien oder Sachwerte vorhanden sind. Ist das der Fall, geben Sie bitte jeweils den aktuellen Zeitwert an, also den Wert, den Sie heute für den Verkauf dieser Vermögenswerte bekommen würden. Denken Sie dabei auch an Maschinen, privat und geschäftlich genutzte Fahrzeuge, Rohstoffe und den Lagerbestand. Auch Beteiligungen an anderen Unternehmen sind anzugeben. Dann tragen Sie ein, wie viel Bargeld Sie besitzen, wie viel Guthaben sich auf Ihren Konten befindet und ob Sie Bausparverträge oder Lebensversicherungen abgeschlossen haben.
 

Bei der Frage nach den Außenständen kreuzen Sie „Ja“ an, sofern Sie Forderungen gegenüber Dritten haben. Das sind Rechnungen, die Sie z. B. Ihren Kunden gestellt haben, die aber noch nicht bezahlt wurden (ist das der Fall, fügen Sie Ihrem Insolvenzantrag ein Schuldnerverzeichnis hinzu, das alle offenen Forderungen untereinander auflistet).
 

Hat Ihr Unternehmen noch laufende Aufträge? Dann kreuzen Sie an dieser Stelle im Formular „Ja“ an und erstellen Sie in einem gesonderten Dokument eine Liste, in der Sie die Aufträge (inkl. Auftragsvolumen, Auftraggeber, Zeitraum etc.) einzeln erläutern.
 

Wenn Sie Angestellte haben, geben Sie bitte an, wie hoch die monatlichen Gehaltskosten (Bruttolöhne) sind, welche Kündigungsfristen gelten und ob es Gehaltsrückstände gibt (Höhe und Zeitraum).
 

Anschließend geht es um Grundstücke oder Räumlichkeiten, die Sie angemietet haben. Geben Sie an, wie viel Miete Sie monatlich zahlen, ob Sie bereits Mietrückstände haben (Höhe und Zeitraum) und welche Kündigungsfristen einzuhalten sind. Wichtig: Die Frage bezieht sich sowohl auf gewerblich als auch auf privat genutzte Räumlichkeiten! 
 

Abschließend tragen Sie die Summe aller Ihrer Schulden ein und unterschreiben mit Ort und Datum. Damit ist das eigentliche Formular fertig ausgefüllt. Fehlen nur noch die Anlagen:  

  • Das Schuldnerverzeichnis/Offene-Posten-Liste: Diese Anlage müssen Sie nur ausfüllen, wenn Sie Außenstände haben, also wenn Sie Ihrerseits Schuldner*innen haben, von denen Sie noch Geld bekommen. Der*die Insolvenzverwalter*in kann das Verzeichnis nutzen, um dieses Geld einzuholen und Ihre Schulden zu reduzieren.  
  • Das Gläubigerverzeichnis: In dieses Verzeichnis tragen Sie alle Gläubiger*innen sowie die Höhe der Verbindlichkeiten ein. Wenn Sie noch einen laufenden Geschäftsbetrieb haben, kennzeichnen Sie Ihre Verbindlichkeiten nach der Art (z. B. Forderungen vom Finanzamt, von den Sozialversicherungsträgern, aus betrieblicher Altersversorgung). 
  • Vermögensübersicht – Aktiva: Hier listen Sie die Zahlen zu Ihrem Vermögen, die im Anhörungsfragebogen erfasst werden, nochmals in Tabellenform untereinander auf.  
  • Vermögensübersicht – Passiva: Hier tragen Sie alle Beträge ein, bei denen Sie noch in der Zahlungspflicht stehen.  
  • Zusätzliche Angaben bei laufendem Geschäftsbetrieb: Die Angaben zur Bilanzsumme und Umsatzerlösen müssen Sie nur machen, wenn Ihr Unternehmen bilanzierungspflichtig ist. Andernfalls können Sie diese Anlage ignorieren. 
  • Auslandsbezüge des schuldnerischen Vermögens: In dieser Anlage werden gesondert Ihre Geschäfts- und Vermögensbeziehungen zum Ausland erfasst. Sollte es keine geben, machen Sie dies bitte kenntlich.  


Die Vorlagen zum Antragsformular sollen Ihnen die Antragstellung erleichtern. Sie können aber auch Ihre eigenen Tabellen einreichen. Wenn Sie zum Beispiel Ihr Gläubigerverzeichnis bereits mit InStart erstellt haben, können Sie es einfach ausdrucken und Ihrem Insolvenzantrag beilegen. Wichtig: Bitte denken Sie daran, jede Anlage/Tabelle zu unterschreiben. 

Der Antrag auf Restschuldbefreiung:

Der Antrag auf Restschuldbefreiung ist die Voraussetzung dafür, dass Ihnen nach Abschluss des Insolvenzverfahrens die restlichen Schulden erlassen werden. Ist das Insolvenzverfahren erst eröffnet, ist es zu spät, diesen Antrag zu stellen. 
 

Im Antragsformular geben Sie erneut Ihre persönlichen Daten an. Im Feld „Aktenzeichen“ notieren Sie „neuer Antrag“, denn ein Aktenzeichen gibt es für Ihr Insolvenzverfahren ja noch nicht. 
 

Falls Sie bereits in der Vergangenheit einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt haben, geben Sie an, zu welchem Zeitpunkt Sie den Antrag gestellt haben und ob Ihnen damals die Restschuldbefreiung erteilt oder versagt wurde. Im Falle einer Versagung kreuzen Sie an, aus welchem Grund diese erfolgt ist. Anhand dieser Informationen prüft das Gericht, ob Ihr Antrag auf Restschuldbefreiung zulässig ist.  
 

Anschließend setzen Sie noch Ort, Datum und Ihre Unterschrift unter das Formular und schon ist auch der Antrag auf Restschuldbefreiung fertig.

Der Antrag auf Verfahrenskostenstundung:

Sie sollten nicht vergessen, zusammen mit Ihrem Insolvenzantrag einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten zu stellen. In diesem Stundungsantrag legen Sie dar, dass Sie nicht in der Lage sind, die Verfahrenskosten sofort zu begleichen. Damit machen Sie den Weg frei für eine Stundung oder Ratenzahlung und das Insolvenzverfahren kann eröffnet werden, wenn die Insolvenzmasse (also das vorhandene Vermögen) die Kosten nicht deckt.   

In den meisten Fällen werden die Kosten nach einigen Jahren erlassen, wenn die betroffene Person nicht in der Lage ist, sie zu bezahlen. 

Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse:

Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gibt dem Gericht und dem Insolvenzverwalter bzw. der Insolvenzverwalterin einen umfassenden Einblick in Ihre finanziellen Verhältnisse. Sie machen darin Angaben zu Ihrem Einkommen, Ihrem Vermögen, Ihren Schulden und Ihren persönlichen Verhältnissen Sie gehört zu Ihrem Antrag auf Verfahrenskostenstundung und untermauert Ihre Aussage, dass Sie die Verfahrenskosten nicht bezahlen können.  
 

Auch wenn die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in jedem Fall abgegeben werden muss, empfehlen wir, sie einzureichen, um Ihr Insolvenzverfahren zu beschleunigen.

Worauf ist sonst noch beim Insolvenzantrag zu achten?

Wenn Sie alle Formulare vollständig ausgefüllt haben, können Sie Ihren Insolvenzantrag beim örtlichen Insolvenzgericht abgeben. Am besten, Sie machen sich vorher eine Kopie und lassen sich den Eingang bestätigen. 
 

Wichtig: Sobald Sie den Insolvenzantrag eingereicht haben, sollten Sie keine alten Schulden mehr begleichen. Beschränken Sie Ihre Zahlungen auf das Notwendige. Sonst könnte Ihnen unrechtmäßige Gläubigerbenachteiligung vorgeworfen werden. Was es damit auf sich hat, erklären wir in unserem Artikel Vorsicht, Gläubigerbenachteiligung.  
 

Als Nächstes werden Sie durch das Gericht informiert, ob Ihr Insolvenzantrag angenommen oder abgelehnt wurde. Es kann auch sein, dass Sie aufgefordert werden, weitere Informationen nachzureichen. 
 

Wird Ihr Antrag angenommen, erhalten Sie den offiziellen Eröffnungsbeschluss schriftlich vom Gericht. Darauf steht auch, wer mit der (vorläufigen) Insolvenzverwaltung beauftragt wurde. Diese Person ist dafür zuständig, den Überblick zu behalten und das Verfahren korrekt abzuwickeln. Sie wird Ihr Vermögen gerecht unter den Gläubiger*innen aufteilen. 
 

Normalerweise dauert das eigentliche Insolvenzverfahren nur sechs bis acht Wochen. Nur in komplizierten Fällen mit zahlreichen Gläubiger*innen und hohen Schulden kann es sich auch mal länger hinziehen. Wenn Sie Restschuldbefreiung beantragt haben, gilt für Sie eine dreijährige Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit sind Sie verpflichtet, sich um ein angemessenes Einkommen zu bemühen. In Abstimmung mit dem*der Treuhänder*in können Sie dieses Einkommen auch erzielen, indem Sie trotz Insolvenz selbstständig bleiben bzw. Ihren Betrieb fortführen. Den pfändbaren Betrag Ihres Einkommens müssen Sie abtreten, um Ihre Schulden zu reduzieren.  

Fazit

Das Ausfüllen aller Formulare samt Anlagen für den Insolvenzantrag ist eine Herausforderung, aber auch ein großer Schritt in Richtung Neuanfang. Wir von InStart stellen Ihnen verschiedene Ressourcen bereit, die Ihnen dabei helfen. 
 

Sollten Sie nach dem Anschauen unseres Videos und dem Lesen dieses Ratgebers weitere Fragen zu Ihrem Insolvenzantrag haben oder allgemein eine persönliche Beratung zu Ihrer finanziellen Situation wünschen, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit dem InStart-Team. Selbstständigen, die nicht aus Hamburg sind, empfehlen wir die Informationen und Tools auf unserer InStart-Plattform zum Stichwort Insolvenz. Einfach anmelden und loslegen. 

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bhp