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Das umfangreiche digitale Angebot von InStart steht allen Selbstständigen offen, die schneller aus der Krise kommen wollen. Es umfasst neben Tools auch Webinare und ist 100% kostenlos.
Wenn Freiberufler*innen und Unternehmer*innen Insolvenz anmelden, können sie ihre Selbstständigkeit fortsetzen. Sie brauchen dafür aber die Zustimmung des Insolvenzverwalters oder der Insolvenzverwalterin.
Was Sie tun müssen, um die Grundlagen für eine Freigabe Ihrer Selbstständigkeit zu schaffen, erfahren Sie hier.
Wenn Sie Insolvenz anmelden, sind Sie verpflichtet, sich um regelmäßige Einnahmen zu bemühen, um Ihre Schulden so gut es geht abzubezahlen. Viele Selbstständige glauben, dass sie ihre unternehmerische Tätigkeit aufgeben und sich eine feste Arbeit suchen müssen. Das stimmt so aber nicht. Wenn der Insolvenzverwalter zustimmt – und das passiert gar nicht so selten –, dürfen Sie Ihren Betrieb in Eigenregie fortführen.
Kostenfreie Beratung für Hamburger Selbstständige und Kleinunternehmer*innen
Wenn natürliche Personen eine Regelinsolvenz durchlaufen, sieht die Insolvenzordnung die Möglichkeit der Betriebsfortführung vor. Dann wird der Betrieb aus der Insolvenzmasse herausgehalten. Der Fachbegriff dafür ist „Freigabe der selbstständigen Tätigkeit“. Auch Betriebsmittel, die für die Fortführung der Selbstständigkeit benötigt werden, können freigegeben werden. Sie sind dann vor der Verwertung zu schützen. Das können insbesondere Maschinen, Immobilien oder Fahrzeuge sein.
Welche Rechte und Pflichten ergeben sich für Sie aus der Betriebsfreigabe?
Der/die Insolvenzverwalter*in entscheidet nach eigenem Ermessen, ob er Ihnen die Freigabe der Selbstständigkeit erteilt oder nicht. Theoretisch ist eine Betriebsfortführung auch ohne Freigabe möglich. Dann wäre der/die Insolvenzverwalter*in für alle unternehmerischen Entscheidungen verantwortlich und müsste für alle neuen Verbindlichkeiten haften. Ein Risiko, das den meisten Insolvenzverwalter*innen jedoch zu hoch ist.
Wenn Sie genauer wissen möchten, welche Vor- und Nachteile es hat, den Betrieb in der Insolvenz fortzuführen, empfehlen wir unseren Text Trotz Insolvenz selbstständig bleiben: Geht das? (mit Experten-Video).
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auch in der passenden KriseChance-Podcastfolge. Darin widmet sich Marco Habschick zusammen mit dem Hamburger Insolvenzanwalt Dr. Christian Matiebel den meistverbreiteten Mythen rund um Insolvenz und Selbstständigkeit. Hören Sie rein!
Ihre Aufgabe ist es, den/die Insolvenzverwalter*in davon zu überzeugen, dass Ihre Gläubiger*innen durch die Betriebsfortführung nicht schlechter gestellt werden, als wenn Sie sich stattdessen eine Anstellung suchen. Das gelingt Ihnen mit einem soliden Businessplan, der zeigt, dass Sie mit Ihrer Selbstständigkeit ausreichend Geld verdienen werden, um regelmäßig Ihren Beitrag zum Schuldenabbau zu leisten. Fachleute verwenden dafür manchmal auch den Begriff „Fortführungsprognose“. Sie muss auf realistischen Annahmen basieren. Grobe Zahlen genügen – wichtiger als die Details ist, dass der Plan insgesamt plausibel ist.
Wenn Ihr Unternehmen in der letzten Zeit zu wenig Gewinn erwirtschaftet hat, müssen Sie im Businessplan darlegen, wie Ihr Unternehmen rentabel arbeiten kann. Nur dann wird der/die Insolvenzverwalter*in einer Fortführung der selbstständigen Tätigkeit zustimmen. Überlegen Sie, wie Sie Ihr Unternehmen wieder rentabel machen können und erarbeiten Sie einen Businessplan, bevor Sie um die Betriebsfortführung und die Freigabe bitten: Wie können Sie neue Zielgruppen ansprechen? Wo können Sie Kosten sparen und Abläufe effektiver organisieren? Was können Sie tun, um wieder einen starken Kundennutzen zu bieten?
Wir von InStart helfen Ihnen gerne, Ihre Selbstständigkeit zu optimieren und Ihren Businessplan zu schreiben. Wenn Sie aus Hamburg sind, rufen Sie uns gerne an (040-52 474 1818) oder vereinbaren Sie einen Termin.
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Lesen Sie zu diesem Thema auch unsere Ratgeber Restrukturierung: So retten Sie Ihr Unternehmen und Ihre Firma kriselt? Ein neues Geschäftsmodell kann die Lösung sein.
Um die Betriebsfreigabe zu erhalten, müssen Sie das Vertrauen Ihres Insolvenzverwalters gewinnen. Kommunizieren Sie stets offen und transparent und verschweigen Sie nichts. Zeigen Sie, dass Sie ehrlich daran interessiert sind, Ihre Schulden abzubauen, und dass Sie einen vernünftigen Plan haben, wie Ihnen das gelingt.
Ob der Insolvenzverwalter einer Betriebsfortführung zustimmt oder nicht, hängt auch davon ab, wie er Ihre Beschäftigungschancen auf dem Arbeitsmarkt einschätzt. Sammeln Sie Argumente, warum es wahrscheinlicher ist, dass Sie mit Ihrer Selbstständigkeit ein ausreichendes Einkommen erzielen als durch eine feste Beschäftigung – das erhöht Ihre Chancen auf eine Betriebsfreigabe. Für die Höhe des fiktiven Einkommens, von dem der Betrag abgeleitet wird, den Sie zu zahlen haben, sind Tarifverträge und Übersichten von den Berufskammern über durchschnittliche Verdienstmöglichkeiten eine gute Quelle.
Wenn Sie zur Betriebsfortführung (übergangsweise) Grundsicherung (Bürgergeld) beziehen müssen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern, hat auch das Jobcenter ein Wörtchen bei der Frage mitzureden, ob Sie trotz Insolvenz selbstständig bleiben dürfen oder nicht.
Um Betriebsfortführung in der Insolvenz auch gegenüber dem Jobcenter durchzusetzen, müssen Sie die sechsseitige Anlage EKS zu Ihrem Bürgergeld-Antrag ausfüllen. Dabei handelt es sich um eine Art Businessplan samt Liquiditätsplanung für die kommenden sechs Monate. Im Idealfall sollte daraus hervorgehen, dass Sie die aufstockende Grundsicherung nur übergangsweise benötigen, bis die von Ihnen angeschobenen Veränderungen wirken und Ihre Selbstständigkeit wieder genug einbringt, um davon leben zu können.
Die Zahlen und Angaben, die Sie für die Anlage EKS benötigen, sind um einiges genauer als die Zahlen, die der Insolvenzverwalter zu sehen wünscht. Aber auch das ist kein Hexenwerk. Mit ein bisschen Überlegung und den Erfahrungswerten aus Ihrer bisherigen Selbstständigkeit wird es Ihnen gelingen, realistische Zahlen einzutragen und das Jobcenter auf Ihre Seite zu ziehen.
Sie möchten mehr über das Bürgergeld erfahren? Dann hören Sie in die Folge 52 unseres KriseChance-Podcasts mit dem InStart-Berater Johannes Breiding rein!
Eine Alternative zur Betriebsfreigabe besteht darin, Ihr Unternehmen in eine sogenannte unechte Auffanggesellschaft umzuwandeln. Dabei wird ein sanierungsbedürftiger Betrieb auf ein neues Unternehmen übertragen. Dieses Unternehmen kann bereits bestehen oder extra für diesen Zweck neu gegründet werden. Sie beenden formal Ihre Selbstständigkeit und werden anschließend als angestellte*r Geschäftsführer*in tätig. So können Sie Ihr Unternehmen retten und trotzdem Ihre bisherige Tätigkeit fortsetzen.
Als dritte Option können Sie Ihre alte Selbstständigkeit aufgeben und ein neues Unternehmen gründen. Auch hierfür benötigen Sie die Zustimmung durch den/die Insolvenzverwalter*in. Und auch in diesem Fall sind Sie lediglich verpflichtet, den Betrag, der dem nicht pfändbaren Einkommen aus einer Festanstellung in ähnlicher Position entspricht, an die Gläubiger*innen abzutreten.
Schließlich haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ein Insolvenzplan zu erarbeiten. Das ist ein Vergleich, auf den Sie sich mit Ihren Gläubiger*innen einigen. Dadurch können Sie das Insolvenzverfahren unter Umständen abkürzen und schneller zur Restschuldbefreiung gelangen. Lesen Sie in unserem Ratgeber Insolvenzplan: Schneller aus den Schulden worauf Sie achten sollten.
Sie haben einige Möglichkeiten, Ihre Selbstständigkeit trotz Insolvenz fortzuführen. Sie benötigen dafür vor allem einen überzeugenden Businessplan, der zeigt, wie Sie in Zukunft erfolgreich wirtschaften werden. Und das Vertrauen des Insolvenzverwalters oder der Insolvenzverwalterin, dass Sie Ihren Plan auch umsetzen werden.
Ein bisschen kniffliger wird’s, wenn Sie bei Ihrer Planung den Bezug von Bürgergeld vorgesehen haben, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie zu sichern. Dann erwartet das Jobcenter eine etwas genauer ausgearbeitete Liquiditätsplanung, die zeigt, wie sich die Umsätze und Kosten in Ihrem Betrieb entwickeln werden. Aber auch das braucht Sie nicht zu schrecken. Mit ein bisschen Überlegung und Recherche bekommen Sie das gut hin.
Alle Selbstständigen aus Hamburg, die über eine Betriebsfortführung in der Insolvenz nachdenken, raten wir, am besten noch heute bei InStart anzurufen (040-52 474 1818) oder einen Termin zu vereinbaren. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Selbstständigkeit zu retten und Ihre Schulden abzubauen. Kostenfrei und ohne Wartezeit!
Sprechen Sie mit unseren Berater*innen über Ihre Situation, um zu klären, wie Sie aus der Krise kommen und was die nächsten Schritte sind.
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