100% kostenlos
dank öffentlicher
Förderung!

Jetzt für Ihr kostenlosens Check-In-Gespräch registrieren!

Die persönliche Betreuung am Telefon und die Gruppentrainings sind exklusiv für Soloselbstständige und Kleinunternehmen aus Hamburg.

Termin finden Jetzt Termin finden

Das umfangreiche digitale Angebot von InStart steht allen Selbstständigen offen, die schneller aus der Krise kommen wollen. Es umfasst neben Tools auch Webinare und ist 100% kostenlos.

Registrieren

Jetzt für Ihr kostenloses Check-In-Gespräch registrieren:

Termin buchen

mehr

Insolvenzgeld: Informationen für Arbeitgeber*innen

Wenn Sie insolvent sind, übernimmt die Arbeitsagentur die Gehälter Ihrer Mitarbeiter*innen. Alles über Antragstellung und Voraussetzungen lesen Sie hier.

hero-tipp-01@2x.jpg

Insbesondere für kleine Unternehmen kann es schwierig sein, in wirtschaftlichen Krisen die Gehälter der Mitarbeiter*innen zu zahlen. Hier kommt das Konzept des Insolvenzgeldes ins Spiel: Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers wird Insolvenzgeld gezahlt – eine Unterstützung, die für die betroffenen Angestellten bereitgestellt wird.  

Zu wissen, dass eine solche Unterstützung in Deutschland existiert, kann nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die betroffenen Unternehmer*innen entlasten. Denn die Sorge um die Beschäftigten und die Verantwortung für sie und ihre Familien bringt viele von ihnen um den Schlaf.

Kostenfreie Beratung für Hamburger Selbstständige und Klein­unternehmer­*innen

In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf das Insolvenzgeld und wie es Ihnen und Ihren Mitarbeiter*innen in schweren Phasen helfen kann.

Was ist das Insolvenzgeld?

Eine Insolvenz tritt ein, wenn Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, die fälligen Zahlungen zu leisten. Das betrifft in der Regel auch die Gehälter. In solch einer Situation kann die Agentur für Arbeit finanzielle Unterstützung in Form von Insolvenzgeld gewähren. Das Insolvenzgeld muss allerdings von den Angestellten selbst beantragt werden.  

Das Insolvenzgeld dient dazu, das ausstehende Gehalt zu ersetzen, und soll Nachteile für die Angestellten einer insolventen Firma abmildern. Es wird als einmalige Zahlung für die letzten drei Monate vor dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung gezahlt, sofern das Gehalt nicht mehr vom Arbeitgeber überwiesen wurde. 

Ihre Angestellten können Insolvenzgeld beantragen, wenn eine Regelinsolvenz offiziell eröffnet wurde, aber auch, wenn Ihr Insolvenzantrag aufgrund fehlender finanzieller Mittel (mangels Insolvenzmasse) abgelehnt wurde.  

Sobald Ihre Mitarbeiter*innen Insolvenzgeld bekommen, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die offenen Gehaltsforderungen Ihrem Unternehmen gegenüber und kann diese Ansprüche als Insolvenzgläubiger geltend machen.  

Voraussetzungen: Wann wird Insolvenzgeld gezahlt?

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Arbeitsagentur Ihren Mitarbeitenden Insolvenzgeld zahlt: 
 

  1. Es muss ein Insolvenzereignis vorliegen (d. h. ein Insolvenzverfahren wurde eröffnet, der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen oder Ihr Betrieb wurde wegen Zahlungsunfähigkeit geschlossen) 
  2. Sie konnten in den Monaten vor Eintritt der Insolvenz die Gehälter nicht mehr oder nicht mehr vollständig bezahlen 
  3. Es handelt sich um inländische Beschäftigungsverhältnisse. 
     

Die endgültige Entscheidung über die Auszahlung des Insolvenzgeldes trifft das zuständige Insolvenzgericht. Falls Sie selbst noch keinen Insolvenzantrag gestellt haben, hat die Agentur für Arbeit das Recht, eine Insolvenz aufgrund offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit zu beantragen.

Wer hat Anspruch auf Insolvenzgeld

Nur Ihre Beschäftigten und sogenannte Dritte sind berechtigt, Insolvenzgeld zu bekommen. „Dritte“ sind zum Beispiel solche, die einen Anspruch auf das Gehalt haben, wie bei einer Lohnpfändung.  

Wenn Ihre Familienangehörigen im Unternehmen tätig sind, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob überhaupt ein richtiges Beschäftigungsverhältnis besteht. Das gleiche gilt, wenn Sie als geschäftsführende Gesellschafter*in agieren. Liegt kein offizielles Beschäftigungsverhältnis vor, müssen zusammen mit dem Antrag auf Insolvenzgeld die Zusatzformulare für Familienangehörige sowie Gesellschafter*innen/Geschäftsführer*innen eingereicht werden. 

Ein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht grundsätzlich erst nach der Insolvenzeröffnung. Allerdings leistet die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen einen Vorschuss schon vor diesem Zeitpunkt. Dieser Vorschuss beträgt in der Regel 70 Prozent des Insolvenzgeldes.

Wie hoch ist das Insolvenzgeld?

Das Insolvenzgeld dient als Ersatz für die ausstehenden Gehälter der letzten drei Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Es wird als einmalige Zahlung gewährt und rückwirkend ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass Sie im genannten Zeitraum das Gehalt Ihrer Mitarbeiter*innen nicht mehr oder nicht mehr vollständig überwiesen haben.  

Normalerweise entspricht die Höhe das Insolvenzgeldes etwa dem Nettolohn, den die Mitarbeiter*innen in den drei Monaten vor der Insolvenzeröffnung erhalten hätten. Dies umfasst nicht nur das monatliche Gehalt, sondern möglicherweise auch andere Vergütungsbestandteile wie Provisionen, Überstunden oder Weihnachtsgeld. Für Angestellte mit höheren Einkommen gibt es jedoch bestimmte Höchstgrenzen, die von Bundesland zu Bundesland variieren. Das Insolvenzgeld kommt nicht auf für Ansprüche, die sich aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ergeben (zum Beispiel für Abfindungen oder Urlaubsabgeltung). 

Das Insolvenzgeld ist steuerfrei. Ihre Mitarbeiter*innen müssen es aber bei ihrer jährlichen Steuererklärung angeben.

Wie wird Insolvenzgeld beantragt?

Insolvenzgeld muss innerhalb von zwei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt werden. Wer seinen Antrag später stellt, bekommt häufig nichts. Die Arbeitsagentur möchte dann gute Gründe für die Verzögerung erfahren, andernfalls lehnt sie den Antrag ab. Weisen Sie daher Ihre Mitarbeiter*innen unbedingt auf diese Frist hin! 

Zusätzlich sollten Ihre Mitarbeiter*innen alle finanziellen Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis, die Sie bis zur Eröffnung des Verfahrens nicht erfüllt haben, beim Insolvenzverwalter für die Insolvenztabelle anmelden. 

Ihre Mitarbeiter*innen können den Antrag auf Insolvenzgeld bequem online stellen. Sie müssen sich dafür nur ein Benutzerprofil bei der Agentur für Arbeit erstellen. Nach dem Log-in können sie die Formulare ausfüllen und zusammen mit allen Nachweisdokumenten elektronisch übermitteln. Dieser Weg über die sogenannten eServices der Bundesagentur für Arbeit ist der schnellste.  

Es ist aber auch möglich, den Antrag auf Insolvenzgeld zusammen mit allen Unterlagen per Post zur Agentur für Arbeit zu schicken. Die Formulare sind in jeder Arbeitsagentur als Ausdruck erhältlich.  

Diese Dokumente und Informationen müssen zusammen mit dem Antrag eingereicht werden:  
 

  • Insolvenzbescheinigung (wird von Ihnen oder dem zuständigen Insolvenzverwalter ausgestellt)  
  • Kopie des Arbeitsvertrages  
  • Ggf. Kündigungsschreiben  
  • Die letzten drei Verdienstabrechnungen  
  • Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens 

Kann ich als Arbeitgeber*in Insolvenzgeld beantragen?

Nein, Sie als Arbeitgeber*in können in der Regel selbst kein Insolvenzgeld beantragen. Es wird nur auf Antrag der Arbeitnehmer*innen von der Agentur für Arbeit gewährt. Es gibt allerdings Ausnahmefälle, in denen auch die Geschäftsführer*innen oder Gesellschafter-Geschäftsführer*innen eines Unternehmens wie Arbeitnehmer*innen behandelt werden und Insolvenzgeld bekommen können. Aber in jedem Fall muss die berechtigte Person für sich selbst den Antrag stellen. 

Informieren Sie Ihr Team rechtzeitig über die wirtschaftliche Situation Ihres Betriebes und weisen Sie sie darauf hin, wo und wie sie den Antrag auf Insolvenzgeld stellen können (Tipp: Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie in einer wirtschaftlichen Krise Ihres Unternehmens fair und transparent kommunizieren, ohne unnötige Panik zu schüren, lesen Sie unseren Ratgeber Krisenkommunikation: Was Sie es wem sagen sollten). 

Sie erleichtern Ihren Mitarbeiter*innen die Antragstellung, indem Sie ihnen zügig die erforderlichen Unterlagen aushändigen.

Kostenfreie Beratung für Hamburger Selbstständige und Klein­unternehmer­*innen

Was passiert nach den drei Monaten Insolvenzgeld?

Nach Ablauf der dreimonatigen Insolvenzgeldzahlung endet in der Regel die direkte finanzielle Unterstützung durch die Agentur für Arbeit. Das Insolvenzgeld ist als kurzfristige Hilfe im Fall einer Unternehmensinsolvenz gedacht, nicht als dauerhafte Lösung. 

Nachdem diese Zeitspanne abgelaufen ist, müssen Ihre Mitarbeiter*innen alternative Finanzierungsquellen finden. Dies könnte bedeuten, dass sie sich für Arbeitslosengeld anmelden, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, dass sie Bürgergeld beantragen oder sich eine neue Arbeitsstelle suchen. 

Sollte ein Insolvenzplan Anwendung finden, bei dem es darum geht, das Unternehmen durch eine Sanierung zu retten, ist die Zahlung von Insolvenzgeld durch die Arbeitsagentur ausgeschlossen. In diesem Fall müssen die Gehälter durch das Unternehmen finanziert werden können. Das ist die Voraussetzung dafür, dass einem Insolvenzplanverfahren überhaupt zugestimmt wird.

Was ist mit den Sozialversicherungsbeiträgen?

Nicht nur die Gehälter für Ihre Mitarbeiter*innen, sondern auch die Sozialversicherungsbeiträge können unter bestimmten Bedingungen von der Arbeitsagentur übernommen werden, wenn Ihr Unternehmen zahlungsunfähig ist. Voraussetzung dafür ist, dass die jeweilige Krankenkasse der Mitarbeiter*innen einen Antrag auf Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge stellt.  

Insolvenzgeld und Sozialversicherungsbeiträge werden also beide durch die Agentur für Arbeit übernommen, es müssen aber unterschiedliche Anträge von unterschiedlichen Stellen bzw. Personen gestellt werden.

Können meine Mitarbeiter*innen zusätzlich Arbeitslosengeld beantragen?

Ja, das ist möglich. Wenn Ihr Unternehmen ein Insolvenzverfahren durchläuft, können Ihre Mitarbeiter*innen Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld gleichzeitig erhalten. Falls Insolvenzgeld bewilligt wird, wird es auf die Leistungen des Arbeitslosengeldes angerechnet und manchmal auch zurückgefordert.

Während das Insolvenzgeld nur für drei Monate gezahlt wird, endet der Bezug von Arbeitslosengeld erst nach einem Jahr. Die Zeitspanne, in der Ihre Mitarbeiter*innen Arbeitslosengeld beziehen können, verringert sich durch die Dauer des Bezugs von Insolvenzgeld nicht.  

Fazit

Wenn ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise gerät, wird die Sorge um die Beschäftigten und die Verantwortung für ihre wirtschaftliche Sicherheit für die betroffenen Unternehmer*innen zu einer großen Belastung. Dann ist es gut zu wissen, dass es das Insolvenzgeld gibt. Es ersetzt zumindest für die drei Monate vor der Insolvenz das Gehalt, falls das Unternehmen nicht mehr zur Zahlung in der Lage ist. Wichtig ist, dass die Anträge innerhalb von zwei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden.  

Die Möglichkeit, Insolvenzgeld zu erhalten, hilft den Mitarbeitenden, ihre finanzielle Situation zu stabilisieren, während sie nach neuen Perspektiven suchen. Gleichzeitig können Sie als Arbeitgeber*in sicher sein, dass Ihre Mitarbeitenden trotz der Krise Ihres Unternehmens nicht vor dem Nichts stehen. 

Denken Sie daran, Ihre Mitarbeitenden frühzeitig über die finanzielle Lage Ihres Unternehmens zu informieren und sie über den Antragsprozess für das Insolvenzgeld aufzuklären. Gemeinsam können Sie diese schwere Phase durchstehen und nach vorne blicken.

Wie gefällt Ihnen dieser Beitrag?

Sie haben noch mehr Fragen?

Sprechen Sie mit unseren Berater*innen über Ihre Situation, um zu klären, wie Sie aus der Krise kommen und was die nächsten Schritte sind.

Termin buchen

Montag und Mittwoch 9 bis 18 Uhr
Dienstag und Freitag von 9 bis 13 Uhr
Donnerstag von 15 bis 18 Uhr

Für Soloselbstständige und Kleinunternehmen aus Hamburg.

bhp